burggraben hat geschrieben:Oder weniger dramatisch: Jemand ist akut bedroht, kann das beweißen es ist aber noch nix passiert. Der Person ist es eigentlich nicht zuzumuten Wochen/Monate auf einen Kurstermin zu warten, deren Abhalten noch dazu nicht garantiert ist da von privater Hand organisiert. Es wäre so schnell wie möglich ein WP auszustellen.
Wenn akute Bedrohung vorliegt, schützt dich das auch nicht vor dem Bedarf des psychologischen Gutachtens oder der Prüfung der Zuverlässigkeit. Also von heute auf morgen geht da sowieso nix, weder bei WBK noch bei WP.
Wir entfernen uns hier aber immer weiter vom Ursprungsthema. Natürlich würde sich vermutlich fast jeder Waffenbesitzer freuen, wenn er jederzeit seine Waffe führen könnte. Dieses "Ziel" sehe ich aber nicht auf absehbare Zeit. Daher wird aus meiner Sicht von der aktuellen Regierung die Salamitaktik im Sinne der Waffenbesitzer mal umgekehrt angewendet, man holt sich Scheibe für Scheibe zurück.
Wenn erst mal das Führen für Taxifahrer, Rechtsanwälte, Uniformierte aller Behörden, Jäger (in welcher Form auch immer), etc. zugestanden wird, dann ist es nicht mehr so weit diese Rechte auch auf zusätzliche Gruppen auszudehnen. Und bis dahin kann man sich ja genug Gedanken machen (vielleicht auch basierend auf den in der Zwischenzeit gewonnenen Erfahrungen) unter welchen Voraussetzungen das sein kann.