gewo hat geschrieben:
du musst es ggf halt erklaeren koennen
warum muss ich das?
Gesetzt dem Fall, ich habe mir eine neue Waffe gekauft und ein Bekannter, welchen ich zb morgen besuche möchte sie sehen ... der Staat vertraut mir, dass ich mit Waffen verantwortungsvoll umgehen kann und deswegen habe ich eine WBK bzw die Berechtigung für C und D Waffen
Warum darf ich die Teile nur zum Schiessstand und/oder Büchsenmacher am (möglichst) direkten Weg transportieren.
Ich möchte sie ja nicht regelmässig "gassi" führen, aber einfach freier mitnehmen dürfen.
Ich habe die Verantwortung und damit basta ... diese Entmündigung der Menschen durch den Staat ist schon lächerlich
Jemand, der was böses vor hat hält sich eh nicht daran ...
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kaufe ich mir eine neue Kamera wie eine EOS 1D darf ich die auch frei transportieren. Die besteht komplett aus Magnesium und wiegt ca 1,3kg. Ist damit genauso gefährlich wie eine ungeladene Pistole wenn ich die jemanden nachschmeissen sollte
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, Glock 34 Gen4, Glock 43 Gen4, Tactical 17 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 455 Evolution
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National