burggraben hat geschrieben:Was ist damit: https://diepresse.com/home/panorama/wie ... Tuersteher
Vielen Dank für den Hinweis! Wird aufgenommen

MfG
burggraben hat geschrieben:Was ist damit: https://diepresse.com/home/panorama/wie ... Tuersteher
burggraben hat geschrieben:Ich hätte mir als erste Reaktion auf mein Posting eigentlich eher eine Diskussion darüber erhofft dass das Notwehrrecht in Österreich nicht nur auf dem Papier existiert, sondern anscheinend wirklich noch was wert ist. Ich dachte eigentlich immer dass Fälle wo es einen Toten gibt automatisch vor dem Richter landen, hier wurde aber gar nicht erst Anklage erhoben.
granatapfel hat geschrieben:Aufzuzeigen, dass dem so ist, ist u.a. der Sinn von notwehrfakten.at![]()
Und natürlich, um die immer wiederkehrenden Behauptungen der Gun-Grabber, es gäbe keine Notwehrfälle mit Schusswaffen in Österreich, zu widerlegen.
Ben hat bzgl. WP/WBK Inhaber schon alles gesagt. Darüber hinaus ist deine Aussage schlichtweg falsch, denn wenn er sich wegen "Schusswaffengebrauch ohne Wbk und Wp" absetzen hätte wollen, wieso hat er sich dann gestellt, so bald das Thema "Mordversuch" vom Tisch war?!JägerausSalzburg hat geschrieben:Windiges Gesindel, das sich nach Schusswaffengebrauch ohne Wbk und Wp in ihr Herkunftsland absetzt und sich so dem Zugriff unserer Justiz entziehen will, bleibt windiges Gesindel
DerDaniel hat geschrieben:Die Türsteher haben zwar mehrere Straftaten begangen, handelten jedoch ohne Schuld, da ein Entschuldigender Notstand (hier Notwehr/Nothilfe) vorlag.
Balistix hat geschrieben:Tendenziell ist die Sache mE bei einer Einstellung noch klarer als bei einem Freispruch. Eine Einstellung bedeutet nämlich, dass (sogar) der zur Verfolgung Berufene der Ansicht ist, dass da definitiv alles ok war. Ein auch nur "da könnte was nicht ok gewesen sein" würde er anklagen.
DerDaniel hat geschrieben:Sorry, war schlecht formuliert. Ich wollte den Gedanken "Schuld" und warum der StA es nicht an das Gericht weiter gegeben hat, weiterführen ohne den ganzen Deliktsaufbau mit obj./subj. Tatbestand, Rechtswiedrigkeit, Schuld etc. durchzukauen, weils für einen nicht Rechtskundigen mehr verwirrt als beantwortet.
Habs mal anders formuliert, in der Hoffnung, dass der Sinnzusammenhang einfach ersichtlich bleibt.
Balistix hat geschrieben:Tendenziell ist die Sache mE bei einer Einstellung noch klarer als bei einem Freispruch. Eine Einstellung bedeutet nämlich, dass (sogar) der zur Verfolgung Berufene der Ansicht ist, dass da definitiv alles ok war. Ein auch nur "da könnte was nicht ok gewesen sein" würde er anklagen.