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von PeziBär » Di 10. Jul 2018, 19:01
Hallo zusammen,
ich kram das jetzt nochmal aus, da ich auch eine Frage dazu hätte.
Es handelt sich um keinen Verein, sondern nur um einen Behördlich genehmigten Schießstand der gemietet werden kann.
Nach dem Ereignis in Viecht wurden viele oder eventuell alle (ich weis es nicht) Behördlich genehmigten Schießstände begutachtet und in einem Schreiben steht, ( ich habe dieses Schreiben nicht gesehen) der Betreiber hat anwesend zu sein.
Meine Vermutung ist, es muss nur eine Standaufsicht her.
Könnte der Betreiber nun nach eigenem Ermessen jemandem, oder auch mehreren den "Titel" Standaufsicht verleihen, ohne das sie bei ihm angestellt sind?
Diese "Standaufsicht" wäre halt dann für die Personen welche in jener Zeit gemeinsam mit ihr am Stand sind verantwortlich und wahrscheinlich auch haftbar.
Was meint ihr zu dieser Sache? Nur über einen Juristen zu klären, oder habt ihr eventuell etwas ähnliches?
Ach ja,
ich bin weder der Betreiber, noch weis er etwas von meiner Anfrage hier. Ist rein persönliches Interesse.
Gruß
Pezi