Schuttwegraeumer hat geschrieben:gewo hat geschrieben:Balistix hat geschrieben:Wieso nicht? Ist das denn so böseböse?
nein ueberhaupt nicht
aber ich denke einfach dass da keiner entsprechend vorstellig wurde dass es in die liste kommt
vermutlich .....
aber das heisst ja nicht dass man es nimmer schiessen darf oder so
nur koennte evt alleine die tatsaeche dass man IDPA betreibt in zukunft moeglicherweise KEIN grund sein um high-cap magazine zu besitzen oder um erweiterungen anzusuchen
ist aber eh alles noch in der schwebe
wird man in spaetestens ein paar wochen sehen ...
LOL, jetzt muss der Wettbewerb einer sein der auf einer Liste ist?
So weit haben wir es schon gebracht.
Stand das im Pflichtenheft der EU oder hat sich das eine IV aus den Fingern gezogen.
Gut dass der andere Thread dichtgemacht wurde, da könnten doch User über diese Ungeheuerlichkeit diskutieren.
Ich habe den Verdacht wir werden immer mehr verarscht.
ich denke das ist nicht der fall
du musst irgendwas festlegen das einen sportschuetzen definiert
die EU definition fuer den sportschuetzen aus der EU-richtline lautet:
- ein waffenbesitzuer der seit mindestens 12 monaten mitglied in einem schuetzeverein ist, und
- der bewerbe bestreitet ODER DAFÜR TRAINIERT
eine solche person darf sich "sportschuetze" nennen und nach wie vor uneingeschraenkt die high-cap magazine besitzen.
es ist vorhersehbar dass man diese neue gesetzliche definition fuer den "sportschuetzen" dann auch fuer die anderen gesetzsstellen hernehmen wird (begruendung bzw rechtfertigung bei besitz von kat C/D bzw bei antarg WBK/WP und den erweiterungen)
ich waere mit dieser definition durchaus zufrieden gewesen
es gibt aber juristische bedenken denn so eine definition wuerde sich vor dem VfgH jederzeit kippen lassen da eine vereinspflicht in oesterreich verboten ist
man muss daher versuchen anderweitig an den begriff "sportschuetze" heranzugehen
egal welche voraussetzungen man jetzt dafuer verlangt (und wenn alles klappt werden es relativ niedrigschwellige sein, weit diesseits von verpflichtenden kursen und mindestbewerbanzahlen), man muss mal definieren welche disziplinen als schiessportliche disziplinen heranziehbar sind
ich verstehe den gesetzgeber ein gutes stueck weit dass man zb das beschiessen von waschmaschinen und microwellenherden oder computern , monitoren usw NICHT als schiessport definiert haben will (und zwar auch dann ned wenn man das in unterklassen wie weissware, braunware usw unterteilt und meisterschaften darin abhaelt ...)
diese liste wiird seit einigen wochen erstellt, einige sehr prominente sportarten haben es erst mehr oder weniger in letzter minute drauf geschafft, aber so echte randthemen wie IDPA .... ich kenn die liste ned ... aber ich befuerchte da hat sich keiner drum gekuemmert
mit dieser defintion waere ich grundsaetzöoich nich