Ja ich weiß, es wird viele hier nerven aber ich werd einfach noch nicht wirklich schlau aus den unterschiedlichen Meinungen die es bei dem Thema gibt!

Folgende Ausgangslage herrscht vor: Im November wollen wir(3Leute) aus Vorarlberg bei einem Wettkampf in Salzburg an den Start gehen aber dabei natürlich über das Deutsche Eck fahren mit jeweils einer Kat.B Waffe(HA für SSLG1 Wettkampf). Vorhanden sind eigentlich pro Person alle Unterlagen die benötigt werden: Reisepass, EU Feuerwaffenpass mit entsprechender Waffe eingetragen, logischerweise WBK und Ausschreibung mit aktueller Starterliste welche als Einladung gilt laut Verantwortlichen.
Langt das alles damit wir bei einer eventuellen Kontrolle keine Probleme bekommen oder brauchen wir jetzt dafür wirklich noch diese Dauergenehmigung von irgendeinem Landratsamt?
Als ich auf meiner BH war wegen Aktualisierung des EU Feuerwaffenpasses war ich noch bei der dortigen Verantwortlichen und hab nachgefragt und sie hat in irgendeinem Buch extra den entsprechenden Paragraphen rausgesucht und gemeint das für Sportschützen das nicht notwendig ist weil die eben eine Ausnahme/Genehmigung haben.
Ich frag aber lieber doch noch mal die Experten hier weil ich trotzdem net wirklich sicher bin.
Gruß Rene