arnstein hat geschrieben:oJo hat geschrieben:Weiß nicht wie du jetzt auf Jagdgesetz kommst, aber ein Jagdaufseher hat einem Zivilisten (der nicht wildert) gegenüber wenig zu sagen.
Oder meinst der Jäger darf auf einmal das Forstgesetz vollziehen?
Hallo,
Wenn man keine Ahnung hat darf man gerne den Mund halten
Kanns sein, dass du das Jagdaufsichtsorgan mit dem Forstaufsichtsorgan verwechselst ?
Letztere sind nach Forstgesetz zum Führen einer Faustfeuerwaffe berechtigt, können bestimmte Gegenstände beschlagnahmen und Festnahmen aussprechen usw.