Unterstützt JETZT unser Forum und macht mit beim PDSV-Cup 2025 -> Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=59526
Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
- Don Corleone
- Supporter .950JDJ
- Beiträge: 582
- Registriert: Mi 11. Aug 2010, 09:52
- Wohnort: 37.818907, 13.302827
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Super, vielen Dank Ben!
In Sicilia le donne sono più pericolose che sparare ai ferri!
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
keine ursache 

Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Andere blöde Frage...
ich habe doch 6 Wochen Zeit für die Meldung?
Wie ist das, wenn ich voll bin (2 Plätze), jemanden eine Waffe verkaufe, die Meldung aber noch nicht (geschickt) habe und mir dann schon ne neue (beim Händler, also Meldung gleich notwendig) dazu kaufe?
Dann hätte ich ja für die Behörde am Papier 3 Waffen, in Wirklichkeit habe ich aber eh nie mehr als zulässig.
Könnte ich da eventuell Probleme bekommen?
ich habe doch 6 Wochen Zeit für die Meldung?
Wie ist das, wenn ich voll bin (2 Plätze), jemanden eine Waffe verkaufe, die Meldung aber noch nicht (geschickt) habe und mir dann schon ne neue (beim Händler, also Meldung gleich notwendig) dazu kaufe?
Dann hätte ich ja für die Behörde am Papier 3 Waffen, in Wirklichkeit habe ich aber eh nie mehr als zulässig.
Könnte ich da eventuell Probleme bekommen?

- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Also ich würde vorsichtshalber die Verkaufsmeldung vorher zur Behörde bringen....
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
KGR84 hat geschrieben:Andere blöde Frage...
ich habe doch 6 Wochen Zeit für die Meldung?
Wie ist das, wenn ich voll bin (2 Plätze), jemanden eine Waffe verkaufe, die Meldung aber noch nicht (geschickt) habe und mir dann schon ne neue (beim Händler, also Meldung gleich notwendig) dazu kaufe?
Dann hätte ich ja für die Behörde am Papier 3 Waffen, in Wirklichkeit habe ich aber eh nie mehr als zulässig.
Könnte ich da eventuell Probleme bekommen?
nein
keine probleme
das was du da beschreibst ist eher der regelfall als die ausnahme
fast jeder verkauft und kauft an der stueckzahlgrenze
und auch der haendler hat 6 wochen zeit zur meldung
die meisten schicken zu monatsende alle auf einmal an die behoerden
und auch die sachbearbeiter kennen die 6 wochenfrist
wenn eine waffe ueberzaehlig ist wird der akt 6 wochen weiter terminisiert und bis dahin muss dann die fehlende verkaufsmeldung da sein
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
- Irwin J. Finster
- Supporter .500 S&W
- Beiträge: 4509
- Registriert: Di 27. Dez 2011, 21:34
- Wohnort: Beim' Charles Nebenan....
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Ah ,wieder was gelernt, gut zu wissen...
▲
▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

▲ ▲ And Samedi rides with you, gunman. He is the wind you hold in your hands, but he is fickle, the Lord of Graveyards, no matter that you have served him well . . . - Count Zero

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Stickhead hat geschrieben:Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).
Hallo,
habe eine Kat. B Waffe umzumelden (Veräußerung). Möchte das nun dem Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten (ehem. AB) per Mail bekannt geben.
Könnt ihr mir bitte mit der richtigen Mailadresse aushelfen?

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
KGR84 hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Wenn du die richtige E-Mail hast, ist es doch kein Problem. Ich machs schon länger so (mit Lesebestätigung).
Hallo,
habe eine Kat. B Waffe umzumelden (Veräußerung). Möchte das nun dem Büro für Waffen- und Veranstaltungsangelegenheiten (ehem. AB) per Mail bekannt geben.
Könnt ihr mir bitte mit der richtigen Mailadresse aushelfen?
hi
werden am AB wien per email ned angenommen
zumindestens bekommst keine lesebestaetigung retour
ist aber bei vielen BHs so
jede wills ein bisserl anders
manche akzeptieren emails
die meisten bestaetigen wennst dann telefonisch anrufts dass sie das mail erhalten haben
einige bestaetigen auch per lesebestaetigung oder per email retour
die meisten akzeptieren fax
und schriftlich (einschreiber bzw mit rueckschein) geht ueberall
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
gewo hat geschrieben:...
die meisten bestaetigen wennst dann telefonisch anrufts dass sie das mail erhalten haben
einige bestaetigen auch per lesebestaetigung oder per email retour
...
Hab ich mir nicht anders gedacht

Ich möchte ne Mail hinschicken und dann wegen einer Bestätigung anrufen.
Nur brauche ich dazu erst mal die richtige Mailadresse.

Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Mailadresse vom AB Wien hab ich auch nicht gefunden :/
Es grüßt der Schlesi!
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
In Wien gehts per Fax, hab die Nummer leider nicht parat, aber anruf genügt dann sagen sie dir die Faxnr.
Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Danke.
Faxdurchwahl 79449. Aber ab 1530 werden aber auch die Faxe abgeschaltet ... die haben wohl die Faxen dicke ...
I bocks ned
Faxdurchwahl 79449. Aber ab 1530 werden aber auch die Faxe abgeschaltet ... die haben wohl die Faxen dicke ...
I bocks ned


Re: Fragen zum Verkauf von Kat. B Waffe
Hallo zusammen!
Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?
Wie kann man als verkäufer eigentlich sicher sein dass der käufer auch einen freihen platz auf seiner wbk hat? Kann man einfach bei der bh des käufers anrufen und nachfragen?
Oder wäre es sowieso das problem des käufers wenn er binnen der 6 wochen keinen platz frei hat?