Grazer hat geschrieben:Was ist eigentlich der sachliche Grund für das Verbot von Gewehrscheinwerfern?
da Göring hats so gsagt
Grazer hat geschrieben:Was ist eigentlich der sachliche Grund für das Verbot von Gewehrscheinwerfern?
75th hat geschrieben:Neben dem Verbot der Gewehrscheinwerfer ist in Österreich auch die Abgabe von Laser der Klassen 3 und 4 verboten.
Die Verordnung: https://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblPdf/1999_321_2/1999_321_2.pdf
Ein VGH Urteil dazu: https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Vfgh&Dokumentnummer=jft_09989075_99v00104_00
Wenn sich jemand einen groben Überblick über die Laserklassen und -gefahren machen will: https://www.eval.at/lasa---laser-sicherheit-in-der-ausbildung/kapitel-1---laser-allgemein
Grazer hat geschrieben:Was ist eigentlich der sachliche Grund für das Verbot von Gewehrscheinwerfern?
HowlingWolf hat geschrieben:[Ursprünglich ging es meines Wissens nach darum zu verhindern, dass Jäger ihre Beute blenden und sich so einen unfairen Vorteil verschaffen (denk an das Reh, das gebannt in die Autoscheinwerfer starrt).
Anstatt aber nur die Jagd mit Gewehrscheinwerfern zu verbieten, hat man sie komplett verboten.
Typisch österreichische Lösung eben.
1. Regel: Suche NIEMALS die Logik im WaffG
gewo hat geschrieben:Fire_122 hat geschrieben:Ein Red Dot ist aber erlaubt oder ?
ein red dot ist nicht dazu geegnet einen zielbereich AUSZUleuchten
daher erlaubt
auch ein ueblicher fokkussierter punktförmiger laser waere erlaubt
denn der ist dazu geegnet ein zielobjekt ANZUleuchten
ANleuchten (das ziel) ist ok (egal womit)
AUSleuchten (den zielbereich) ist verboten (egal womit)
frueher war es einfach,
da konnte man sagen "licht verboten, laser erlaubt"
seit es jedoch laser gibt welche mittels einer eingebauten brechnungslinse aufgefaechert werden koennen und die den zielbereich in einer aehnlichen art AUSleuchten wie ein gewehrscheinwerfer muss man mit den kurzen antworten immer ein bisserl aufpassen
ahja .... und ein red dot macht garnix
das leuchtet dir nur ins auge
daher erlaubt
gewo hat geschrieben:Fire_122 hat geschrieben:Ein Red Dot ist aber erlaubt oder ?
ein red dot ist nicht dazu geegnet einen zielbereich AUSZUleuchten
daher erlaubt
auch ein ueblicher fokkussierter punktförmiger laser waere erlaubt
denn der ist dazu geegnet ein zielobjekt ANZUleuchten
ANleuchten (das ziel) ist ok (egal womit)
AUSleuchten (den zielbereich) ist verboten (egal womit)
frueher war es einfach,
da konnte man sagen "licht verboten, laser erlaubt"
seit es jedoch laser gibt welche mittels einer eingebauten brechnungslinse aufgefaechert werden koennen und die den zielbereich in einer aehnlichen art AUSleuchten wie ein gewehrscheinwerfer muss man mit den kurzen antworten immer ein bisserl aufpassen
ahja .... und ein red dot macht garnix
das leuchtet dir nur ins auge
daher erlaubt
Oicw hat geschrieben:Tut mir leid wenn ich den Threat wiederbelebe:
Nach dem neuen Waffengesetz nachdem Scheinwerfer erlaubt sind, müsste man sich sämtliche Laser die auch ausleuchten können montieren dürfen, oder?
Oicw hat geschrieben:Wäre wenn eh nur für den HA für dynamisches Schießen. Welche Bestimmungen gibt es den noch zu beachten? Gibt es Shop Empfehlungen bzw wo in Europa bestellbar ohne Probleme?
Oicw hat geschrieben:Gibt es sonst noch Shops wo man welche bekommt? Würde mir gerne ein Steiner System zulegen. Habe aber nur ein dubioses niederländisches Shop gefunden (https://www.optics-world.nl).