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Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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MusashiMH
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Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von MusashiMH » Fr 18. Mai 2018, 07:54

Hallo Leute!

Meine Lebensgefährtin und ich werden im Juni heiraten.
Muss meine Zukünftige da sie meinen Nachnamen annimmt
eine neue WBK beantragen?

Die 2. Frage betrifft eine Waffenüberlassung innerhalb
unserer Lebensgemeinschaft.

Derzeitiger Stand:

Meine 2 Plätze belegt mit

Glock 19 und Benelli M2

Ihre 2 Plätze belegt mit

Steyr AUG Z3 und Beretta Cx4

Wir würden gerne die Plätze
tauschen bzw im Zentralwaffenregister ändern lassen!

Sprich meine Benelli M2 wandert auf ihre Karte und ihr
Steyr AUG auf meine Karte.


Wie kann muss man in dieser Sache vorgehen?

Schon mal vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!




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Markus_H
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von Markus_H » Fr 18. Mai 2018, 08:14

Zum Plätze tauschen einfach einen Überlassens Meldung an die für dich zuständige Behörde schicken. Da kannst auch gleich wegen der Namensänderung nachfragen.

Fr4gg3l
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von Fr4gg3l » Fr 18. Mai 2018, 08:21

ad. 1

Mit der Heiratsurkunde auf die BH gehen und dort eine "neue" Beantragen.
Kostet halt wieder.....



ad. 2
Anzeige gemäß § 28 Abs 2 WaffG -> http://waffg.info/files/28WaffG.pdf

Ausfüllen und der BH übermitteln.

Lg
Fr4gg3l

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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von gewo » Fr 18. Mai 2018, 08:23

hi

kaufvertrag machen
an die behoerde schicken
feddich

betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht

warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann

auch im reisepass und personalausweis muss man die namensaenderung nur durchfuehren lassen wenn man ihn zum grenzuebertritt verwenden will ...
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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kemira
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von kemira » Fr 18. Mai 2018, 08:30

Lt. Auskunft unserer Sachbearbeiterin muss die WBK bei Namensänderung durch Heirat NICHT neu ausgestellt werden.
illegitimi non carborundum
...the Brotherhood of Blackpowder...

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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von MusashiMH » Fr 18. Mai 2018, 08:39

Vielen Dank!




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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von Fr4gg3l » Fr 18. Mai 2018, 08:45

Ich hab die Auskunft bekommen, dass es keine Verpflichtung gibt, jedoch es zielführend ist, wenn der Name auf der WBK mit dem Namen auf dem Ausweisdokumentes übereinstimmt.

Hab die Empfehlung bekommen vllt. noch gleich Zubehör oder eine Erweiterung machen zu lassen ;-)

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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von Glock1768 » Fr 18. Mai 2018, 09:32

gewo hat geschrieben:betreffend der namensaenderung gehe ich davon aus dass keine neuausstellung erforderlich ist
das ist sie auch fuer die fuehrerschein nicht

warum sollte sie es fuer die WBK noetig sein .?
die WBK ist eine bescheidausfertigung mit ausweischarakter
bin fast sicher dass die aalte bleiben kann


sehe ich auch so.

Meine Frau hat Ihren FS auch nicht ändern lassen ... sie hat sich eine Kopie in A5 unserer Heiratsurkunde zu den Ausweisen dazugelegt, falls mal notwendig ... war aber noch nie der Fall
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Re: Fragen bezüglich Heirat und Waffenüberlassung

Beitrag von fledermaus » Fr 18. Mai 2018, 10:27

Bezirk SE- nahezu Idente Probleme

1) Namensänderung muss NICHT gemacht werden, kann man ja nach spätestens 5 Jahren im Zuge einer Erweiterung machen

2) Überlassungsvereinbarung zusammen schreiben, unterschreiben und auf der BH eintragen lassen. wird ohne jeglichen Fragen gemacht.

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