
Edit: 14:01 Rechtschreibfehler ausgebessert
LOLGlock1768 hat geschrieben:Die neue dsgvo gilt für Unternehmen bei B2B Kommunikation ... Da wir als Privatperson listen der Behörde mitteilen dürfte sie eigentlich nicht gelten ...
Das wird so eher nicht richtig sein. Für Unternehmen bei B2C gilt sie natürlich auch, und wenn du zB privat eine Webseite (oder irgendwas anderes das Daten verarbeitet) betreibst bedeutet das auch nicht dass du automatisch ausgenommen bist.Glock1768 hat geschrieben:Die neue dsgvo gilt für Unternehmen bei B2B Kommunikation
So ich es richtig verstanden habe würde uns das bei einer internen Schulung so erläutertgewo hat geschrieben:
LOL
wie kommst auf das?
darf ich fragen welche art von interner schulung das war?Glock1768 hat geschrieben:So ich es richtig verstanden habe würde uns das bei einer internen Schulung so erläutertgewo hat geschrieben:
LOL
wie kommst auf das?
Betrieblich ... Vergesst meinen Kommentar einfach Malgewo hat geschrieben:darf ich fragen welche art von interner schulung das war?Glock1768 hat geschrieben:So ich es richtig verstanden habe würde uns das bei einer internen Schulung so erläutertgewo hat geschrieben:
LOL
wie kommst auf das?
betrieblich?
verband?
Unterm Strich richtet es bei weitem mehr Schaden an, als es Schutz bringt. Ich kenne mit öffentlichen Mitteln finanzierte Forschungsprojekte wo sich die Forscher fast mehr darum kümmern müssen in ihrer Forschungsarbeit die DSGVO / GDPR nicht zu verletzen, als Forschungsergebnisse zu erzielen. Auch wenn die Datenschutzverordnung dann mal projektintern umgesetzt ist, kann nicht mehr so effektiv geforscht werden wie vorher weil halt bestimmte Daten nicht zugänglich sind. Oft kann man Datensätze gar nicht verwenden, weil es unmöglich ist die Zustimmung jedes Einzelnen zu holen, manchmal dürfte man sie verwenden aber nur anonymisiert. Nur den Namen löschen reicht aber unter Umständen nicht, weil man könnte ja eine Person identifizieren durch eine Kombination aus zB Alter, Wohnort und Vorerkrankungen. Also wird lieber mehr gelöscht als weniger. Das sich das nicht positiv auf die erzielten Forschungergebnisse auswirkt kann man sich leicht ausmalen. Ich bin überzeugt dass durch diese Verordnung nicht nur Milliarden an Kosten entstehen und Millionen an Arbeitsstunden verschwendet werden, sondern auch dass die Innovation nicht unwesentlich gebremst wird, zB bestimmte Krankheiten erst viel später also ohne die Verordnung geheilt werden können.hari hat geschrieben:Auch wenn es stellenweise bürokratisch ist und in manchen Bereichen vielleicht übers Ziel hinausgeschossen wird, ist der Datenschutz essentiell. Ich fände es schade wenn der Schutz jetzt wegen der Mehrarbeit aus gesellschaftlicher Sicht nur ein "notwendiges Übel" wäre. Gerade in Zeiten von Big Data und wo jeder Lebensbereich digitalisiert ist und eine Unmenge von Daten produziert, ist es umso wichtiger auch Schutzvorkehrungen zu haben. Eine Selbstregulation funktioniert anscheinend nicht, genauso wenig die Moral, wie man bei manchen Firmen sieht. Ob ein kleines Hotel nun wirklich 33 Seiten Formulare ausfüllen müssen soll, sei dahingestellt, weil Name, Nationalität und Rechnungsanschrift gespeichert werden. Das haette man sicher einfacher gestalten koennen. Es wird sicher noch viele andere Auswüchse in der Art geben. Aber der Grundgedanke der dsgvo ist nicht schlecht. Und der Datenschutz muss einem auch was wert sein, auch wenn es Mehraufwand bedeutet.