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Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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chha
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Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von chha » Do 31. Mär 2016, 12:28

Grüß euch,

weiß jemand in welchem Verhältnis WP und WBK stehen? Ein Bekannter von mir verfügt über beide Dokumente (beide schon vor Jahrzehnten ausgestellt) und ist nach jedem Dokument zum Besitz einer FFW berechtigt. Insgesamt darf er also zwei Kat. B-Waffen besitzen oder? (eine gem. WP auch führen) Stimmt das so? Oder baut der WP auf der WBK auf und es ist insgesamt nur eine FFW erlaubt?

Danke!

Wiseli
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Wiseli » Do 31. Mär 2016, 12:35

WP erweitert WBP aber nicht andersrum, er darf zwei B besitzen, aber nur eine Waffe führen.

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Stickhead
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Stickhead » Do 31. Mär 2016, 12:37

http://www.pulverdampf.com/viewtopic.ph ... 98#p106598

Stickhead hat geschrieben:
Der Berechtigungsumfang ergibt sich hinsichtlich des Besitzes an
genehmigungspflichtigen Schusswaffen aus der Zusammenrechnung der in beiden
Dokumenten eingetragenen genehmigungspflichtigen Schusswaffen
, hinsichtlich des
Führens aus der Anzahl der im Waffenpass eingetragenen genehmigungspflichtigen
Schusswaffen.
Dementsprechend würde einer Person, der eine Waffenbesitzkarte für 5
genehmigungspflichtige Schusswaffen und ein Waffenpass für eine
genehmigungspflichtige Schusswaffe ausgestellt wurde, berechtigt sein, 6
genehmigungspflichtige Schusswaffen zu besitzen und 1 genehmigungspflichtige
Schusswaffe zu führen.


Man kann also beispielsweise mit einem WP der zum Führen von 1 genehmigungspflichtige Schusswaffe berechtigt, 1 beliebige genehmigungspflichtige Schusswaffe führen, zu deren Besitz man berechtigt ist.
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz

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chha
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von chha » Do 31. Mär 2016, 13:30

Alles klar. Danke!

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Bourne
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Bourne » Mo 13. Nov 2017, 16:04

Polizisten bekommen ja inzwischen einen Waffenpass. Ist folgende Annahme dazu richtig?

Besser ist es, zuerst eine WBK und erst dann einen WP zu beantragen. Beides dürfte für einen Polizisten kein Problem sein und man hat drei oder vier Plätze. Wenn man den WP zuerst beantragt, könnte es nachher schwieriger werden, den Bedarf für eine zusätzliche WBK zu begründen?
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von hmg382 » Mo 13. Nov 2017, 16:30

Wieso? Für eine WP brauchst ein Bedürfnis, für die WBK eine Rechtfertigung. Für den WP berufst dich als Polizist auf Paragraph 22 (2) Z2. Und für die WBK auf 22 (1).

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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Bourne » Mo 13. Nov 2017, 16:37

Wenn Du einen WP hast, dann hast Du ja schon Plätze für (ein oder zwei) Waffen um sie zur Selbstverteidigung bereit zu halten. Somit fällt die Rechtfertigung für eine WBK doch weg?
Zuletzt geändert von Bourne am Mo 13. Nov 2017, 16:39, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Promo » Mo 13. Nov 2017, 16:38

Falls das mit "Verhältnis" gemeint war, 2016 gab es lt. BMI:
160.527 Waffenbesitzkarten
73.586 Waffenpässe
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von hmg382 » Mo 13. Nov 2017, 16:41

Gehts nur um SV? Selbst dann denke ich, dass dir die BH nix vorhalten kann, wennst die WBK beantragst. Vielleicht willst ja andere Waffen zur SV bereithalten als du führst. G17 für daheim und G19 zum concealed carry? Ich denke nicht, dass die beiden einen Einfluss aufeinander haben.

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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Bourne » Mo 13. Nov 2017, 16:58

Vielleicht geht das. Mit Sportschießen sicher noch einfacher als "nur" mit Selbstverteidigung. Aber wenn ich beides noch nicht habe und beides machen will, dann wäre doch zuerst WBK und dann WP der einfachere Weg? Dann gibt es keinen Spielraum und somit keine Diskussion ... :think:
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von v0s » Mo 13. Nov 2017, 17:10

Bourne hat geschrieben:Wenn Du einen WP hast, dann hast Du ja schon Plätze für (ein oder zwei) Waffen um sie zur Selbstverteidigung bereit zu halten. Somit fällt die Rechtfertigung für eine WBK doch weg?


Ich habe schon länger einen WP mit 2 Plätzen. Wollte vor ca. 3 Jahren eine WBK dazu, wobei mir nach dem Antrag telefonisch gesagt wurde dass ich ja eh einen WP habe und nicht "einfach so" WBK bekomme, vielleicht als Sportschütze mit Ergebnislisten. Mir wurde geraten den Antrag doch zurückzuziehen. Heuer nochmal beantragt, auch "einfach so" weil durch Verband und Verein Mitgliedschaft klüger als damals. Dort ist dann mein alter Antrag im System aufgetaucht. Habe ihr die Geschichte erzählt und sie war ganz verwundert über die Aussage weil ja WP und WBK nichts miteinander zu tun haben. Sicherheitshalber hat sie am Amt nachgefragt und war dann auch so. Die WBK habe ich dann ohne Probleme bekommen, musste nur ein Foto vom Tresor schicken weil ich ja jetzt Platz zum verwahren von 4 Waffen brauche.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Bourne » Mo 13. Nov 2017, 17:17

Hätte ich jetzt nicht gedacht, dass das so einfach geht. Normalerweise wird es ja immer schwerer ... ;)
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Blaine » Mi 22. Nov 2017, 13:19

wenn man vor der wahl steht, welches dokument zuerst beantragt werden soll, würde ich eher den WP nehmen
dann stehen die chancen nämlich gut, dass man 2 plätze am WP bekommt
meistens wollen sie nur einen platz hergeben, wenn man schon eine WBK hat...

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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von Norander » Do 23. Nov 2017, 21:01

Blaine hat geschrieben:wenn man vor der wahl steht, welches dokument zuerst beantragt werden soll, würde ich eher den WP nehmen
dann stehen die chancen nämlich gut, dass man 2 plätze am WP bekommt
meistens wollen sie nur einen platz hergeben, wenn man schon eine WBK hat...


Genauso so ist es! Die Erweiterung des WP von eins auf zwei ist schwierig zu rechtfertigen. Eine WBK ist da im Gegensatz einfach zu beantragen.
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Re: Konkurrenz von Waffenpass und WBK

Beitrag von nuovolemon » Fr 24. Nov 2017, 08:50

Bei einem WP mit zwei Plätzen, berechtigt dieser dann diese zwei Waffen auch gleichzeitig zu führen?

Also Primärwaffe und Backup (ankle holster)?
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