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von Glock1768 » Mi 7. Mär 2018, 11:43
naja, bin ich anderer Meinung.
Manches ist durchaus ok, vieles überzogen lächerlich und einiges wird durch Behördenwillkür ins boshafte gelebt.
zb, dass ich einem erwachsenen, reifem Menschen daheim keine Kat. B Waffe (leer, ungeladen) auch zerlegt in die Hand geben darf. Wehe, er berührt ein Teil Stahl. Wenn ich dabei bin und (sowieso) die Verantwortung trage? Lächerlich! Hat nichts mit realer Gefährdung zu tun.
Konkretes Beispiel: derjenige möchte mal Schiessen mitgehen und ich möchte ihm/ihr daheim den Umgang und die Regeln erklären, da am Schiessstand kaum Platz, der Stand laut und dunkel ... daheim Ruhe, kein Schussknall, kein Stress ... alles viel besser zu unterweisen, aber verboten.
Ich darf auf einem privaten Grundstück einen Minderjährigen mit Fahrzeugen fahren lassen, aber obiges ist streng untersagt. Wenn der minderjährige die Kontrolle über das Fahrzeug verliert wird es WIRKLICH gefährlich.
Kann ich nicht nachvollziehen ...
9x19: 2x CZ 75 Shadow Mamba, 2x Glock 17 Gen4, Glock 19 Gen4, 2x Glock 34 Gen4, Glock 43, Tactical 73 TAC-9
.357: S&W 686-3
.22: TSG.22, CZ 75 Kadett II, CZ 457 Thumbhole
.223: Howa M 1500 Archangel, Troy PAR National, Springfield AR15