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AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

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gewo
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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von gewo » Mi 16. Mai 2018, 00:32

impact hat geschrieben:
burggraben hat geschrieben:Ist das mit der Laufbestellerei bei LW inzwischen rechtlich lupenrein? Dann würd ich mich auch für den ein oder anderen Lauf interessieren. Bis vor einem Jahr hab ich hier noch gelesen dass das mit den Ersatzläufen rechtlich eher dunkelgrau ist (egal ob Austria barrel extension oder nicht), und der einzig richtige Weg zum Ersatzlauf ein ganzes WS von den bekannten in AT zugelassenen AR Herstellern ist (die natürlich genau den gleichen LW Lauf verbauen).


Der Lauf wird doch rechtlich ohnehin wie ein "ganzes" Wechselsystem gehandhabt, oder? Sprich Zubehöreintrag oder Kat b Platz?


ein lauf ist ein wechsellauf und kein wechselsystem
ein kompletter upper ist ein wechselsystem
beides benoetigt einen zubehoerplatz

und die frage war eben ob ein beliebiger AR-15 lauf mit einer austria barrel extention denn nun wirklich kat B ist

ein AR-15 lauf mit normaler zb in deutschland ueblicher barrel extention ist kat A
solche laeufe duerfen mit einer normalen waffenhandelsberechtigung nicht eingefuehrt und natuerlich auch nicht an endkunden verkauft werden

ein AR-15 lauf
- ohne gasbohrung und ohne barrelextention ist definitiv kein problem
- mit gasbohrung aber ohne patronenlager ist definitiv kein problem

aber es gibt eben noch eine menge andere konfigurationen, da sind auch heikle dabei
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burggraben
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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von burggraben » Mi 16. Mai 2018, 03:32

gewo hat geschrieben:ein lothar walther AR-15 lauf ist - in austria version (!) - jedenfalls kat B, da gibt es keinen zweifel.

Danke für die Erklärung gewo, echt super. Dann könnte ich mir ja mal ein oder zwei als Wechsellauf auf Lager legen. Ich hab jetzt nochmal nachgeschaut wieso ich das so als halbgraues Thema im Kopf verankert hatte, und ich hab auf eine Frage von mir vor zwei Jahren mehrere PN bekommen dass das eben halb grau sei. Aber von unverdächtigen normalen Forumsmitgliedern, ned von Leuten die Wechselsysteme verticken wollen. Vielleicht lags auch an mir weil ich was von bei LW direkt bestellen geschrieben hab und erst im zweiten Post klargestellt habe ich natürlich über einen Händler bestellen will, halt nur nicht ein ganzes Wechselsystem bei OA nur um an Lauf zu kriegen.

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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Coolhand1980 » Fr 18. Mai 2018, 15:39

Es besteht das sehr realistische Szenario, dass in Zukunft wesentlich mehr Teile einer Waffe als waffenrelevante Teile eingestuft werden.
Momentan sind das nur Teile, die druckbeaufschlagt sind. (Lauf, Trommel, Verschluss...)
Besonders wird sich das auf die Gehäuse auswirken. Folglich würde ich hier den ein- oder anderen Ersatzteil erwerben, solange das noch ganz einfach geht. Kleinteile werden da vermutlich nicht erfassbar sein, weil man diese Teile ja juristisch einwandfrei definieren können muss. Beim Glock Griffstück oder einem Lower ist das nicht ganz so schwer, jedoch bei einer Sicherungsfeder schon.
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daHawk
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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von daHawk » Di 22. Mai 2018, 14:14

Hab mir jetzt auch noch ein paar Kleinteile Sets und einen Kompletten Lower bestellt, sicher ist sicher.
Für den Upper hab ich fast nix bestellt weil ich mir nicht sicher war wo genau die relevanten Teile eigentlich anfangen.

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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Paddy91 » Di 22. Mai 2018, 15:23

Coolhand1980 hat geschrieben:Es besteht das sehr realistische Szenario, dass in Zukunft wesentlich mehr Teile einer Waffe als waffenrelevante Teile eingestuft werden.
Momentan sind das nur Teile, die druckbeaufschlagt sind. (Lauf, Trommel, Verschluss...)
Besonders wird sich das auf die Gehäuse auswirken. Folglich würde ich hier den ein- oder anderen Ersatzteil erwerben, solange das noch ganz einfach geht. Kleinteile werden da vermutlich nicht erfassbar sein, weil man diese Teile ja juristisch einwandfrei definieren können muss. Beim Glock Griffstück oder einem Lower ist das nicht ganz so schwer, jedoch bei einer Sicherungsfeder schon.
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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Glock1768 » Di 22. Mai 2018, 15:26

Hab zwar kein ar15 ... Aber für meine glocks lege ich mir auch manches zur Sicherheit daheim hin ... Also, analog zur Frage ... Ja, auf jeden fall
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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Myon » Di 22. Mai 2018, 15:43

Paddy91 hat geschrieben:
Coolhand1980 hat geschrieben:Es besteht das sehr realistische Szenario, dass in Zukunft wesentlich mehr Teile einer Waffe als waffenrelevante Teile eingestuft werden.
Momentan sind das nur Teile, die druckbeaufschlagt sind. (Lauf, Trommel, Verschluss...)
Besonders wird sich das auf die Gehäuse auswirken. Folglich würde ich hier den ein- oder anderen Ersatzteil erwerben, solange das noch ganz einfach geht. Kleinteile werden da vermutlich nicht erfassbar sein, weil man diese Teile ja juristisch einwandfrei definieren können muss. Beim Glock Griffstück oder einem Lower ist das nicht ganz so schwer, jedoch bei einer Sicherungsfeder schon.
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Was meinst mit „passen nirgends rein“?

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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Paddy91 » Di 22. Mai 2018, 15:47

sry unpräzise: in meine Rangebag / Magazinpouches. In die Badewanne schon ;-)

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Re: AR Ersatzteile auf Verdacht einlagern ?

Beitrag von Myon » Di 22. Mai 2018, 15:52

Ach das geht schon! Und ins Pouch muss es eh ned passen, einmal anstecken und Spaß haben :)

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