impact hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:Ist das mit der Laufbestellerei bei LW inzwischen rechtlich lupenrein? Dann würd ich mich auch für den ein oder anderen Lauf interessieren. Bis vor einem Jahr hab ich hier noch gelesen dass das mit den Ersatzläufen rechtlich eher dunkelgrau ist (egal ob Austria barrel extension oder nicht), und der einzig richtige Weg zum Ersatzlauf ein ganzes WS von den bekannten in AT zugelassenen AR Herstellern ist (die natürlich genau den gleichen LW Lauf verbauen).
Der Lauf wird doch rechtlich ohnehin wie ein "ganzes" Wechselsystem gehandhabt, oder? Sprich Zubehöreintrag oder Kat b Platz?
ein lauf ist ein wechsellauf und kein wechselsystem
ein kompletter upper ist ein wechselsystem
beides benoetigt einen zubehoerplatz
und die frage war eben ob ein beliebiger AR-15 lauf mit einer austria barrel extention denn nun wirklich kat B ist
ein AR-15 lauf mit normaler zb in deutschland ueblicher barrel extention ist kat A
solche laeufe duerfen mit einer normalen waffenhandelsberechtigung nicht eingefuehrt und natuerlich auch nicht an endkunden verkauft werden
ein AR-15 lauf
- ohne gasbohrung und ohne barrelextention ist definitiv kein problem
- mit gasbohrung aber ohne patronenlager ist definitiv kein problem
aber es gibt eben noch eine menge andere konfigurationen, da sind auch heikle dabei