Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben?
Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr?
Viel einfacher. Aus Wien wegziehen.
Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben?
Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr?
Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben?
Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr?
<BigM> hat geschrieben:Phase_5 hat geschrieben:Wo darf ich meinen Deckel abgeben?
Ich will täglich auf der Tangente mindestens 5 Idioten erwürgen. Oder fällt das unter Notwehr?
Viel einfacher. Aus Wien wegziehen.
Balistix hat geschrieben:Ich fleddere ungern Leichen, aber in diesem Fall interessiert es mich einfach zu sehr: Weiß jemand, was bei dem JW-Beamten in der Millenium City rausgekommen ist?
Balistix hat geschrieben:Ich fleddere ungern Leichen, aber in diesem Fall interessiert es mich einfach zu sehr: Weiß jemand, was bei dem JW-Beamten in der Millenium City rausgekommen ist?
Balistix hat geschrieben:Also nach Ansicht des Gerichts hätte der WP-Inhaber die Waffe also nicht ablegen dürfen?
Balistix hat geschrieben:Wie verhält man sich in dem Augenblick richtig? Zur Security sagen, ich werde nicht ablegen, begleiten Sie mich bitte vor die Tür?
gewo hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:
selbes thema wie die de**en die zu gericht ihre waffe mitnehmen und glaube sie koennen sie an der sperre rechtmaessig abgeben weil ja die mitnahme ins gericht nicht erlaubt ist
das ist unzulaessig
die abgabemoeglichkeit von schusswaffen an der sperre im gerichstgebaeude ist fuer jene waffentraeger eingerichtet die sie aufgrund ihrer dienstpflicht erhalten haben und betrifft waffen die nicht dem waffengesetz unterliegen da sie ausruestungsgegenstaende eines zb exekutivbeamten sind
solche waffen darf der securitymann auch uebernehmen, denn sie unterliegen nicht dem waffenrecht
eine kat B waffe die aufgrund des waffengesetzes bessen wird (WBK, WP ect) darf seitens der security im gericht aich garnicht angenommen werden da diese ja sonst eine WBK und freie plaetze dafuer brauchen wuerde.
alleine das betreten eines gerichtsgebaeudes - auch vor der sperre - mit so einer mit WBK/WP besessenen waffe stellt schon einen gesetzesverstoss dar und fuehrt in aller regel zum entzug des waffendokumentes
piefke hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:
selbes thema wie die de**en die zu gericht ihre waffe mitnehmen und glaube sie koennen sie an der sperre rechtmaessig abgeben weil ja die mitnahme ins gericht nicht erlaubt ist
das ist unzulaessig
die abgabemoeglichkeit von schusswaffen an der sperre im gerichstgebaeude ist fuer jene waffentraeger eingerichtet die sie aufgrund ihrer dienstpflicht erhalten haben und betrifft waffen die nicht dem waffengesetz unterliegen da sie ausruestungsgegenstaende eines zb exekutivbeamten sind
solche waffen darf der securitymann auch uebernehmen, denn sie unterliegen nicht dem waffenrecht
eine kat B waffe die aufgrund des waffengesetzes bessen wird (WBK, WP ect) darf seitens der security im gericht aich garnicht angenommen werden da diese ja sonst eine WBK und freie plaetze dafuer brauchen wuerde.
alleine das betreten eines gerichtsgebaeudes - auch vor der sperre - mit so einer mit WBK/WP besessenen waffe stellt schon einen gesetzesverstoss dar und fuehrt in aller regel zum entzug des waffendokumentes
Das niemand mit Waffe zu Gericht muss um dicke Eier zu markieren ist klar. Aber was macht bitte der Polizist mit wp und privater Waffe oder aber ein Rechtsanwalt der den WP wg. Gefährdung hat.
Da muss es ja auch irgend eine Lösung geben bezüglich der Abgabe. Und die gerichtssecurity ist ja im Normalfall doch nicht Security, sondern Justizwache. Gilt für die im Dienst überhaupt das Waff g.