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Solltet Ihr auf weitere Probleme stossen bitte um Info entweder an admin@pulverdampf.com oder telefonisch an 0043 676 5145029 (gewo), danke.
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Privatkauf einer Sportflinte
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Na ja wenn man aber die Waffe schon verkauft hat und den Zettel des verkaufs
nicht hat der neue besitzer muß sie ja melden.
nicht hat der neue besitzer muß sie ja melden.
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Überschrift in diesem Thread:gunymann hat geschrieben:der neue besitzer muß sie ja melden.
Privatkauf einer Sportflinte:
Muß der neue Besitzer einer Sportflinte (Kat. D) diese irgendwo, irgendwie melden ?
Ticket
Re: Privatkauf einer Sportflinte
nein, er muss garnix melden! erst wenn er die Kat. D waffe nach dem inkraftreten der aktuellen waffenrechtsnovelle verkauft, muss sie der neue besitzer registrieren.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Ticket hat geschrieben:Überschrift in diesem Thread:gunymann hat geschrieben:der neue besitzer muß sie ja melden.
Privatkauf einer Sportflinte:
Muß der neue Besitzer einer Sportflinte (Kat. D) diese irgendwo, irgendwie melden ?
Ticket
hi
nein, muss er nicht
ausser es ist eine repetierflinte
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Danke für diese Klarstellung, ich dachte mir zuerst, die haben das Waffengesetz gestern schon wieder geändert.BigBen hat geschrieben:nein, er muss garnix melden!

Ticket
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Also um das mal zusammenzufassen: Niemand weis, dass Du eine Kat D Waffe hast.
Du verkaufst Die dann und musst das nicht melden.
Der Käufer meldet sie auch nicht, weil keiner weis, dass er sie gekauft hat.
Wenn sie bei ihm, aus welchen Gründen auch immer, gefunden wird, kann er sagen das ist altbestand.
Kommt das so hin?
Du verkaufst Die dann und musst das nicht melden.
Der Käufer meldet sie auch nicht, weil keiner weis, dass er sie gekauft hat.
Wenn sie bei ihm, aus welchen Gründen auch immer, gefunden wird, kann er sagen das ist altbestand.
Kommt das so hin?
Speak softly and carry a big stick.
Wer zieht bloß den Wecker im Krokodil immer wieder auf?

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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Nee. Kat. D Waffen sind jetzt (noch) weder melde- oder registrierungspflichtig, egal ob Alt- oder Neubestand. Irgendwann 2012 oder später sollte sich das ändern, dann kannst natürlich diesbezüglich mit Altbestand argumentieren.Nudnik hat geschrieben:kann er sagen das ist altbestand.
Kommt das so hin?
Ticket
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Egal wie oft die nach 2012 verkauft wird. Sie wird immer altbestand sein...
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Richtig, nur muß sie ab dann der private (Altbestands-)Erwerber registrieren lassen.Nudnik hat geschrieben:Egal wie oft die nach 2012 verkauft wird. Sie wird immer altbestand sein...
Ticket
Re: Privatkauf einer Sportflinte
Und wieso sollte er das tun?Ticket hat geschrieben:Richtig, nur muß sie ab dann der private (Altbestands-)Erwerber registrieren lassen.
Ticket
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Der Ordnung halber, auch wenn man mich für humorlos haltet:Nudnik hat geschrieben:...wird immer altbestand sein...
In diesem Forum halten sich alle an Gesetze und geben keine Tips diese zu umgehen!

cowroper
The old gunfighter stood on the porch and stared into the sun,
and relived all the old days back when he was livin` by the gun;
And the thought of the smell of the black powder smoke
And the stand in the street at the turn of a joke.
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Nudnik hat geschrieben:Und wieso sollte er das tun?Ticket hat geschrieben:Richtig, nur muß sie ab dann der private (Altbestands-)Erwerber registrieren lassen.
Ticket
weil es fuer das melden von kat D dann - genauso wie jetzt fuer kat C - eine frist geben wird bs zu welcher die meldung erfolgt sein muss
alle die die bis dann ned gemeldet haben besitzen eine illegale waffe
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Re: Privatkauf einer Sportflinte
Wird auch schwer werden, wenn der private Verkäufer Einblick nehmen kann in das zukünftige zentrale Waffenregister, ob seine verkaufte "Schrottflinte" vom Käufer auch gemeldet wurde. (Ist zumindest so geplant, beim neuen .affengesetz und sollte nicht nur bei Kat. C Waffen funktionieren)cowroper hat geschrieben:Der Ordnung halber, auch wenn man mich für humorlos haltet:Nudnik hat geschrieben:...wird immer altbestand sein...
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cowroper
Ticket
- Maggo
- Moderator
- Beiträge: 3029
- Registriert: So 9. Mai 2010, 11:09
- Wohnort: Dort wo das kleinwüchsige Wilde und hinterlistige Bergvolk in den Alpen wohnt
Re: Privatkauf einer Sportflinte
In der Waffengesetz Novelle steht explizit das altbestand von Kat.D Waffen nicht registriert werden muss,sehr wohl aber dann bei der Veräusserung des Altbestandes.Dann muss die Waffe dann auch ins neue Melderegister überschrieben werden.
Wie das neue Waffenregister ist und wann es da ist bzw. die Novelle in Kraft tritt ist fraglich,Bis dato giltet das alte Waffg.1996 in Wort und Schrift!
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Wer mit Halbautomaten Schießt ist zu faul zum Repetieren! 
