Iregendwelche Tips bzw. Erfahrungen von Euch? Wie ist das bei eurer zuständigen BH? Mich würd das echt ärgern wenn ich jetzt wieder in einem extra Raum einen Safe austellen müsste für die Waffen meiner Holden.

Irwin J. Finster hat geschrieben:Jetzt hab ich bei mir im Keller einen Saferaum eingerichtet (wie mit Polizei besprochen Stahltüre, mehrere Schlösser etc.) und wollte nun meine B Waffen sowie die der Gemalin darin verwahren. Jetzt meint meine BH auf einmal geimeinsame Verwahrung unter Ehleuten geht auch nicht wegen dem Zugriff auf mehr Waffen als auf der jeweiligen WBK. Von einem Kollegen in Salzburg z.B. weiß ich das das bei seiner BH kein Problem ist.
Iregendwelceh Tips bzw. Erfahrungen von Euch? Wie ist das bei eurer zuständigen BH? Mich würd das jetzt echt ärgern wenn ich jetzt wieder in einem extra Raum einen Safe austellen müsste für die Waffen meiner Holden.
gewo hat geschrieben:dann gibts
- eine rechtssatz im RIS dazu
und
- eine halbe seite zu dem them ain einem der runderlaesse
suchbegriff evt am einfachsten "überspitze anforderungen"
das kommt naemlichin beiden vor
....teilen wir Ihnen mit, dass der ha. Behörde das erwähnte Erkenntnis sehr wohl bekannt ist, jedoch gibt dieses keinen Aufschluss über die bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B.
Für eine Bewilligung für den Beistz von mehr als 2 Stück Schusswaffen der Kategorie B müssen besondere Gründe vorliegen und diese müssen auf eine Person zutreffen und nicht auf ein Ehepaar.
Aus diesem Grund möge der ordnungsgemäße Zustaned ehemöglichst wieder hergestellt werden, dass die Ehefrau auf nicht mehr als die ihr bewilligte Anzahl von Schusswaffen der Kategorie B Zugriff hat....
FFWGK hat geschrieben:Wo kämen wir denn da hin wenn sich jetzt schon eine BH an ein höchstgerichtliches Urteil halten würde...