Maddin hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Der Einstufungsbescheid von den Waffen die er haben will. Oder gibts dazu keinen ?
nein
wozu?
hast du jemals schon einen gesehen?
irgendeinen?
Wie wird denn die positive Bescheinigung bei den anderen Kat. B machen gemacht ? Gibts den Bescheid nur bei einer negativen Entscheidung ? Wenn ja, sry wusste ich nicht.
ein ansuchen um eine einstufung (richtigerweise: mitteilung der rechstansicht der behioerde) machst dann wenn irgendwas fraglich oder offen ist, wenn was im gesetz nicht ausreichend oder sich widersprechend definiert ist.
das war in den letzten jahren bein sachen wie kleinkaliber halbautomaten nicht noetig weil der amtssachverstandige immer - natuerlich rein informell und ohne prejudiz - gesagt hat "lest doch einfach die kriegsmaterialverordnung, da steht doch schwarz auf weiss drinnen dass kleinkaliber nicht militaerisch sein KANN" detto bei flinten .... sind sportgeraete, basta (soferne nicht baugleich oder teileidentitaet mit militaerischem kram)
wenn man das zeug also im inland im grosshandel bezogen hat hat natuerlich niemand angefragt
wie soll das auch gehen
sollen 500 waffenhaendler die es ca in oesterreich gibt wegen jedem einzlenen waffenkauf (eine rechtsansicht kann sich ja jederzeit aendern) eine anfrage auf einstufung machen?
wenn ich a glock 17 verkauf frag ich vorher an ?
bei jeder?
einmal am vormittag und einmal am nachmittag?
oder reicht einmal am tag auch wenn ich mehrere verkaufe?
das ganze system hat jahrzehntelang hervorragend funktioniert als es beim BMI angesiedelt war
was militaerisch war war verboten
was nicht militaerisch war und gepasst hat war halt B
heute ist alles militaerisch
egal was du anfragst
ich glaub am 1.april frag ich wirklich mal a einstufung fuer a glock 17 an ......