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WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Fr 10. Aug 2018, 14:00

So wies aussieht, dauert das Beantragen eines Duplikats genau so lange, wie die erste Ausstellung und läuft auch sehr ähnlich ab.... Warte immer noch auf den Anruf, um den Erlagschein einzahlen zu können. Und derweil sitz ich auf heißen Kohlen :sad-bored:

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von SSG308 » Fr 10. Aug 2018, 16:16

Wieso sitzt du auf heißen Kohlen?
Die Verlustanzeige und der Erlagschein sind derzeit deine WBK..

((2) Im Falle des Verlustes oder der Entfremdung einer solchen Urkunde hat die Sicherheitsbehörde oder die Sicherheitsdienststelle, bei der der Besitzer dies beantragt, diesem eine Bestätigung über die Erstattung der Anzeige auszustellen. Diese Bestätigung ersetzt die Urkunde hinsichtlich der Berechtigung, Waffen zu führen und zu besitzen für 14 Tage, gerechnet vom Tag der Anzeige an, im Falle der Einbringung eines Antrages auf Ausstellung eines Ersatzdokumentes, bis zu dessen rechtskräftiger Erledigung.)

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Re: WBK Diebstahl - Bewerbe temporär tabu?

Beitrag von RcL » Fr 10. Aug 2018, 18:03

Ist zwar richtig, mir ist aber "the real deal" trotzdem lieber, als ein äußerst schlecht lesbarer Zettel und ein Erlagschein ;)

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