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Frage AR 15 Lower

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Hailwood
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Frage AR 15 Lower

Beitrag von Hailwood » Di 28. Aug 2018, 23:13

Lower Receiver sind ja noch keine waffenrelevanten Teile und können meines Wissensstandes nach z.B.: bei Brownells Deutschland einfach gekauft und ohne weiteres nach Österreich verbracht werden. Ich wollte zur Sicherheit nachfragen, ob es bei den Austria Versionen auch Änderungen am Lower geben muss oder ob das nur den Upper Receiver betrifft? Kann ich einfach einen selbst zusammengebauten Lower nehmen und meinen OA Upper draufsetze? Oder bezieht sich die Einstufung auf die gesamte Waffe?

Danke und LG

mastercrash
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von mastercrash » Di 28. Aug 2018, 23:32

1. Bevor der gewo kommt mit "das steht im Bescheid den keiner kennt" wie die Austria genau auszusehen hat mach ichs :)
2. Dürfte das theoretisch nicht kompatibel sein. Ich kenne das Gutachten zu den AR-15 Oberland Arms und dort wird behauptet andere Lower kannst nicht einfach dranknipsen. Ob das wie genau stimmt, keine Ahnung.
3. Rechtlich kannst dir theoretisch ziemlich sicher (ohne Gewähr) noch einen solchen einfach bestellen. Ist nicht waffenrelevant.

Die Änderungen an den Austria sind ja hauptsächlich die (fehlende) Warze am Verschluss und der Bolzen in der Barrel extension oder wo sie den "hinkleben". Bin mir aber sehr sicher, dass da keinen anderen Lower dran kriegst...
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Hailwood
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Hailwood » Di 28. Aug 2018, 23:40

Danke für die Infos, dass der OA Upper nicht auf standart Lower passen soll ist mir auch neu. Hat das schon jemand versucht z.b.: einen OA Upper auf einen Schmeisser Lower zu stecken?

mastercrash
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von mastercrash » Di 28. Aug 2018, 23:53

Das würde mich jetzt selbst interessieren.
Manchmal ist es ja besser die Klappe zu halten statt gewisse Punkte anzusprechen, wenn wir zu tief in bestimmten Gutachten bohren schießen wir uns am Ende höchstens noch selbst ins Bein, aber im Gutachten wird lang und breit davon gesprochen, welche Fräsarbeiten im (noch [ändert sich jetzt ja]) nicht waffenrelevanten Lower zu machen wären um die Reihenfeuerabzüge aus dem M16 oder den Unterbrecher aus dem M16 verwendet zu können.
Das mit den Fräsarbeiten, auf die am Ende das ganze Gutachten gestützt wird ("aufgrund der erforderlichen Fräsarbeiten die nur von einem versierten Fachmann vorgenommen werden können ist die Waffe nur mit einem Aufwand, der einer Neuanfertigung gleichkommt, in eine militärische Version umzubauen") wäre ja (fast) alles für die Katz, wenn man einfach einen nicht-relevanten neuen ganzen Lower drunter knipsen könnte und gut ist... Ok, nicht ganz, das Oberland Arms hat dann immer noch einen Verschlussträger der bei Vollauto hemmt und ein anderer passt in den Upper nicht rein (das wäre dann für einen angehenden Verbrecher das nächstes Problem :D).

Außerdem, die Geschichte wird mit der Novelle eh hinfällig, weil dort der Lower per EU Richtlinie zwingend waffenrelevant wird, und dann ist das Thema was den simplen Austausch angeht eh vom Tisch.
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von rupi » Di 28. Aug 2018, 23:57

natürlich passt ein AR15 Lower mit einem Oberland Upper zusammen....
member the old PD design ? oh I member

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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von mastercrash » Mi 29. Aug 2018, 00:09

Ich hätte eine Frage, wenn ich die kurz einwerfen darf (weil ich dazu selbst keine Antwort im RIS gefunden habe):
Ich gehe Sachen gerne auf den Grund und mich interessieren bestimmte waffentechnische Sachen. Würde ich meine Zuverlässigkeit riskieren, wenn ich mit (m)einem Austria OA-15 und/oder Austria Schmeisser AR-15 ganz normal (mit allen Papieren und Co) in die USA einreise, mir dort einen legal registrieren Fullauto Lower den mir dort jemand vor Ort leiht unter meinem OA-15 und AR-15 knipse und mal teste ob und was da genau wie warum hemmt und dann mit der Waffe natürlich im Originalzustand wieder zurück komme? Mich interessiert das ganz einfach technisch und ich hasse unbeantwortete Fragen und dieses Gutachten wirft mehr Fragen auf als es beantwortet.
Scheinbar laut Gutachten hemmt und klemmt da alles beim OA-15 wenn man auch nur den Namen Vollauto im selben Raum erwähnt. :D Warum genau, darüber steht keine Silbe, außer dass der Verschlussträger dran schuld sein soll, wenn dieser und der Hammer sich gleichzeitig bewegen und ein anderer Verschlussträger nicht passt...

Oder das Innenministerium gibt mir mal die Nummer von ihrem Gutachter, dann rufe ich den mal an :D Das Gutachten ist vom 14.12.2002, der ist vielleicht eh im Ruhestand und hätte viel Zeit (und sicher auch viel Lust :P) mir das ausführlich zu erklären, was da genau mit dem Verschlussträger los sein soll :D
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Bindabei » Mi 29. Aug 2018, 06:34

mastercrash hat geschrieben: Würde ich meine Zuverlässigkeit riskieren, wenn ich mit (m)einem Austria OA-15 und/oder Austria Schmeisser AR-15 ganz normal (mit allen Papieren und Co) in die USA einreise, mir dort einen legal registrieren Fullauto Lower den mir dort jemand vor Ort leiht unter meinem OA-15 und AR-15 knipse und mal teste ob und was da genau wie warum hemmt und dann mit der Waffe natürlich im Originalzustand wieder zurück komme? :D


Warum solltest da die Zuverlässigkeit riskieren?
Wenn Vorort alles Legal ist und Du in den Staaten nicht mit dem Gesetz in Konflikt kommst erfährt bei uns ja niemand davon.
Und wenn doch hast glaub ich größere Probleme als die Zuverlässigkeit ;)
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Musashi » Mi 29. Aug 2018, 06:58

Genau solche "technisch interessierten" Hanseln brauch ma genau jetzt. :headslap: :tipphead:
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Hailwood » Mi 29. Aug 2018, 08:11

Die Antworten zu dieser Frage, auch in diversen Ami Foren decken sich mehr oder wemiger mit dem Passus im Bescheid (...Neukonstruktion gleich kommt...).

Um auf meine Frage nochmals einzugehen: Ich habe eigentlich keinen Grund gefunden warum ein normaler OA Upper nicht auf einen normalen SA Lower passen sollte....

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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von gewo » Mi 29. Aug 2018, 10:58

mastercrash hat geschrieben:I... Würde ich meine Zuverlässigkeit riskieren, wenn ich mit (m)einem Austria OA-15 und/oder Austria Schmeisser AR-15 ganz normal (mit allen Papieren und Co) in die USA einreise...


du kannst mit einer schusswaffe erzeugungstermin nach 1945 nicht in die USA einreisen
weder "ganz normal"
noch sonst wie
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Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
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Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Musashi » Mi 29. Aug 2018, 11:20

nö. Das machen hunderte Jäger jährlich.

https://www.ezbordercrossing.com/the-in ... o-the-u-s/
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Glock1768 » Mi 29. Aug 2018, 13:02

du möchtest den lower in Deutschland kaufen ... sind die dort nicht bereits waffenrechtlich relevant?
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von mastercrash » Mi 29. Aug 2018, 13:09

Glock1768 hat geschrieben:du möchtest den lower in Deutschland kaufen ... sind die dort nicht bereits waffenrechtlich relevant?

Nein, in Deutschland wurde die Richtlinie ja auch noch nicht umgesetzt, siehe zB hier:
https://www.brownells-deutschland.de/NAKED-AR-15-Lower-Receiver-BROWNELLS-DEUTSCHLAND-AR15BRLOWER
250€ und du hast einen AR-15 lower...
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Glock1768 » Mi 29. Aug 2018, 13:13

danke ....
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Re: Frage AR 15 Lower

Beitrag von Eric01 » Di 23. Apr 2019, 21:33

Ich klinke mich hier mal kurz ein, ist denn mittlerweile schon bekannt ob der Lower durch die neue Novelle auch "Waffenrelevant" wird, bzw. bleibt er frei erwerbar in Zukunft?
Enjoying life to the fullest :D :) :D

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