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ZWR Meldung Frist überschritten
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- hari
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ZWR Meldung Frist überschritten
Mit welchen Konsequenzen muss man rechnen wenn man die ZWR Meldungsfrist überschreitet? Also die Meldung z.b. erst 8 Wochen nach Erwerb gemacht wird?
Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Praktische Frage: Woher kennt der Sachbearbeiter den tatsächlichen Erwerbszeitpunkt?
Für Kat C/D: §51 Abs 1 Z 7 iVm §33 WaffG, Verwaltungsübertretung, 3600€ Geldstrafe oder 6 Wochen Haft. Gemäß § 51 Abs 3 WaffG entfällt die Strafbarkeit, wenn man freiwillig und bevor die Behörde davon erfährt, die Registrierung vornehmen lässt. Tätige Reue sozusagen.
Für Kat B finde ich gerade keine explizite Strafbestimmung, dh hier müsste die Generalklausel (für alle anderen Verstöße) des § 51 Abs 2 WaffG greifen: 360€ Geldstrafe. Grund, Verletzung der Anzeigepflicht an die Behörde nach §28 WaffG.
Für Kat C/D: §51 Abs 1 Z 7 iVm §33 WaffG, Verwaltungsübertretung, 3600€ Geldstrafe oder 6 Wochen Haft. Gemäß § 51 Abs 3 WaffG entfällt die Strafbarkeit, wenn man freiwillig und bevor die Behörde davon erfährt, die Registrierung vornehmen lässt. Tätige Reue sozusagen.
Für Kat B finde ich gerade keine explizite Strafbestimmung, dh hier müsste die Generalklausel (für alle anderen Verstöße) des § 51 Abs 2 WaffG greifen: 360€ Geldstrafe. Grund, Verletzung der Anzeigepflicht an die Behörde nach §28 WaffG.
Zuletzt geändert von Balistix am Do 18. Jan 2018, 21:39, insgesamt 2-mal geändert.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Meinst du KatC?
§ 51. (1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
....
7. eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
....
(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
Bei KatB würde vermutlich dieser greifen:
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
1. unbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt,
....
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
§ 51. (1) Sofern das Verhalten nicht den Tatbestand einer in die Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte fallenden strafbaren Handlung bildet, begeht eine Verwaltungsübertretung und ist mit einer Geldstrafe bis zu 3 600 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Wochen zu bestrafen, wer entgegen diesem Bundesgesetz oder einer auf Grund dieses Bundesgesetzes erlassenen Verordnung
....
7. eine gemäß § 33 erforderliche Registrierung unterlässt;
....
(3) Wegen Abs. 1 Z 7 ist nicht zu bestrafen, wer freiwillig und bevor die Behörde von seinem Verschulden erfahren hat, die gemäß § 33 erforderliche Registrierung durchführt.
Bei KatB würde vermutlich dieser greifen:
§ 50. (1) Wer, wenn auch nur fahrlässig,
1. unbefugt Schusswaffen der Kategorie B besitzt oder führt,
....
ist vom ordentlichen Gericht in den Fällen der Z 2, 3 und 6 mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen und in den Fällen der Z 1, 4 und 5 mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bis zu 720 Tagessätzen zu bestrafen.
Zuletzt geändert von Bell am Do 18. Jan 2018, 21:49, insgesamt 2-mal geändert.
Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Balistix hat geschrieben:Praktische Frage: Woher kennt der Sachbearbeiter den tatsächlichen Erwerbszeitpunkt?
Wenn am Überlassungsformular das Datum steht!
Re: ZWR Meldung Frist überschritten
@Bell: seh ich anders. Das Unterlassen der Registrierung ist mMn kein unbefugter Besitz, da mit der WBK ja eine Besitzberechtigung gegeben ist.
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Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Balistix hat geschrieben:@Bell: seh ich anders. Das Unterlassen der Registrierung ist mMn kein unbefugter Besitz, da mit der WBK ja eine Besitzberechtigung gegeben ist.
Interessante Frage... hab bisher noch nicht darüber nachgedacht.
Aber da das weder als strafbare Handlung, noch als Verwaltungsübertretung gem. §51(1) explizit angeführt ist, würde es dann da hinein fallen:
§51 (2) Eine Verwaltungsübertretung begeht und ist mit einer Geldstrafe bis zu 360 Euro zu bestrafen, wer gegen dieses Bundesgesetz verstößt, sofern das Verhalten nicht nach den §§ 50 oder 51 Abs. 1 zu ahnden oder § 32 Abs. 3 anzuwenden ist.
Und ich kann mir nicht vorstellen, dass das als leichteres Vergehen geahndet wird als bei KatCD.
Aber: 6(!) Wochen!!
Wenn ich privat eine KatB kaufe/verkaufe, wird direkt bei der Übergabe die Überlassungserklärung ausgefüllt und unterschrieben.
Es MUSS möglich sein, diese innerhalb von 6 Wochen per Mail an die Behörde zu schicken!!
- hari
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Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Balistix hat geschrieben:Praktische Frage: Woher kennt der Sachbearbeiter den tatsächlichen Erwerbszeitpunkt?
Kaufdatum und Meldedatum werden anscheinend im ZWR eingetragen.
- hari
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Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Bell hat geschrieben:Aber: 6(!) Wochen!!
Wenn ich privat eine KatB kaufe/verkaufe, wird direkt bei der Übergabe die Überlassungserklärung ausgefüllt und unterschrieben.
Es MUSS möglich sein, diese innerhalb von 6 Wochen per Mail an die Behörde zu schicken!!
Das habe ich bei KatB auch immer so gemacht. Bei der fraglichen KatC gibt es aber gerade einen Rechtsstreit mit dem Verkäufer. Ich fechte den Kaufvertrag aus mehreren Gründen an. Da der Verkäufer wortbrüchig ist und auch nicht zur schriftlich gemachten Vereinbarung steht musste ich Klage einreichen. Ich hoffte bis zuletzt auf einlenken des Verkäufers, daher hatte ich die BBF noch nicht gemeldet. Über die Weihnachtsfeiertage habe ich dann die Frist versäumt. Sie ist inzwischen aber bereits gemeldet, also sollte wohl Abs 3 greifen.
Re: ZWR Meldung Frist überschritten
ja, der §51(3) is schon was praktisches und „menschliches“! [emoji854]
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Re: ZWR Meldung Frist überschritten
Ich hab einmal 150 Euro Strafe zahlen müssen, weil ich es immer wieder vergessen habe. Aber drei Monate lang.
Die Sachbearbeiterin bei meiner BH ist eine äusserst angenehme Dame, die gesagt hat, ja sowas kommt halt hin und wieder vor. Und unter diesem Titel habe ich es auch verbucht und in meiner Erinnerung unter ferner liefen abgelegt. Ist eine Verwaltungsübertretung, sonst nix.
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