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Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Firearms United Austria Vlog - Interview mit Mario Kneringer (IPSC Austria)
https://youtu.be/HfJuad9EUms
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=HfJuad9EUms[/youtube]
https://youtu.be/HfJuad9EUms
[youtube]http://www.youtube.com/watch?v=HfJuad9EUms[/youtube]
Zuletzt geändert von Mentor am Mo 26. Jun 2017, 22:06, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Danke für den Link!
Sehr informativ und sachlich/neutral.
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
also ich bin sehr gespannt ob jemals herauskommt wer
(person, organisation, partei) für diese weisung verantwortlich ist.
Glock 17 Gen 4 Plus 9mm
CZ TS Orange 9mm
SIG X Five Supermatch 9mm
Gesendet von iPhone mit Tapatalk
(person, organisation, partei) für diese weisung verantwortlich ist.
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9mm
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Super Video, kann man das ganze besser nachvollziehen als in ihrgendwelchen Zeitungsberichten.
Bin wirklich gespannt wer das ganze eingefädelt hat, hoffentlich erfahren wir das noch. Das einem Behörden bei Auskünften und Anfragen selten was schriftlich in die Hand geben kennt man ja. Erst wenn es so wirklich um was geht, gibts auf einmal überall Probleme.
Tefal Bratpfanne Gen1 Keramikbeschichtung 28cm
Orange erntefrisch 6cm
CD SuperSmash Hits (1987) 12cm mit Loch in da mitten
Gesendet von User der Waffenaufzählungen nimma seng kau
Bin wirklich gespannt wer das ganze eingefädelt hat, hoffentlich erfahren wir das noch. Das einem Behörden bei Auskünften und Anfragen selten was schriftlich in die Hand geben kennt man ja. Erst wenn es so wirklich um was geht, gibts auf einmal überall Probleme.
Tefal Bratpfanne Gen1 Keramikbeschichtung 28cm
Orange erntefrisch 6cm
CD SuperSmash Hits (1987) 12cm mit Loch in da mitten
Gesendet von User der Waffenaufzählungen nimma seng kau
"Religionen - oder wenn erwachsene Menschen darum streiten, wer den mächtigeren imaginären Feind hat"
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Morgen.
Auch wenn´s mühsam ist:
Gedächtnisprotokoll schreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist.
Ich schick mir dann immer eine email von einer meiner Adressen zu einer Anderen, dann ist auch das Datum "dokumentiert".
(Hab aber keine Ahnung ob so was im Extremfall "hält").
Lg Alex
Kriss hat geschrieben:Das einem Behörden bei Auskünften und Anfragen selten was schriftlich in die Hand geben kennt man ja. Erst wenn es so wirklich um was geht, gibts auf einmal überall Probleme.
Auch wenn´s mühsam ist:
Gedächtnisprotokoll schreiben, solange die Erinnerung noch frisch ist.
Ich schick mir dann immer eine email von einer meiner Adressen zu einer Anderen, dann ist auch das Datum "dokumentiert".
(Hab aber keine Ahnung ob so was im Extremfall "hält").
Lg Alex
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
wir machen andauernd exporte
im prinzip ist es einfach
es ist die waffenrechtliche genehmigung (anzeige) zu unterscheiden von der ausfuhrrechtlichen
ausfuhrrecht
quelle:
https://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaf ... 20Text.pdf
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr
oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentli
chen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschüt
zen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks wäh
rend einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zustän
digen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft ma
chen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder
eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd-
oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdritt
land, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekenn
zeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge
von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sport
schützen;
damit is zamgessen die gschicht
es gibt kein ermessen fuer die behoerde was den artikel 9 betrifft, ich habe jedenfalls im ganzen AuwG keines gefunden
im prinzip ist es einfach
es ist die waffenrechtliche genehmigung (anzeige) zu unterscheiden von der ausfuhrrechtlichen
ausfuhrrecht
quelle:
https://www.bmwfw.gv.at/Aussenwirtschaf ... 20Text.pdf
Artikel 9
(1) Vereinfachte Verfahren für die vorübergehende Ausfuhr
oder die Wiederausfuhr von Feuerwaffen, ihrer Teile, wesentli
chen Komponenten und Munition finden wie folgt Anwendung:
a) Es ist keine Ausfuhrgenehmigung erforderlich für
i) die vorübergehende Ausfuhr durch Jäger oder Sportschüt
zen als Teil ihres begleiteten persönlichen Gepäcks wäh
rend einer Reise in ein Drittland, sofern sie den zustän
digen Behörden den Grund für die Reise glaubhaft ma
chen, insbesondere durch Vorlage einer Einladung oder
eines sonstigen Nachweises für die Teilnahme an Jagd-
oder Schießsportveranstaltungen im Bestimmungsdritt
land, von
— einer oder mehrerer Feuerwaffen;
— deren wesentlichen Komponenten, wenn sie gekenn
zeichnet sind, sowie deren Teilen;
— der dazugehörigen Munition mit einer Höchstmenge
von 800 Schuss für Jäger und 1 200 Schuss für Sport
schützen;
damit is zamgessen die gschicht
es gibt kein ermessen fuer die behoerde was den artikel 9 betrifft, ich habe jedenfalls im ganzen AuwG keines gefunden
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Ich denke, dort wirst du es auch nicht finden. Wahrscheinlich eher dort:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1009&rid=1
Wie das Beispiel des Schweizer Forumskollegen zeigt viewtopic.php?f=50&t=37108, ist das Waffengesetz für die Beurteilung der Sachverhalte in Bezug auf die Maßnahmen gegen Russland anscheinen nicht von Belang.
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1009&rid=1
Wie das Beispiel des Schweizer Forumskollegen zeigt viewtopic.php?f=50&t=37108, ist das Waffengesetz für die Beurteilung der Sachverhalte in Bezug auf die Maßnahmen gegen Russland anscheinen nicht von Belang.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Grazer hat geschrieben:Ich denke, dort wirst du es auch nicht finden. Wahrscheinlich eher dort:
http://eur-lex.europa.eu/legal-content/ ... 1009&rid=1
Wie das Beispiel des Schweizer Forumskollegen zeigt viewtopic.php?f=50&t=37108, ist das Waffengesetz für die Beurteilung der Sachverhalte in Bezug auf die Maßnahmen gegen Russland anscheinen nicht von Belang.
no way
ned mal im entferntesten laesst sich das anwenden
lies doch selber, geneua JENE zwecke um die es ging sind ausgenommen
(3)
Es ist angezeigt, die Ausfuhren bestimmter Güter und Technolo
gien mit doppeltem Verwendungszweck gemäß der Verordnung
(EG) Nr. 428/2009 des Rates und die Erbringung damit ver
bundener Dienstleistungen sowie bestimmte Dienstleistungen im
Zusammenhang mit der Lieferung von Rüstungsgütern und mi
litärischer Ausrüstung zu beschränken, wenn die Mitgliedstaaten
ein Embargo für solche Güter anwenden. Dieses Verbot
sollte nicht die Ausfuhr von Gütern und Technologien mit dop
peltem Verwendungszweck berühren, einschließlich für die Luft
fahrt und für die Weltraumindustrie, für nichtmilitärische Zwecke
oder für nichtmilitärische Endnutzer.
es gibt dann zwar drunter noch den artikel 2 (nachstehend)
dieser ist aber dem punkt 3 untergruppiert
dh wenn die bedingung "nichtmilitaerischer endnutzer" erfuelklt ist, dann ist dieser artikel gegenstandslos
Artikel 2
(1) Es ist verboten, Güter und Technologien mit doppeltem Verwen
dungszweck mit oder ohne Ursprung in der Union unmittelbar oder
mittelbar an natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder
Einrichtungen in Russland oder zur Verwendung in Russland zu ver
kaufen, zu liefern, zu verbringen oder auszuführen, wenn diese Güter
ganz oder teilweise für militärische Zwecke oder [b]für einen militärischen
Endnutzer bestimmt sind oder bestimmt sein könnten[/b].
da es sich zudem um legale waffe gehandelt hat welche von den jeweiligen legalen eigentuemern in oesterreich besessen worden sind und im ZUWR eingetragen waren, ist es nicht vorstellbar dass diese fuer militaerische enduser in russland bestimmt waren (das kann bei waffen welche ggf. gegenstand der geschaeftstaetigkeit eines unternehmens waren anders gesehen werden)
ich kann mir nach wie vor NICHT vorstellen dass es das russlandembargo war welches der grund fuer das problem war
es fehlt hier - auch im vergleich zu anderen EU-staaten deren athleten ja problemlos ausreisen durften - meiner meinung nach jede rechtsgrundlage
man kann nur hoffen dass seitens der rechtsvertretungen alle noetigen schritte gesetzt werden und es zu keinen versaeumnissen beim einbringen von rechtsmitteln gibt
es scheint hier ja auch um eine menge geld zu gehen
die reisekosten sind da ja noch das wenigste
aber was die vorbereitung und das training fuer diese grossveranstaltung betrifft, da geht es ja um viele € 10.000,- euro pro person...
doubleaction OG, Wien
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
gewo hat geschrieben:Grazer hat geschrieben:[..]ich kann mir nach wie vor NICHT vorstellen dass es das russlandembargo war welches der grund fuer das problem war es fehlt hier - auch im vergleich zu anderen EU-staaten deren athleten ja problemlos ausreisen durften - meiner meinung nach jede rechtsgrundlage
man kann nur hoffen dass seitens der rechtsvertretungen alle noetigen schritte gesetzt werden und es zu keinen versaeumnissen beim einbringen von rechtsmitteln gibt[..]
Ich bin ziemlich sicher, dass letztlich mit den Sanktionen argumentiert werden wird. Worum es mir aber im Wesentlichen ging war, dass das Waffengesetz hier wohl nicht zur Anwendung kam.
Letztlich wird sich das ohne professionelle Aussage durch Juristen und/oder ein abschließendes Urteil in dieser Sache sowieso nicht lösen lassen und jede Diskussion wird bis dahin für die Würscht sein.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Nehmt es einfach als "Testrun" der Behörde für zukünftige Aktionen.
Jetzt schauen sie mal in Brüssel, ob sie damit durchkommen.
Wenn ja, machen sie es wieder.
So einfach ist es.
Jetzt schauen sie mal in Brüssel, ob sie damit durchkommen.
Wenn ja, machen sie es wieder.
So einfach ist es.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
SIPR hat geschrieben:Nehmt es einfach als "Testrun" der Behörde für zukünftige Aktionen.
Jetzt schauen sie mal in Brüssel, ob sie damit durchkommen.
Wenn ja, machen sie es wieder.
So einfach ist es.
Ich weiß, ich red mir's leicht. Darum: alle Rechtsmittel ausschöpfen!
Wer die Freiheit aufgibt, um Sicherheit zu gewinnen, wird am Ende beides verlieren!
Benjamin Franklin (1706 - 1790)
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.
Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Coolhand1980 hat geschrieben:Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.
ja, denke ich auch
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Coolhand1980 hat geschrieben:Wieso glaubts ihr, dass das aus Brüssel gekommen ist?
Dann wären ja alle EU Staaten betroffen gewesen.
Da hat ein drittklassiger Sesselfurzer Panik bekommen (es gab was zu entscheiden!) und aufgrund mangelnder Fachkompetenz eine falsche Entscheidung getroffen.
Da bin ich mir jetzt nicht ganz so sicher...betroffen waren die 2 EU-Granden FR und DE...und natürlich der Musterschüler in vorauseilendem Gehorsam AT...
Aber wir werden sehen, ich hoffe die Angelegenheit geht vor Gericht.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
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Re: Österreiches IPSC Nationalteam darf nicht mit Waffen zur WM ausreisen
Vor Gericht, und dann vor die Disziplinarkommission...dort setzt es dann individuelle Schmerzen...