strikeanywhere87 hat geschrieben:...
Explizit bezog ich mich auf §23 Abs 2 WG mit dem Versuch von 2 auf 7 Plätze. Habe von der Zuständigen Dame von der BH Oberwart dann aber am Telefon die Absage bekommen dass inhaltlich der §23 Abs 2b zutrifft darauf hin bat ich um Ausstellung eines Bescheides (NEGATIV) ...
Ich würde in einer solchen Lage nicht auf die Ausstellung eines Bescheides drängen. Die Dame hat dir die Entscheidung mitgeteilt, falls du keine neuen Fakten beibringst ("Ergebnis der Beweisaufnahme"). Ich hätte eher schriftlich dargelegt, warum der Abs.2 heranzuziehen ist und nicht der 2b. Kostet zwar ein paar Extragebühren, aber sie müssen im Bescheid explizit auf deine Begründung eingehen. Wenn der Gesetzgeber eine Erweiterung nach Abs.2 ausschließen wollen hätte, dann hätte er ihn gestrichen. Wenn 5 die Maximalanzahl wäre, dann hätte der Gesetzgeber das so definiert. Hat er nicht, wollte er nicht. Wie kommt die Behörde darauf dass er wollen würde?
Das Ganze dann seriös verpacken und beamtentauglich formulieren.
Ich habe mir bei der Stellungnahme zur letzten Erweiterung sogar ein "Gutachten" vom Gewinner der letzten ÖM sSLG1 (Rekordringzahl) schreiben lassen, ob man beim sSLG1 mit einem AUG effektiv teilnehmen kann oder ob man einen gravierenden sportlichen Nachteil hat (Danke Manfred!).
strikeanywhere87 hat geschrieben:...
Gibt es Forumsmitglieder die dasselbe erfahren haben?
Ich habe bei einer kurzen Frage zeitnah eine brauchbare Antwort erhalten.
Tipp meinerseits: Bei der Einholung von Rat mehrgleisig vorgehen. Die Behörde darf 6 Monate trödeln, deine Frist zur Stellungnahme ist sehr kurz (2 Wochen), Berufung 4 Wochen.
Mit Kollegen reden wie die BH tickt. Was geht und was nicht. Fragen auf welche Knöpfe man drücken muss damit das gewünschte Ergebnis rauskommt --> was wollen sie hören. Guten Umgang mit der Behörde pflegen und einen seriösen Eindruck hinterlassen. Niemand verlangt eine Prostitution oder gar schleimiges Kriechertum.
Bei manchen BH's ist Hopfen und Malz verloren. Dann Antrag nur mit Anwalt oder einem erfahrenen und erfolgreichen Antragsteller bei _deiner_ Behörde...