Im Zuge einer Verwahrungskontrolle würde ich dennoch klar ersichtlich den Verschluss öffnen und die Waffe so übergeben. Somit ist die Stimmung etwas entspannter

Hätte ich genauso angenommen. Eigentlich egal, ich mache da kein Geheimnis aus Ort und Art der Verwahrung. Mir war schon klar, dass ich keine geladene Waffe zur Kontrolle übergebe. Ich wollte nur wissen, wie andere das handhaben bei Kat B Langwaffen.Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
tiberius hat geschrieben:Heast,
Susi, wer mitreden will, hat mindestens 2 akademische Titel,
einer allein zählt nicht, außer med oder mint DI/Dr.
Human- und Geisteswissenschaften zählen auch bei
zwei oder drei nicht, also mach Dir keine Hoffnung, Hobbies hat jeder.
Und wer mit sowas angibt... ist sowieso unter 1 dm bzw. A Körberl.
Und wer die Verwahrung immer no net checkt... Puffn zum Büchser, Karterl ins Kuvert an den SB.
Zusätzlich kann man sich auch zur vorbeugenden Abwehr von Selbst- und Fremdgefährdung
selbst einweisen, aber nur wenns wirklich oarg is.
Und für den der Rest der werthen Herren hier:
mfg tiberius
Na wenn schon Klugscheißen, dann vollständig. Es gibt den akademischen Titel sehr wohl, nämlich Prof., was eine Ehrenbezeichnung (aka. Titel) und Berufung zur Lehre also Berufsbezeichnung ist, jedoch nicht mit dem Grad zusammen hängt. Der zugehörige Grad ist die Habilitation.Bell hat geschrieben:Mal ganz allgemein und nicht direkt auf eine Person bezogen (der Einfachheit halber wird auf die Unterscheidung der Geschlechter verzichtet):
Jedem, der sich selbst einen Lebenslauf zusammendichtet in dem auch ein angebliches Studium vorkommt, würde ich empfehlen, mal zB "Sponsionsurkunde" zu gugln; da gibts auch Bilder davon, dann muss man nicht so viel lesen.
Auf solchen Urkunden ist ersichtlich, dass man (in Österreich) für ein abgeschlossenes(!) Studium einen akademischen GRAD erhält, nicht einen akademischen Titel!![]()
Also ich hab mich durchaus bemüht, so gut es mir möglich ist zu Klugscheißen, aber anscheinend hab ich damit noch zu wenig Erfahrung!DerDaniel hat geschrieben:Na wenn schon Klugscheißen, dann vollständig. Es gibt den akademischen Titel sehr wohl, nämlich Prof., was eine Ehrenbezeichnung (aka. Titel) und Berufung zur Lehre also Berufsbezeichnung ist, jedoch nicht mit dem Grad zusammen hängt. Der zugehörige Grad ist die Habilitation.Bell hat geschrieben:Mal ganz allgemein und nicht direkt auf eine Person bezogen (der Einfachheit halber wird auf die Unterscheidung der Geschlechter verzichtet):
Jedem, der sich selbst einen Lebenslauf zusammendichtet in dem auch ein angebliches Studium vorkommt, würde ich empfehlen, mal zB "Sponsionsurkunde" zu gugln; da gibts auch Bilder davon, dann muss man nicht so viel lesen.
Auf solchen Urkunden ist ersichtlich, dass man (in Österreich) für ein abgeschlossenes(!) Studium einen akademischen GRAD erhält, nicht einen akademischen Titel!![]()
sehe ich auch soTrommler hat geschrieben:Also ich würde niemals bei einer Nachschau eine geladene Waffe herzeigen. Ich präsentiere die Waffen immer mit offenen Verschluss, entnommenen Magazin bzw ausgeschwenkter Trommel.
Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende !Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.
Scheinbar war der Polizist nie beim Bundesheer. Zu meiner Zeit des Wehrdienstes (anno 1982) hat man uns eingetrichtert, daß wir KEINESFALLS die Waffe aus der Hand geben ohne den Empfänger über den korrekten Ladezustand zu informieren. Damals wurde exemplarisch am Gewehr vom Vorgesetzen gezogen und gerissen und du durftest es keinesfalls loslassen bevor nicht die korrekte Meldung drausen war. Diente natürlich der Sicherheit!gewo hat geschrieben: ich hatte beim vorletzten mal aber ein waffenkontrolle wo mir der beamte beim oeffnen des safes in tuchfuehlung neben mir gestanden ist und als ich routine maessig das (leere) patronenlager pruefen wollte hat er darauf insistiert dass ich sie ihm SOFORT aushaendige. da hat auch meine rechtfertigung "muss nur auf sicherheit pruefen" nix geholfen.
hab sie ihm gegeben, er hat nachgeschaut und gemeint "ah, ok, ist eh ungeladen, da haben sie jetzt glueck gehabt"
naja kommMaddin hat geschrieben:Theoretisch wäre ja die sichere Verwahrung zu kontrollieren, mit Waffen befummeln und Seriennummer kontrollieren hat das eigentlich auch nichts zu tun. Nach logischem Verständnis: Safe auf und reinschauen. Sicher verwahrt ! Ende ! ....Th3Z0ne hat geschrieben:Dachte es geht um eine Kontrolle der (sicheren) Verwahrung? Daher dachte ich schon, dass das Behältnis und daher ja auch irgendwie der Standort auch zur Kontrolle gehören.