Bzgl. EU-Feuerwaffenrichtlinie hat der Verein beim BMI u. a. folgenden Vorschlag eingebracht:
Für mich hört sich das so an als könnten wir demnächst alle Kat.-B Waffen abgeben. Ich bin aber weder Waffen- noch Rechtsexperte - dafür war ich mal recht gut in Legasthenie· Halbautomatische Langwaffen (Gewehrkaliber) gelten automatisch als Kategorie B – allenfalls Kategorie A6 und A7, außer sie können durch den einfachen Tausch von nicht waffenrechtlich relevanten Teilen (Abzugsgruppe, Verschlussträger etc.) oder rechtswidrige Modifikation von waffenrelevanten Teilen (Lauf, Verschluss etc.) auf vollautomatische Waffen umgebaut werden.

Ist der Text harmlos?
