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Pistole in .223 Remington

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Freiwild » So 9. Jan 2011, 21:39

haunclesam hat geschrieben:achso, dachte das fällt in die Kategorie KM als Flammenwerfer ;)
:music-rockout:
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von mgritsch » So 9. Jan 2011, 21:40

Freiwild hat geschrieben:auch das hier Bild ist eindeutig vor dem gesetz eine pistole. auch wenn's ein "karabiner" ist!
:shock: :shock: :shock:
wie geil ist DAS denn?
wäre doch glat mal einen versuch wert sowas zu basteln wenn da nicht die sache mit den WBK plätzen wäre :)
(da war doch unlängst ein thread wo einer ein problem mit rost im vorderen laufbereich bei einem naggie hatte? :twisted: )
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Freiwild » So 9. Jan 2011, 21:46

@martin: lieber nicht. bevor noch dein wüstenadler neidische augen bekommt ;) ´obwohl.. surplusmunition für das teil ist billiger als .50er handladungen :twisted:
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Stickhead » So 9. Jan 2011, 22:28

Freiwild hat geschrieben:jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!
:!:
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
Überlesen? :think:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von mgritsch » So 9. Jan 2011, 22:50

Stickhead hat geschrieben:
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
gibt es eigentlich eine "offizielle" definition ab wo die laufläge zu nmessen ist? inkl patronenlager oder ohne? (= ab übergangskonus)
(ich weiß, üblich ist inkl patronenlager)

lg
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Stickhead » So 9. Jan 2011, 23:04

Ich glaube auch, dass es inklusive Patronenlager gemessen wird. Aber ob das wo steht weiß ich auch nicht :think:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Ticket » Mo 10. Jan 2011, 07:47

Stickhead hat geschrieben:Aber ob das wo steht weiß ich auch nicht :think:
Im Runderlaß zum Waffengesetz 1996.

Unter Lauflänge ist der Abstand von der Mündung des Laufes bis zum Ende seines
Rohres (vor dem Verschluss oder bei Kippflinten nach dem "Kipppunkt") zu
verstehen.
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Warnschuss » Mo 10. Jan 2011, 12:58

Stickhead hat geschrieben:
Freiwild hat geschrieben:jungs es ist ganz einfach. ALLES mit gezogenem lauf unter 60cm ist eine Faustfeuerwaffe! Und wenn's eine 600 nitro express EL "Pistole" ist!
:!:
WaffG Praxiskommentar hat geschrieben:Die Definition des § 3 umfasst in jedem Falle alle als kurze Feuerwaffen beschriebenen Schusswaffen und bezieht nur zusätzlich solche mit ein, die zwar insgesamt nicht länger als 60 cm sind, deren Lauf aber länger als 30 cm ist.
Überlesen? :think:
Freiwild hat schon Recht. So wie er es gesagt hat, steht es im WaffG. Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von gewo » Mo 10. Jan 2011, 13:07

Warnschuss hat geschrieben:..Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.
hi

der "praxiskommentar" ist der kommentar ueber die bisherige und fuer die zukunft geplante praxis bei der umsetzung des waffenrechtes, an ihm orientieren sich die behoerden und SV bei genehmigunsgverfahren und bei der rechtssprechung

sozusagen das nachschlagewerk der waffenbehoerde
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von mgritsch » Mo 10. Jan 2011, 13:31

gewo hat geschrieben:
Warnschuss hat geschrieben:..Woher der Autor des Praxiskommentars seine Folgerung hat, weiß ich nicht. Vielleicht ist es ja eine Ansicht des BMI, im WaffG steht sie aber jedenfalls nicht.
hi

der "praxiskommentar" ist der kommentar ueber die bisherige und fuer die zukunft geplante praxis bei der umsetzung des waffenrechtes, an ihm orientieren sich die behoerden und SV bei genehmigunsgverfahren und bei der rechtssprechung

sozusagen das nachschlagewerk der waffenbehoerde
ist schon klar dass es gewisse graubereiche gibt die im gesetz nicht auf anhieb sauber ausdefiniert sind und erst aus der lfd rechtssprechung bzw. vollzugspraxis entstehen.
aber was ihm das recht gibt neue, zur klaren interpretation des vorliegenden gesetzen nicht erforderliche grenzwerte (die 30cm lauflänge) zu erfinden, das sehe ich nicht ein. weiß auch nicht ob sowas konsequent durch alle instanzen ausgefochten halten würde, denn ansich ist das WaffG in bezug auf kategorien erstaunlich klar.

lg
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von martin » Mo 10. Jan 2011, 16:25

Der Praxiskommentar ist oft aber leider auch nicht immer das Maß aller Dinge, z.b. der Erwerb einer Kat. A Waffe mit der
als ausreichend anzusehenden Begründung des Erbens ist vom Verwaltungsgerichtshof eindeutig anders gesehen worden.

Diese 30cm Sache ist uralt und für uns nicht mehr relevant, diverse Sonderfälle werden ohnehin nach dem
Überwiegenheitsprinzip durch den verantwortlichen Sachverständigen (jeweilige Sicherheitsdirektion oder BMI) geklärt.

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Stickhead » Mo 10. Jan 2011, 22:15

Hast du da was schriftlich? :think:
Bild

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steh ... ffengesetz

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Floody » Di 15. Feb 2011, 15:41

*ausgrab*


Sollte nach Definition unserer Kurzwaffen nicht sogar legal der Besitz einer TEC-9, natürlich die HA Version, möglich sein...? :think:

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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von martin » Di 15. Feb 2011, 15:46

NEIN

Stefan
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Re: Pistole in .223 Remington

Beitrag von Stefan » Di 15. Feb 2011, 16:07

da brauche ich als antwort gar nichts zu schreiben, sondern nur aus diesem tread ein paar seiten weiter vorne zu zitieren.
Vintageologist hat geschrieben:[urzwaffen immer B. Mit Ausnahme derer, die Umbauten von A sind. :)
Somit nicht automatisch B trotz Kurzwaffe: Superkurze Karabiner, Semi Autos von Maschinenpistolen.
mfg stefan

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