steht auf der homepage...diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
https://www.nfvoe.at/2018/02/22/eu-feue ... ichtlinie/
steht auf der homepage...diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
Ich würde vermuten - erweiterter Waffenführerschein statt Waffenführerschein UND jedes Jahr 6x Wettbewerbe.preisi hat geschrieben:Ist nur mir nicht klar, ob für die Eigenschaft des Sportschützen beide Kriterien, also Bewerbsteilnahme UND erweiterter Waffenführerschein, erfüllt werden sollen, oder ob das alternativ zu sehen ist (entweder Bewerbsteilnahme ODER erw. Waffenführerschein)?
Darafu hoffe ich auch dass es gemeint ist wie die in Gesetzen und Verordnungen übliche Aufzählung von einzelnen Dingen die der Paragraph entweder vorschreibt oder die erfüllt werden. So lange kein und oder , am Ende des 1. steht ist es alternativ aber gleichgestellt zur Erfüllung geeignet.Ich würde vermuten - erweiterter Waffenführerschein statt Waffenführerschein UND jedes Jahr 6x Wettbewerbe.
Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.Th3Z0ne hat geschrieben: Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
geh bitte hoer aufRobiwan hat geschrieben:Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.Th3Z0ne hat geschrieben: Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Das ist doch alles ein Mist mit diesen Begriffen.d-s hat geschrieben: Ich würde vermuten - erweiterter Waffenführerschein statt Waffenführerschein UND jedes Jahr 6x Wettbewerbe.
Sport: eine der körperlichen Aktivitäten, die man zum Vergnügen, zur Kräftigung des Körpers oder als Wettbewerb betreibt.cas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
Danke! Auf die Idee hätte ich selber auch kommen können.MegamanAT hat geschrieben:steht auf der homepage...diver99 hat geschrieben:Sind die Forderungen bzw. Vorschläge der Verein geheim?
https://www.nfvoe.at/2018/02/22/eu-feue ... ichtlinie/
es gibt eine definitioncas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
Das hab ich auch nicht behauptet. Ich hab nur gesagt es Ausnahmen gibt, und die (eh nur eine, Sportschützen) stehen in der EU-RL. Von irgendwelchen Kriterien hab ich nix gsagt.gewo hat geschrieben:geh bitte hoer aufRobiwan hat geschrieben:Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.Th3Z0ne hat geschrieben: Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
lese doch die richtline
nirgendwo steht dass sportschuetzen bestimmte anforderungen erfuellen muessen
das ist auf dem mist unserer eigenen leute hier gewachsen
Ich habe mich leider nicht ausreichend deutlich auf die für den, der zu schaffenden Deffinition entsprechenden, Sportschützen angedachten Ausnahmen und der dadurch implizierten Verbote für "die Anderen" bezogen:Robiwan hat geschrieben:Wie kommst auf den Blödsinn? Es geht nicht um die Waffen sondern um die Ausnahmeregelungen für z.B. HiCap-Mag. Und die Ausnahmen sind aus der EU-RL.Th3Z0ne hat geschrieben: Wenn da ein UND is dann kann ich meine verkaufen weil das mit den Bewerben schaff ich nie...
Daraus habe ich als Laie der aber durchaus regelmässig Verordnungen und Gesetze durchackern darf geschlossen, dass wen das so umgesetzt wird und zischen Punkt 1. und 2. (siehe Zitat unten) ein UND einschleichtDie Ausnahmeregelung für Sportschützen und Jäger:
· Keine Magazinkapazitäten-Beschränkung
· Hohlspitz- bzw. Expansivmunition wie bisher
· Erwerb und Benutzung von Schalldämpfern
· Erwerb und Benutzung von Gewehrscheinwerfern
· Keine Stückzahlbegrenzung von Kategorie B, A6 und A7 Waffen
· Herabsetzung des Mindestalters auf 18 Jahre
· Automatischer Zubehöreintrag auf der Waffenbesitzkarte
oder aber in der Einleitung des Paragraphen aufgeführt wird, dass alle folgenden Punkte erfüllt sein müssen ich diese Anforderungen, um als Sportschütze zu gelten, nicht erfüllen werde können.1. Die Teilnahme an mindestens sechs offiziellen Feuerwaffen-Wettkämpfen und/oder -Meisterschaften innerhalb der letzten 12 Monate. Die Wettkämpfe und Meisterschaften müssen von einem im Vereinsregister eingetragenen Schützenverein- oder Verband ausgetragen werden.
2. Die Absolvierung eines erweiterten Waffenführerscheines
Und wann betreibst du SPORTschiessen und nicht bloss Schiessen? Denkt hier wirklich jemand, dass man einfach mit dem Duden anrücken kann?gewo hat geschrieben:es gibt eine definitioncas81 hat geschrieben:Dafür muss aber zuerst definiert sein wer überhaupt Sportschütze ist.
https://www.duden.de/rechtschreibung/Sportschuetze
sie ist ausreichend
was hier gefordert wird ist, das ermessen und die vereinzelten schwerigkeiten bei der auslegung des begriffes bei einigen weniger behoerden (vor allem in voralberg) einzutauschen gegen eine fix festgeschriebene sehr schlechte umdefinierung fuer die schuetzen in ganz oesterreich