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Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

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jungjaga
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Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 10:05

Hallo und waidmannsheil!

Bin neu hier im Forum und hätte eine kurze Frage:

Folgende Situation: Gemeindejagt - verpachtet an die Jagdgesellschaft "XYZ" - Obmann "ABC" - 10 Mitglieder "UVW"

Bedarf es für den Inhaber einer gültigen Kärntner Jagdkarte zusätzlich eine Jagdgastkarte, wenn dieser in Begleitung mit einem Mitglied "UVW" dieser Jagdgesellschaft (Inhaber Jagderlaubnisschein) die Jagd ausüben möchte? (quasi als Jagdgast).
Laut Gesetz: Jagdgastkarte notwendig, wenn ohne Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder dessen Jagdschutzorganes gejagt

Jagdausübungsberechtigt ist in diesem Fall doch die Jagdgesellschaft "XYZ"

So richtig einig konnte man sich bei dieser Frage leider bei einem Wirtshausgespräch auch nicht werden.

Über hilfreiche Antworten wäre ich erfreut.

LG

Franz

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Bell
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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Bell » Di 15. Aug 2017, 10:07

In welchem Bundesland ist das Revier?

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 10:40

Danke für die rasche Rückmeldung.
In Kärnten.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Bell » Di 15. Aug 2017, 10:57

jungjaga hat geschrieben:Danke für die rasche Rückmeldung.
In Kärnten.

Also ich würde sagen, dass dich die kärntner Jagdkarte grundsätzlich zur Jagd in Kärnten berechtigt.
Für die Ausübung der Jagd benötigst du noch eine Einladung des jeweiligen Jagdausübungsberechtigten.

Eine Jagdgastkarte würdest du benötigen, wenn du in einem anderen Bundesland auf die Jagd gehen würdest.
Aber die verläßlichste Auskunft würde dir da vermutlich die jeweilige BH geben können.

Ob das Wirtshaus der Ort der Wahl ist, an dem ich rechtliche Informationen einholen würde... besonders betreffend Waffen und deren Verwendung zB bei der Jagd... hmmm :think:
Wobei das vermutlich der Ort ist, an dem man die höchste Dichte an Jägern findet! *duck und weg*

theyo
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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von theyo » Di 15. Aug 2017, 11:32

Der § 40 der Kärntner Jagdgesetzes besagt, dass Jagdgastkarten an Personen, die eine in einem anderen Bundesland mindestens für die Dauer eines Jahres gültige Jagdkarte besitzen, vom Jagdausübungsberechtigten auszufolgen sind. Derselbe Satz gilt für Jagdgäste mit gültigen Jagdkarten aus dem Ausland.

Dh kommt der Jagdgast z.B. aus der Steiermark und hat eine gültige Jagdkarte, ausgestellt in der Steiermark, dann ist eine Jagdgastkarte erforderlich. Kommt der Jagdgast aus dem Bundesland Kärnten und dieser hat eine gültige Kärntner Jagdkarte, dann nein. Was ich gelesen habe, ist das Revier in Kärnten.

Die Jagdgastkarte kann für 3 Tage oder 2 Wochen ausgestellt werden. Eine Gebühr dazu ist an die Kärntner Jägerschaft abzuliefern - meiner Erinnerung nach, für 3 Tage 11,--, für 2 Wochen 22,--, dies bitte auf der Seite der Kärntner Jägerschaft nachlesen.

Eine andere Sache ist der Jagderlaubnisschein - geregelt im § 41 Kärntner Jagdgesetz. Wenn der Jagdgast nicht in Begleitung des Jagdausübungsberechtigten oder dessen Jagdschutzorganes jagt, dh alleine jagen möchte, dann muss vom Jagdausübungsberechtigten eine Jagderlaubnis (Jagderlaubnisschein) ausgestellt werden. Dies gilt sowohl für Jagdgäste aus dem Bundesland Kärnten bzw. wenn sie nicht aus dem Bundesland Kärnten kommen. Dh der im obigen Absatz genannte steirische Jagdgast benötigt eine Jagdgastkarte und, wenn er alleine jagen möchte, zusätzlich einen Jagderlaubnisschein. Ein Jagderlaubnisschein ist bei einer Treibjagd nicht erforderlich.

Zu beachten ist in Bezug auf die räumliche Geltung: Die Jagdgastkarte gilt für das gesamte Bundesland, der Jagderlaubnisschein für das jeweilige Revier.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 12:02

D.h. Jagdgast aus Kärnten mit gültiger Kärntner Jagdkarte darf mit diesem Mitglied aktiv in Begleitung auf die Jagd? Mitglied hat den Jagderlaubnisschein. Bedeutet dass dan in weiterer Folge das er auch Jagdausübungsberechtigter ist? Denn nur in dessen Beisein dürfte ohne Jagdgastkarte, dann aber auch ohne Begleitung, gejagt werde. Es geht hier prinzipiell darum, ob jemand im Beisein mit zur Jagd darf und gegebenenfalls auch einen Abschuss durchführen darf.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Holadrio » Di 15. Aug 2017, 12:44

Hi jungjaga,

du bringst einiges durcheinander.

1. Jagdgastkarte:
Wenn ich für das Bundesland A eine Jagdkarte besitze, brauche ich für jedes andere Bundesland eine Jagdgastkarte.
Ist nur eine Vorschrift, Gesetz,.. wie du es auch immer nennen möchtest (Geldsache). Das heißt noch lange nicht das du auch jagen (Abschuss tätigen) darfst.

2. Jagdausübungsberechtigter:
Bin ich wenn ich eine Eigenjagd besitze oder eine Jagd gepachtet habe.

3. Ausgangsschein:
Wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Damit kann ich in "seinem" Revier die Jagd ausüben, nach Vorstellungen des Jagdausübungsberechtigten (Einschränkungen möglich).

4. Gast
Wenn mir der Jagdausübungsberechtigte vertraut, kann er mir einen Ausgangsschein ausstellen (z.B. für die Zeit des Abschusses) oder ich gehe in Begleitung welche vom Jagdausübungsberechtigten bestimmt wird.

Du musst auseinander halten:
Jagdkarte bzw. Jagdgastkarte sind "gesetzliche" Bereiche.
Jagen, durchstreifen des Jagdgebietes und Abschuss tätigen bestimmt der Jagdausübungsberechtigte (wie überall: der bezahlt)

LG

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Holadrio » Di 15. Aug 2017, 12:44

Hi jungjaga,

du bringst einiges durcheinander.

1. Jagdgastkarte:
Wenn ich für das Bundesland A eine Jagdkarte besitze, brauche ich für jedes andere Bundesland eine Jagdgastkarte.
Ist nur eine Vorschrift, Gesetz,.. wie du es auch immer nennen möchtest (Geldsache). Das heißt noch lange nicht das du auch jagen (Abschuss tätigen) darfst.

2. Jagdausübungsberechtigter:
Bin ich wenn ich eine Eigenjagd besitze oder eine Jagd gepachtet habe.

3. Ausgangsschein:
Wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Damit kann ich in "seinem" Revier die Jagd ausüben, nach Vorstellungen des Jagdausübungsberechtigten (Einschränkungen möglich).

4. Gast
Wenn mir der Jagdausübungsberechtigte vertraut, kann er mir einen Ausgangsschein ausstellen (z.B. für die Zeit des Abschusses) oder ich gehe in Begleitung welche vom Jagdausübungsberechtigten bestimmt wird.

Du musst auseinander halten:
Jagdkarte bzw. Jagdgastkarte sind "gesetzliche" Bereiche.
Jagen, durchstreifen des Jagdgebietes und Abschuss tätigen bestimmt der Jagdausübungsberechtigte (wie überall: der bezahlt)

LG

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Holadrio » Di 15. Aug 2017, 12:46

Hoppla Zwillinge!!

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 12:50

Das war mir jetzt schon klar :-)
Wer darf/muss dann von der Jagdgesellschaft den Ausgangsschein ausstellen? Obmann? Oder darf man im Beisein eines Mitgliedes dieser Jagdgesellschaft aktiv Jagen? Die rechtliche Situation hierfür ist nicht ganz klar. Beispiel: Mitglied lädt auf einen Bock ein den das Mitglied frei hätte.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von theyo » Di 15. Aug 2017, 13:21

Der Jagdgast braucht, wenn er nicht eine gültige Kärntner Jagdkarte hat, eine Jagdgastkarte. Betrachte dies wie einen Führerschein - Du darfst damit grundsätzlich mal mit dem Auto fahren, aber nicht mit meinem Auto :-).

Um ALLEINE jagen gehen zu können, benötigt er zusätzlich einen Jagderlaubnisschein. Wenn er NICHT alleine jagen geht, dh zusammen mit dem Jagdausübungsberechtigten bzw. dessen Jagdschutzorgan zusammen jagen geht, dann benötigt er KEINEN Jagderlaubnisschein. Betracht den Jagderlaubnisschein wie einen Zulassungsschein - damit darfst Du dann mit meinem Auto fahren.

Die Jagdgastkarte wird vom Jagdausübungsberechtigten ausgestellt. Dies ist bei einer Eigenjagd der Eigentümer (wenn er selbst jagdberechtigt ist) sowie der Pächter (wer Pächter sein kann --> siehe nachfolgend bei der Gemeindejagd angeführt). Bei einer Gemeindejagd der Pächter (z.B. bei einer juristische Person als Pächter --> Bevollmächtigter darf ausstellen; bei einem Verein --> Bevollmächtigter sowie Jagdleiter dürfen ausstellen; bei einer Jagdgemeinschaft nach bürgerlichem Recht --> alle Mitglieder haben die Pächtereigenschaft und dürfen damit Jagderlaubnisscheine ausstellen)

Zu den zuletzt gestellten Fragen:
Wer darf/muss dann von der Jagdgesellschaft den Ausgangsschein ausstellen? Ich nehme an, dass eine Jagdgesellschaft nach bürgerlichem Recht gemeint ist --> siehe vorher

Obmann? Der Obmann hat eine vereinsrechtliche Funktion. Für das Jagdrecht ist der Bevollmächtigte bzw. der Jagdleiter der Zuständige.

Oder darf man im Beisein eines Mitgliedes dieser Jagdgesellschaft aktiv Jagen? Die rechtliche Situation hierfür ist nicht ganz klar. Beispiel: Mitglied lädt auf einen Bock ein den das Mitglied frei hätte

Ja, er/sie geht in diesem Fall nicht alleine auf die Jagd. Eine gültige Jagdgastkarte bzw. Kärntner Jagdkarte ist erforderlich. Ein Jagderlaubnisschein nicht.
Zuletzt geändert von theyo am Di 15. Aug 2017, 21:32, insgesamt 2-mal geändert.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 13:28

Vielen Dank für die Info's!
Ok, in diesem Fall der Jagdgesellschaft wäre der Bevollmächtigte wohl der Obmann (nehme jetzt mal an das steht in den Statuten) bzw. der Jagdleiter in dessen Begleitung man jagen gehen dürfte.
Ist nun auch ein ordentliches Mitglied mit Jagderlaubnisschein zugleich Jagdausübungsberechtigter?

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von theyo » Di 15. Aug 2017, 13:37

Der Obmann kann natürlich auch der Bevollmächtigte sein - Statuten sind der richtige Ort zum Nachlesen.

Bei einer Jagdgesellschaft nach bürgerlichem Recht sind alle Mitglieder dieser Gesellschaft Jagdausübungsberechtigte. Diese (die Mitglieder) benötigen daher keinen Jagderlaubnisschein. Die Regelungen der Gesellschaft nach bürgerlichem Recht kennt meines Wissens nach keine Trennung in ordentlich bzw. außerordentliche Mitglieder - da mögen die Rechtsexperten im Forum befinden.

Bitte differenzieren zwischen Verein und Jagdgesellschaft nach bürgerlichem Recht.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von jungjaga » Di 15. Aug 2017, 13:41

Vielen Dank!

Ja, er/sie geht in diesem Fall nicht alleine auf die Jagd. Eine gültige Jagdgastkarte bzw. Kärntner Jagdkarte ist erforderlich. Ein Jagderlaubnisschein nicht.


Also mit Kärntner Jagdkarte auch ein Abschuss im Beisein rechtlich in Ordnung wenn ich das richtig verstehe.

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Re: Rechtliche Frage: Jagdgastkarte notwendig?

Beitrag von Holadrio » Di 15. Aug 2017, 13:45

Wie überall wo es mehrere Mitglieder gibt muss eine Ansprechperson vorhanden sein, der Obmann. Er wird auch von den Mitgliedern der Jagdgesellschaft gewählt und ist dann aber auch gegenüber der Behörde verantwortlich. Es obliegt dem Obmann, sollte natürlich in Absprache mit den anderen Mitgliedern sein, die Ausgangsscheine auszustellen.
Und genau hier liegen die ewigen Streitereien bei so manchen Jagden. Oft hat so manches Mitglied einer Jagdgesellschaft eigene Ansichten und möchte seine Ansichten (Interessen) nicht ändern. z.B. wer bekommt einen Ausgangsschein, wer darf was erlegen, wer darf wen einladen, wer hat einen Vorteil,............
Deine Fragen müssen also innerhalb der Jagdgesellschaft gelöst werden. Da gibt es keine Vorschreibung.
Wenn du eine für das Bundesland gültige Jagdkarte oder wenn nötig Jagdgastkarte besitzt ist das "gesetzliche" geregelt.
Alles andere obliegt der Jagdgesellschaft.

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