gewo hat geschrieben:Maddin hat geschrieben:Auf seinem Stand gelten halt auch seine Regeln. Wenn er nicht mit Schießbrille schießen mag ist das sein Problem. .
eigentlich nein
die betriebsanlagengenehmigung erfolgt immer auf basis eines gutachtens eines schiesstandsachverstaendigen
der sachverstaendige legt in seinem gutachten fest in welcher art ein schiesstand errichtet und betrieben werden muss
dazu gehoeren
- technische rahmenbedingungen wie zb kugelfang und hochschussblenden (je nach disziplin und verwendungsbestimmung)
- begleitende massnahmen wie entsorgungsvertraege mit gewerblich zugelassenen entsorgern
- vorsorgemassnahmen wie regelmaessige schadstoffwertmessungen durch dazu befugte institute
- und auch dinge wie die schutzausruestung der benuetzer
auf youtube findest du videos wo eine journalistin ohne brille geschossen hat
sollte das verwenden einer schutzausruestung (gehoerschutz, brille) seitens des schiesstandsachverstaendigen als verpflichtender punkt in die schiesstand benuetzungs bestimmungen aufgenommen worden sein dann ist das verletzen dieser regeln ein gewerberechtlicher verstoss
macht bei ersten mal ca € 250,- geldstrafe
bei naechsten mal ca € 2500,- geldstrafe
bei dritten mal wird in aller regel die betriebsanlagengenehmigung widerrufen ....
aber wie auch immer
von " ...sein stand, seine regeln ... " sind wir jedenfalls qweit entfernt
Du sprichst ja auch ganz richtig von Auflagen und Genehmigungen. Damit hast du ja auch vollkommen Recht.
Aber kennen wir den konkreten Fall Schwaiger ? Soll er machen was er für richtig hält. Er wirds schon merken.
Daraus aber den Schluss zu ziehen er ist ein instrucor a** oder ein Möchtegernexperte. Naja...