gewo hat geschrieben:oJo hat geschrieben:gewo hat geschrieben:
ich gebe zu der vergleich hinkt, aber das waere das selbe wie einen baumeister verein zu gruenden
auch wenn etwas vorgeblich oder tatsaechlich gemeinnuetzig betrieben wird muss man sich an die gesetzeslage halten ....
vereinen sind nur im gastgewerbe geringfuegige ausnahmen eingestanden worden, veranstaltungen 8 stunden im jahr, kantine max 20 tage usw .. ich hab die genauen werte ned im kopf, is ja ned mein ding ....
Es gibt unmengen an Vereinen die Bauvorhaben realisieren. Wenn diese aus Ziviltechnikern, Maurern und Tischlern bestehen können sie das auch ganz ohne Dritte.
Vereine dürfen prinzipiell jedes Ziel verfolgen, so lang sie es nicht mit gewinnabsicht tuen. Ein Verein fürs Wiederladen ist bei weitem nicht so abwegig, auch lässt sich als Verein viel schneller eine Versicherungspolizze auftreiben.
aber damit kommst doch ned aus den gesetzlichen pflichten raus
buechsenmachergewerbeberechtigung ( waffenhandel reicht nicht aus) fuers laden selber
und laufend der ganze CIP kram beim beschussamt wenn du die wiedergeladene patrone nicht selber verschiessen sondern weitergeben willst
Brauchst a Gewerbeberechtigung wennst nicht Gewerbsmäßig herstellst? Kommt jetzt natürlich auf die genau Formulierung fürn Büchsenmacher an, die hab ich aber nicht gefunden.
CIP denk ich auch, ist aber wohl nicht so die Hürde wenn man als Verein sowieso größere Chragen herstellen würde. Ein paar Maschinenbauer und notfalls halt ein gelernter Büchsenmacher können auf jeden Fall nen Verein zur Produktion von Munition aufziehen. Die meisten entscheiden sich hier halt ne Firma zu gründen, weil da dann vielleicht auch Geld rausspringt