panhandle hat geschrieben:...wenn sich im laufe der zeit zb. das aufbewahrungs-behältnis ändert......neuer kasten/tresor ect. ect. wird man das ja auch nicht wieder/extra melden (müssen)....
selbstverstandlich musst du
du musst ja im zuge der meldung angeben in welcher form du diese waffen verwahren willst
und nur fuer diese form der verwahrung erhaeltst du seitens der behoerde die duldung,