Fr4gg3l hat geschrieben:Ich wollte damals meine WBK auch gleich mit dem Zubehöreintrag beantragen.... Ging bei mir damals auch nicht......
Mir wurde das so erklärt, dass ich erst beim Händler "Zubehör" kaufen muss, damit ich überhaupt den Eintrag bekommen kann und dann wieder eine neue Karte brauche.... daher die Frage
Ja leider machen da die diversen Behörden ihre unterschiedlich falschen Zugänge in dem Bereich "Zubehör für Kategorie B Waffen".
Man benötigt den Zusatz "ZUBEHÖR" auf der WBK nur dafür, dass man überhaupt rechtlich korrekt ein Zubehör kaufen darf - ohne dem Zusatz auf der WBK kannst Du nur Waffen auf Deine freien Plätze eintragen lassen.
Mit dem Zusatz "ZUBEHÖR" kannst Du bzw Deine WBK

Wiederum ist hier das Prozedere der einzelnen Behörden unterschiedlich:
Option a) "kaufen sie es und kommen's dann mit den Unterlagen bei uns vorbei - wir tragen es dann als Zubehör zur Basiswaffe ein"
Option b) beim Händler eine Reservierungsbestätigung mit Seriennummer der Waffe holen, damit zur Behörde gehen, die tragen es als Zubehör zur Basiswaffe ein und danach (mit der Bestätigung der Eintragung) zum Händler gehen und das Zubehör abholen
Aber bei einem Land unserer Größe und räumlichen Ausdehnung und der schlechten Kommunikationswege muss man über das hinwegsehen und Verständnis haben <Achtung das war Satire>
