https://kurier.at/chronik/oesterreich/k ... 75.451.980
Mit einer Novelle des Waffengesetzes wurde Anfang des Jahres Polizeibeamten wieder der freie Zugang zu einem Waffenpass ermöglicht. Beamte sollen sich in Zeiten des weltweiten Terrors auch in ihrer Freizeit verteidigen können und für den Ernstfall gerüstet sein. "Obwohl wir ebenfalls den Dienst mit der Waffe versehen und eine gefährdete Berufsgruppe sind, hat man auf die Justizbeamten bei der Novelle leider vergessen", sagt der Vorsitzende der Justizwachegewerkschaft (FCG), Albin Simma.
Nach intensiven Gesprächen mit dem Innenministerium konnte nun ein Kompromiss in der Angelegenheit erzielt werden. Die 3323 Justizwachebeamten wurden vor wenigen Tagen schriftlich von ihren Personalvertretern darüber informiert. Das Innenministerium hat am 13. Juni einen Erlass verabschiedet, mit dem den Wachebeamten der Zugang zum Waffenpass deutlich erleichtert wird. Das Ministerium beruft sich in dem Erlass auf ein Verwaltungsgerichtshof-Urteil (VwGH) aus dem Jahr 2016. "Wenn ein Justizbeamter den Bedarf nach einem Waffenpass glaubhaft machen kann, dann hat die Behörde einen auszustellen", erklärt Josef Schmoll von der Generaldirektion für den Strafvollzug. Und Bedarf gäbe es genug. "Die Bedrohungen unserer Wachebeamten von Insassen nehmen drastisch zu. Durch die vielen ethnischen Gruppen in Haft hat sich das Problem leider potenziert. Damit auch alle diese Vorfälle dokumentiert werden, ist das Personal seit Kurzem angehalten Aktenvermerke anzulegen", sagt Simma.
Was den verlässlichen Umgang mit der Waffe betrifft, gibt es laut Schmoll kaum Unterschiede zwischen Polizei- und Justizbeamten. Es gibt für die Justizwache in Abständen verpflichtende Schießtrainings. Dabei muss auch eine Mindestleistung erbracht werden. Die Justiz-Vertreter hoffen [sic!], dass sich die ausstellenden Behörden nun an den Erlass halten.
Hat da jemand nähere Infos dazu? Oder gar den Erlass?