ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Alles für den Sammler - alte, ausgefallene und exotische Schiesseisen
Antworten
Benutzeravatar
Martin P
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 495
Registriert: Sa 1. Nov 2014, 23:48

Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von Martin P » Do 2. Nov 2017, 18:12

Grüß euch,

hätte gern praktische Erfahrungswerte aus Sammlersicht zu Ausnahmebewilligungen nach § 18 Abs. 2 WaffG für .30 M1 Carbine und M1 Garand. Hat von euch wer eine solche bekommen?

Antworten gern per PN.

Danke

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von piefke » Do 2. Nov 2017, 22:43

Früher hörte das M1 Carabine bei Bürgermeister oder pensionierten Polizeikommandanten zum guten Ton. Da ging so einiges mit Vitamin B.

Seit das aber nicht mehr über die BH läuft ....

Da ist es ja bald einfacher eine VSRF zu bekommen, weil da kann die BH allein entscheiden....

Incite
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5117
Registriert: So 9. Mai 2010, 11:41

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von Incite » Do 2. Nov 2017, 23:24

was ich gehört habe: derzeit aussichtslos
Alkohol, der Beginn und die Lösung aller Probleme! (Homer S.)

911
.357 Magnum
.357 Magnum
Beiträge: 42
Registriert: Do 29. Jun 2017, 19:50

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von 911 » Fr 3. Nov 2017, 09:16

:-D der war gut.
aussichtslos!
"Falls Sie in einem Land leben, in den Sie für das Fischen ohne Angelschein bestraft werden, jedoch nicht für illegalen Grenzübertritt ohne gültigen Reisepaß, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert."
Miloš Zeman

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2517
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von Promo » Fr 3. Nov 2017, 11:27

Um ganz präzise zu sein: bei entsprechender Begründung ist es möglich, allerdings nicht durch das BMLVS selbst was kategorisch einfach alles ablehnt. Seitdem das Bundesverwaltungsgericht in der Sache selbst entscheidet, kann dieses dir in der Berufung gegen die Ablehnung durch das BMLVS bewilligen und der Verwaltungsgerichtshof in der Beschwerde des BMLVS gegen die Bewilligung ablehnen. Dauert halt in Summe sicher 5-7 Jahre.
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

piefke
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 654
Registriert: So 9. Sep 2012, 11:55

Re: Ausnahmebewilligung für M1 Carbine und Garand

Beitrag von piefke » Fr 3. Nov 2017, 18:49

5-7 Jahre für ein M1 Carabine...
Da würde ich mir eher die 10/22 in der Sonderausführung als Carabine M1 Modell kaufen .

Antworten