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Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

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Ashigaru
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Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von Ashigaru » Mi 25. Jul 2018, 21:24

Grüß euch, eine Frage zum Beschuss von Sammlerwaffen: Hier im Forum wurde wiederholt darauf hingewiesen, dass ein vor 1945 vorgenommener Beschuss pauschal ungültig wäre. Ich frage konkret hinsichtlich eines zivilen deutschen Nitro-Beschusszeichens (Reichs-)Adler über "N" auf einer Pistole:

Dieses Beschusszeichen ist im Anhang der Prüfzeichenverordnung, BGBl II 444/2013, dargestellt. Warum gilt es dann nicht mehr (vgl. § 3 Z 1 der Prüfzeichenverordnung und die entsprechenden Bestimmungen des Beschussgesetzes und der Beschussverordnung)? Falls es tatsächlich nicht mehr gilt: wo ist das geregelt?
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tiberius
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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von tiberius » Do 26. Jul 2018, 10:39

Hi,

Bundesadler über N ist ein Nachkriegsbeschusszeichen und gültig.
Reichsadler mit was auch immer ist prä-1945 und nicht gültig.

ein Bild wäre hilfreich.

mfg tiberius

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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von Ashigaru » Do 26. Jul 2018, 12:33

tiberius hat geschrieben:Hi,

Bundesadler über N ist ein Nachkriegsbeschusszeichen und gültig.
Reichsadler mit was auch immer ist prä-1945 und nicht gültig.

ein Bild wäre hilfreich.

mfg tiberius


Lieber Tiberius, dessen Beiträge ich gerne lese: es ist eine zivil beschossene P08, eindeutig Reichsadler über N.

Noch einmal: welcher Rechtsvorschrift entnehme ich, dass ein vor 1945 erfolgter ziviler deutscher Beschuss (der meiner Recherche nach in Deutschland auch heute noch gültig ist) in Österreich nicht mehr gilt? Wie verträgt sich das mit dem CIP-Abkommen? Was ist mit meinem Hinweis auf die Prüfzeichenverordnung und den Anhang dazu?

Kopfschüttelnd ob des Ignorierens meiner Fragen durch den geschätzten Imperator Tiberius ;)

Ashigaru
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tiberius
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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von tiberius » Do 26. Jul 2018, 12:55

Salve,

ned dass Peitschenschlagsysndrom kriegst.

Ruf an beim Beschussamt für lau, oder überweise einem Anwalt für Recherche und einen Absatz per Email
einen obszönen Betrag.
Beides sollte Klarheit von juristischer Qualität schaffen, wie sie in einem hinterösterreichischen Ziegenkäsewaffenforum
nur untergeordnet von den eigentlich ihre Arbeitszeit versurfenden Foristen erbracht werden kann.

Die kostenfrei online einzusehende Prüfzeichenverordnung im RIS plus der Anhang über internationale
Beschusszeichen dürften auch erhellend wirken.

mfg tiberius

yoda
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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von yoda » Do 26. Jul 2018, 13:00

Anscheinend gelten die alten Prüfzeichen auch, weil in der Beschussverordnung steht, es würden alle Prüfzeichen lt. Prüfzeichenverordnung gelten, und in der Prüfzeichenverordnung steht, dass alle Zeichen im Anhang gleichzusetzen wären wenn gewisse Rahmenbedingungen erfüllt sind. Eventuell hat sich da etwas geändert um Sammlerwaffen im unveränderten Zustand ohne Neubeschuss legal verkaufbar zu machen ?

Ein Anruf beim Beschussamt wäre hier wohl wirklich sinnvoll.

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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von gewo » Do 26. Jul 2018, 13:06

yoda hat geschrieben:Anscheinend gelten die alten Prüfzeichen auch..


nein
beschuss vor 1945 generell ungueltig

ich hatte die frage vom juristen vom BMI bei der befaehigungspruefung fuers waffengewerbe

war die einzige die ich falsch beantwortet habe weils mich irgendwie unabsichtlich aufs eis gefuehrt haben mit dem hinweis "...ein rundes datum das man sich leicht merkt ...."

naja
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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von yoda » Do 26. Jul 2018, 13:13

Das war mal so ja, aber sag mir bitte wo das aktuell steht. In den Verordnungen steht aktuell etwas anders.

"§ 3. Die im Anhang dargestellten Zeichen der in § 1 Abs. 1 genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in § 1 Abs. 1 dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten:

1.Zeichen auf Handfeuerwaffen: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2014;

2.Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2016;

3.Zeichen auf Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition des Staates Yugoslawien: Erprobung erfolgte vor dem 30. September 1992." Quelle: Prüfzeichenverordnung 2013

...und dann im Anhang hast du unter anderem die Beschusszeichen vom deutschen Reich unter "Deutschland" also auch glasklar im §1 angeführt

Es wäre auch absolut widersinnig einen Anhang mit ungültigen Beschusszeichen zu erstellen.

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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von Ashigaru » Do 26. Jul 2018, 16:24

yoda hat geschrieben:Das war mal so ja, aber sag mir bitte wo das aktuell steht. In den Verordnungen steht aktuell etwas anders.

"§ 3. Die im Anhang dargestellten Zeichen der in § 1 Abs. 1 genannten ausländischen Staaten sowie jene des seinerzeitigen Staates Yugoslawien sind den in § 1 Abs. 1 dargestellten Zeichen unter folgenden Maßgaben gleichzuachten:

1.Zeichen auf Handfeuerwaffen: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2014;

2.Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition: Erprobung erfolgte vor dem 20. Oktober 2016;

3.Zeichen auf Handfeuerwaffen und Typenprüfzeichen auf Packungen für Munition des Staates Yugoslawien: Erprobung erfolgte vor dem 30. September 1992." Quelle: Prüfzeichenverordnung 2013

...und dann im Anhang hast du unter anderem die Beschusszeichen vom deutschen Reich unter "Deutschland" also auch glasklar im §1 angeführt

Es wäre auch absolut widersinnig einen Anhang mit ungültigen Beschusszeichen zu erstellen.


Ich tät exakt zum selben Ergebnis kommen. Nachgefragt hab ich vor allem deswegen, weil ich die Rechtsgrundlage für die hier immer wieder angeführte Ansicht wissen wollte, dass jeglicher Beschuss vordem xx.xx.1945 ungültig wäre ...

Wird daher vermutlich eine waffenrechtliche Legende von vielen sein. Erkundige mich trotzdem beim Beschussamt. Danke für die Beiträge!
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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von yoda » Do 26. Jul 2018, 17:42

Es kann durchaus sein, dass sich das geändert hat, habe mit jemandem gesprochen der früher an der Erstellung dieser Verordnungen beteiligt war, der hat gesagt wenn es nun so drin steht, dann ist es auch so.

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Re: Sammlerwaffe, deutscher Beschuss vor 1945

Beitrag von Ashigaru » Do 26. Jul 2018, 22:36

woolf hat geschrieben:Ich hab diese Auskunft vor einigen Jahren vom BA erhalten, ist also mehr als nur eine Internetlegende. Über die Gründe habe ich damals aber nicht nachgefragt, da mir der offensichtliche Widerspruch in der Prüfzeichenverordnung nicht bekannt war.

PS: auch in der alten Prüfzeichenverordnung von 1999 bis 2013 waren die Reichsdeutschen Beschusszeichen schon angeführt, das hat sich also nicht erst in letzter Zeit irgendwann mal geändert.


OK, hab ziemlich lang im RIS recherchiert und - bis das Beschussamt antwortet - folgenden interessanten Zwischenstand:

Offensichtlich wurde mit der 9. Beschussverordnung, BGBl. Nr. 309/1986 festgelegt, dass die von den Beschussämtern Wien und Ferlach zwischen 1939 und 1945 eingeschlagenen Beschusszeichen (z. B. Nitro-Beschuss: Reichsadler über N) mit Ablauf des 31.12.1990 ihre Gültigkeit verlieren. An deutschen Beschusszeichen wurden mit dieser Verordnung nur jene der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik als gleichwertig anerkannt.

Die 9. Beschussverordnung wurde aber mit Inkrafttreten der Prüfzeichenverordnung 1999 (siehe dort: § 3), BGBl. II Nr. 387/1999, aufgehoben und wurden mit dem gleichzeitig kundgemachten Anhang zur Prüfzeichenverordnung 1999 "alte" deutsche Beschussstempel (wie das Beschusszeichen "Reichsadler über N") als gleichwertig anerkannt. Daran hat die aktuelle Prüfzeichenverordnung nichts geändert.

Ich würde daher meinen, dass der reichsdeutsche zivile Beschuss bei einer nachweislich in Deutschland erzeugten Waffe in Österreich gültig sein müsste ...

Mal sehen, was das Beschussamt rückmeldet.
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