ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Führverbot für Multitools

Neuigkeiten zum Thema Waffenzubehör
Benutzeravatar
doc steel
MUSCLEGUNNER
MUSCLEGUNNER
Beiträge: 11210
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:02
Wohnort: Ich bin jetzt immer da, wo du nicht bist Und das ist immer Delmenhorst

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von doc steel » Fr 15. Sep 2017, 07:17

hobbycaptain hat geschrieben:
doc steel hat geschrieben:ja, deshalb müssen wir uns selbst helfen.
raus aus D so lange es noch geht.



Seit wann sind wir in D, dass wir raus müssten ? :think:
Ist das nicht schon lang Geschichte ? :mrgreen:

Ich hab da in erster Linie die politischen Verbindlichkeiten gemeint.
Irgendwie benimmt sich Ö ja immer noch wie ein Anhängsel von D.
Erfinden die Marmeladinger etwas muß es in Ö gleich nachgehupft werden, schliesslich samma ja ein Europa, oder?

lasermannen
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 93
Registriert: Do 15. Dez 2016, 12:14

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von lasermannen » Fr 15. Sep 2017, 10:44

Mußte vor kurzem entgegen meiner Bestrebungen auch durch Deutschland und habe vorsorglich alles Werkzeug in der noch etwas freieren Welt zurück gelassen.
Zuletzt geändert von lasermannen am Do 29. Mär 2018, 13:38, insgesamt 1-mal geändert.

Benutzeravatar
Maddin
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2867
Registriert: Sa 21. Nov 2015, 14:03
Wohnort: Graz

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Maddin » Fr 15. Sep 2017, 11:09

spareribs hat geschrieben:Nur komisch, das trotz der vielen Verbote im Piefkeland mehr Verbrechen als bei uns (derzeit noch) passieren...


Dass dort mehr passiert ist logisch, Deutschland ist in dieser Hinsicht viel attraktiver, hat viel viel mehr Probleme mit organisierter Kriminalität und bietet für Verbrecher viel mehr Möglichkeiten. Hört sich jetzt blöd an, aber da haben die großen Länder dieser Welt generell einen Nachteil gegen die "Kleinen". Frankreich, England, USA (liberale Waffengesetze) genau gleich...

Soll jetzt natürlich nicht bedeuten, dass die Kriminalität irgendwas mit liberalen oder strengen Waffengesetzen zu tun hat. Auch bei uns in AT ist die Kriminalität nicht weniger geworden, leider. Der Unterschied ist, bei uns kann man sich wenigstens noch entsprechend zur Wehr setzen. Während in Deutschland schon der Pfefferspray als Tierabwehrspray bezeichnet wird. :tipphead:

SIPR
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 270
Registriert: Fr 3. Mär 2017, 09:48

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von SIPR » Fr 15. Sep 2017, 11:20

Da nützt der ganze BREXIT nichts, wenn das Grundübel immer noch bleibt.
Und elend geht die Welt zugrunde.
Und wieder sind es dieselben.

Benutzeravatar
Counterstriker
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 702
Registriert: Fr 14. Jan 2011, 09:33
Wohnort: Donauföld

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Counterstriker » Fr 15. Sep 2017, 11:24

Balistix hat geschrieben:Einhandmesser über 8,5cm sind in DE verboten (auch Besitz).

Falsch, das gilt nur für Springmesser mit seitlich öffnender Klinge (OTFs sind generell verboten).
Wenn alle das täten was sie mich können, dann käme ich gar nicht mehr zum sitzen.

Benutzeravatar
Glock1768
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2316
Registriert: Sa 13. Aug 2016, 17:02
Wohnort: NÖ, Bezirk Bruck ad Leitha

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Glock1768 » So 17. Sep 2017, 08:42

Die Gesetzgeber werden immer lächerlicher ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National

Benutzeravatar
DutyOne5o
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 370
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 18:54
Wohnort: Vienna

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von DutyOne5o » So 17. Sep 2017, 09:29

Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.

kann mir wer das ein oder andere beispiel nennen ?

ich kenn kein multitool das sich wie ein einhandmesser öffnen lässt :think:
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

sauersigi
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2729
Registriert: Do 9. Jan 2014, 22:32
Wohnort: NÖ Süd

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von sauersigi » So 17. Sep 2017, 09:35

DutyOne5o hat geschrieben:Sogenannte Multifunktionswerkzeuge, bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.

kann mir wer das ein oder andere beispiel nennen ?

ich kenn kein multitool das sich wie ein einhandmesser öffnen lässt :think:

Leatherman, einige Modelle
Victorinox Soldatenmesser, das Hunter, Rescue etc...
Werkzeugmesser von Stanley...
„Ich dulde es nicht, dass mir Unrecht getan wird. Ich dulde es nicht, dass ich beleidigt werde. Und ich dulde es nicht, dass man mir zu nahe tritt. Ich bin anderen gegenüber gerecht und fordere auch von diesen Gerechtigkeit.“
John Wayne

Benutzeravatar
DutyOne5o
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 370
Registriert: Mi 28. Jan 2015, 18:54
Wohnort: Vienna

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von DutyOne5o » So 17. Sep 2017, 10:05

danke........... 10 Zeichen
Hängen muß man wirklich nur miese Bastarde, aber miese Bastarde muß man hängen.
John Routh

SwissShot
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 789
Registriert: Mo 4. Jan 2016, 19:52
Wohnort: Schweiz

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von SwissShot » Mo 18. Sep 2017, 22:05

Wenn ich es richtig verstanden habe, sollte ein Taschenmesser - ohne einhändig zu bedienende Klinge - (noch) kein Problem sein.

Komm mir als Schweizer immer so unvollständig vor ohne Taschenmesser ;)

Das ich mein Rettungsmesser nicht mit nach D nehmen kann weiss ich.

Gruss SwissShot.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36531
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von gewo » Mo 18. Sep 2017, 22:16

DutyOne5o hat geschrieben:.... bei denen eine Messerklinge vorhanden ist, die sich einhändig öffnen und arretieren lässt, fallen als sogenannte Einhandmesser unter das Führverbot gem. § 42a Absatz 1 Nummer 3 WaffG.


das gilt dann auch fuer jeden 99cent teppichcutter oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Revierler_old
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3278
Registriert: Mi 23. Jun 2010, 10:18

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Revierler_old » Di 19. Sep 2017, 06:22

Das Führverbot gilt für einhändig zu öffnend und FESTSTELLBARE Messer.
Die 8.5cm gelten nur bei Springmessern
Wer seine Waffen zu Pflugscharen schmiedet, der wird für jene pflügen, die das nicht getan haben.

Bild

Benutzeravatar
Martin_Q
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 671
Registriert: Fr 4. Dez 2015, 16:51

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Martin_Q » Di 19. Sep 2017, 07:58

Revierler hat geschrieben:Das Führverbot gilt für einhändig zu öffnend und FESTSTELLBARE Messer.

Wenn man dieses Führverbot auf Punkt und Beistrich befolgt, dann wäre dieses Messer hier pfui
Bild

und dieses erlaubt:
Bild

oder?
Bild

Benutzeravatar
Exitus
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 1143
Registriert: Mi 29. Apr 2015, 08:22
Wohnort: St. Veit/Glan

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von Exitus » Di 19. Sep 2017, 08:24

Warum sollte das untere erlaubt sein?
Das Rad kann man wunderbar mit dem Daumen alleine bedienen.
Das ist sogar der Sinn der Riffelung auf der Oberseite.

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Führverbot für Multitools

Beitrag von piefke » Di 19. Sep 2017, 11:05

Die 8.5 cm gelten nur für Springmesser..... Und dann sind sie verbotener Gegenstand und nicht nur eine Ordnungswidrigkeit wie bei einem 14cm Bowie Messer ......

Noch mal wenn du ein 20 Euro Einhandmesser hast wird das eingezogen und es gibt vll 150 Euro Bußgeld , das wars !! Also nicht verrückt machen lassen. Interessiert in Deutschland auch keinen , außer man ist Waffenbesitzer.

Als deutscher Waffenbesitzer ist beim zweiten Messer Vorfall der Waffenschrank leer .....

Antworten