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Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Maddin
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Maddin » Do 13. Sep 2018, 14:38

Burgenlandy hat geschrieben:Es ist schön anzusehen wie hier allerhand Rechtsmaterie aufgearbeitet wird.

Ich würde mich da raushalten (Gemeinschaftsräume). AT will nicht das mündige LWB mit WP ausgestattet werden. Fertig. Daher steht jegliche Selbstverteidigung im Rahmen einer WBK nur mir bzw dem verbundenen Umfeld zu (wer sich eben gerade bei mir befindet). Ich kom doch ned auf die Idee für andere den Helden zu spielen, die Mehrheit der Gesellschaft will LWB ned oder zumindest sind ihr deren Rechte egal.

Das andere: Was im Gesetz steht ... ist mal ein schöner Ansatz ...wird es je gelebt?
Denkt mal an unser liebes BVG ... Recht geht vom Volk aus... klar gibt verschiedene Mittel. Aber bspw wieviele Volksabstimmungen seit Ende Hitler gab es denn schon? Das ist gelebtes Recht. Da ist auch egal welches Farbenspektrum ...


Volksabstimmungen sieht unser B-VG nur in wenigen Ausnahmen verpflichtend vor. Dann wenn die Grundprinzipien der Bundesverfassung geändert werden. Das ist selbst bei großen Verfassungsänderungen jedoch kaum erfüllt. Es gab bisher nur eine einzige obligatorische Volksabstimmung und das war beim EU-Beitritt nötig, weil dadurch Grundprinzipien geändert wurden. Die Absstimmung zum Atomkraftwerk war keine obligatorische Volksabstimmung...

Genauso braucht es eine obligatorische Volksabstimmung, wenn man für das Parlament rechtlich verbindliche Volksbegehren einführen würde, also sogar dann wenn man dem Volk mehr Mitspracherecht einräumen möchte. Alles recht komplex und kompliziert. "Das Recht geht vom Volk aus" kann man sehr unterschiedlich interpretieren. So sieht es auch der VfGH.

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Burgenlandy » Do 13. Sep 2018, 16:16

-----------------------
Zuletzt geändert von Burgenlandy am Mi 16. Sep 2020, 12:27, insgesamt 1-mal geändert.
Dieser Account wird auf meinen Wunsch hin stillgelegt - ich würde mich über eine gänzliche Löschung freuen.

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Maddin » Do 13. Sep 2018, 16:29

Weiß ich nicht. Wenn es wirklich hart auf hart kommt will ich nicht in der Situation sein. Kann man sein restliches Leben mit dem Gedanken leben seinen Nachbarn nicht geholfen zu haben und das wegen der Befürchtung seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren ? Obwohl sich die Tat vielleicht in der Nachbarswohnung 10-15 Meter weiter weg oder im Stiegenhaus der Wohnung abspielt ?

Nothilfe ist grundsätzlich im gleichen Umfang erlaubt wie Notwehr. Ob dir dann die Behörde oder das Gericht einen Strick draus dreht ist halt wieder eine eigene Geschichte. Ginge es nach mir, wäre das ohnehin kein Thema. Wenn man Gewalt nicht mit angemessener Gewalt bekämpfen darf hat die Rechtsordnung versagt.

Größenschluss: Wenn ich in Nothilfe einem Räuber mit einem Baseballschläger unter viel größerer Eigengefahr attackiere dann gehe ich völlig straffrei raus. Mache ich jedoch von der Pistole gebrauch, droht der Entzug der WBK. Egal ob in beiden Fällen der Täter selbst eine Pistole hat oder nicht.

Da sieht man schon wie absurd diese Diskussion eigentlich ist...

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Do 13. Sep 2018, 16:42

Maddin hat geschrieben:Weiß ich nicht. Wenn es wirklich hart auf hart kommt will ich nicht in der Situation sein.

will keiner von uns

Maddin hat geschrieben:Kann man sein restliches Leben mit dem Gedanken leben seinen Nachbarn nicht geholfen zu haben und das wegen der Befürchtung seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren ?

denk mal von der anderen seite
der nachbar haette bei geltender rechtslage jederzeit selbst eine waffe anschaffen koennen

solange sich die "nachbarn" bequem drauf verlassen koennen dass irgend ein legalwaffenbesitzer sich im fall der faelle unter einsatz seines lebens, seines vermoegens, seiner freiheit und seiner zukunft in ermangelung der eben NICHT rechtzeitig eintreffenden "staatsgewalt" fuer ihn in die bresche wirft besteht fuer ihn ja kein handlungsbedarf ....
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Maddin » Do 13. Sep 2018, 16:46

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Weiß ich nicht. Wenn es wirklich hart auf hart kommt will ich nicht in der Situation sein.

will keiner von uns

Maddin hat geschrieben:Kann man sein restliches Leben mit dem Gedanken leben seinen Nachbarn nicht geholfen zu haben und das wegen der Befürchtung seine waffenrechtliche Zuverlässigkeit zu verlieren ?

denk mal von der anderen seite
der nachbar haette bei geltender rechtslage jederzeit selbst eine waffe anschaffen koennen

solange sich die "nachbarn" bequem drauf verlassen koennen dass irgend ein legalwaffenbesitzer sich im fall der faelle unter einsatz seines lebens, seines vermoegens, seiner freiheit und seiner zukunft in ermangelung der eben NICHT rechtzeitig eintreffenden "staatsgewalt" fuer ihn in die bresche wirft besteht fuer ihn ja kein handlungsbedarf ....


Da hast du natürlich recht. Die Situation im Nachhinein zu beurteilen ist aber halt auch leichter als umgekehrt.

Für mich wäre es halt eine ziemliche Ungerechtigkeit, egal ob sich der Nachbar selbst hätte bewaffnen können oder nicht. Wäre doch ein klassischer Fall der freundlichen Nachbarhilfe. ;)

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Do 13. Sep 2018, 16:51

Maddin hat geschrieben:Da hast du natürlich recht. Die Situation im Nachhinein zu beurteilen ist aber halt auch leichter als umgekehrt.
Für mich wäre es halt eine ziemliche Ungerechtigkeit, egal ob sich der Nachbar selbst hätte bewaffnen können oder nicht. Wäre doch ein klassischer Fall der freundlichen Nachbarhilfe. ;)


naja
eigentlich nicht

eigentlich ist es ein fall von verantwortung
ein fall der verantwortung eines familienvaters (oder familienmitgliedes) fuer seine familie

es ist egoistisch und respektlos im falle eines notfalles von seinem nachbarn zu verlangen dass er sich in pysische oder und juristische und finanzielle risiken begibt nur weil man selber - womoeglich aus falsch verstandener political korrektness - davon abstand genommen hat sich selbst entsprechend vorzubereiten

grob vergleichbar damit sich sein halbes leben lang ueber prepper lustig zu machen und dann im ernstfall zu erwarten dass man aus christlicher naechstenliebe selbstverstaendlich von den vorraeten und fertigkeiten des prepper-freundes fuer sich und seine famile profitieren darf weil man selber vor dem nichts steht
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Maddin » Do 13. Sep 2018, 16:54

gewo hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Da hast du natürlich recht. Die Situation im Nachhinein zu beurteilen ist aber halt auch leichter als umgekehrt.
Für mich wäre es halt eine ziemliche Ungerechtigkeit, egal ob sich der Nachbar selbst hätte bewaffnen können oder nicht. Wäre doch ein klassischer Fall der freundlichen Nachbarhilfe. ;)


naja
eigentlich nicht

eigentlich ist es ein fall von verantwortung
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es ist egoistisch und respektlos im falle eines notfalles von seinem nachbarn zu verlangen dass er sich in pysische oder und juristische und finanzielle risiken begibt nur weil man selber - womoeglich aus falsch verstandener political korrektness - davon abstand genommen hat sich selbst entsprechend vorzubereiten

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Das sehe ich nicht anders. Aber jeder hat halt nicht die Möglichkeit Waffen zu besitzen. In Österreich haben wir es in der Hinsicht eh noch besser als in anderen Teilen der Welt. Hoffentlich bleibt es auch so.

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Steelman » Do 13. Sep 2018, 21:04

gewo hat geschrieben:
es ist egoistisch und respektlos im falle eines notfalles von seinem nachbarn zu verlangen dass er sich in pysische oder und juristische und finanzielle risiken begibt nur weil man selber - womoeglich aus falsch verstandener political korrektness - davon abstand genommen hat sich selbst entsprechend vorzubereiten

grob vergleichbar damit sich sein halbes leben lang ueber prepper lustig zu machen und dann im ernstfall zu erwarten dass man aus christlicher naechstenliebe selbstverstaendlich von den vorraeten und fertigkeiten des prepper-freundes fuer sich und seine famile profitieren darf weil man selber vor dem nichts steht



Endlich eine gescheite Antwort zu dem Thema!

Und alle politisch korrekten Weicheier sollen gefälligst selbst schauen wie sie mit ihrer Kacke fertig werden.
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von ClimateCoat » Do 13. Sep 2018, 21:15

Das waren sehr interessante Eindrücke von euch und ich bin nun ein ganzes Stück klüger.

Ich denke Gewo hat absolut recht, wer es versäumt sich selbst vorzubereiten der muss mit den folgen leben. Wenn aber noch mehr Gedanken sich hier sammeln dann werde ich diese ebenfalls gerne aufnehmen.

Besten Dank an alle beteiligten dieser Diskussion!
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Do 13. Sep 2018, 21:26

ClimateCoat hat geschrieben: ...wer es versäumt sich selbst vorzubereiten der muss mit den folgen leben....


nicht falsch verstehen ... am ende laesst sich er eine oder andere private waffenbesitzer (und vermutlich auch ich mich) in der brisanz der situation eh dazu hinreissen dass man mehr tut als rechtlich totsicher ist .... weil man eben nicht das herz hat menschen in not "haengen" zu lassen ..... aber sich von haus aus darauf vorbereiten und dafuer szenarien durchdenken .... quasi solche situationen im alltagsleben billigend in kauf zu nehmen .... das ist der komplett verkehrte weg

der plan A muss immer sein sich im alltag so zu verhalten dass man nicht in situationen geraet aus denen man nur unter einsatz (oder dem vorhandensein) einer schusswaffe wieder raus kommt (vgl. cooper)

wenn der plan A nicht klappt ... schoen gut, notWEHR mit schusswaffe fuer sich oder die familie ... selbstverstaendlich, wenn es kein gelinderes mittel gibt

notHILFE fuer dritte ist da ein ganz anderes thema
wo das gesetzt dir auf der einen seite im gesetzestext ganz klar sagt du darfst und sollst .... erklaert dir dann im fall der faelle die richterin unter beifaelligen nicken des gerichtlich beeideten gutachters dass das gelindeste mittel das rufen der polizei gewesen waere und dass du dich VORSAETZLICH und ohne zwang in die auseinandersetzung mit einer person begeben hast die dann durch den einsatz deiner schusswaffe zu schaden gekommen ist. die polizei waere in wenigen minuten vor ort gwesen und ist ist ueberhaupt fraglich ob das opfer zudessen gunsten du nothilfe angewendet hast ueberhaupt ernsthaft zu schaden gekommen waere ohne dein handeln.

und von ungewollten "fallen" auf die du reinfallen kannst wie unangekuendigte filmaufnahmen oder auf menschen mit unueblichen sexualpraktiken gehe ich jetzt nicht garnicht noch naeher ein ....
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von bino71 » Fr 14. Sep 2018, 11:37

gewo hat geschrieben:und von ungewollten "fallen" auf die du reinfallen kannst wie unangekuendigte filmaufnahmen oder auf menschen mit unueblichen sexualpraktiken gehe ich jetzt nicht garnicht noch naeher ein ....

gewo at his best. Made my day. Danke!

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von mastercrash » Fr 14. Sep 2018, 15:56

gewo hat geschrieben:und von ungewollten "fallen" auf die du reinfallen kannst wie unangekuendigte filmaufnahmen oder auf menschen mit unueblichen sexualpraktiken gehe ich jetzt nicht garnicht noch naeher ein ....

Jaja, man stelle sich vor der Mr. Grey von Fifty Shades of Grey hätte einen LWB als Nachbar... Der könnte das viele Gepeitschte und die vielen anderen "unüblichen Instrumente" natürlich als gegenwärtige Straftat interpretieren... :think: Da könnte das für den Mr. Grey dann natürlich suboptimal enden (iSd §§ 3, 8 StGB).
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Fr 14. Sep 2018, 16:12

mastercrash hat geschrieben:
gewo hat geschrieben:und von ungewollten "fallen" auf die du reinfallen kannst wie unangekuendigte filmaufnahmen oder auf menschen mit unueblichen sexualpraktiken gehe ich jetzt nicht garnicht noch naeher ein ....

Jaja, man stelle sich vor der Mr. Grey von Fifty Shades of Grey hätte einen LWB als Nachbar... Der könnte das viele Gepeitschte und die vielen anderen "unüblichen Instrumente" natürlich als gegenwärtige Straftat interpretieren... :think: Da könnte das für den Mr. Grey dann natürlich suboptimal enden (iSd §§ 3, 8 StGB).


in den eigenen vier waenden ist das denk ich noch ned so das thema

aber wenn einer wo eine halbnackte schreiende frau an den haaren durch den wald schleift (bzw zwecks genderung:) wenn eine wo einen halbnackten schreienden mann an den haaren durch den wald schleift ...

das kann ein schwerverbrechen sein .... oder es sind zwei die spass haben ... weiss ja keiner

und logisch kannst jetzt ueber moralische gesichtspunkte derartiger verhaltensweisen diskutieren ... vertretbar oder menschenverachtend ... unmoralisch oder ein grenzfall .....usw

aber alles womit beide einverstanden sind .... was geht das wen anderen an eigentlich...?

jedenfalls KEINE rechtfertigung fuer einen uebereifrigen legalwaffenbesitzer den sherrif zu spielen ...
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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von Steelman » Fr 14. Sep 2018, 20:03

gewo hat geschrieben:
aber wenn einer wo eine halbnackte schreiende frau an den haaren durch den wald schleift (bzw zwecks genderung:) wenn eine wo einen halbnackten schreienden mann an den haaren durch den wald schleift ...

.



Gerhard.......:shock:

bin entsetzt

hab´mal ein Sprichwort gehört: "Wie der Schelm denkt so is´ er"

*lol*
Mangelnde Vorbereitung ist die Vorbereitung auf das Versagen

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Re: Schusswaffen mit WBK in Gemeinschaftsräumen eines Wohngebäudes führen

Beitrag von gewo » Fr 14. Sep 2018, 20:21

Steelman hat geschrieben:"Wie der Schelm denkt so is´ er"


bledsinn

aber es ist nun mal unsinn zu glauben dass an jeder ecke und jedem ende ein "nothelfer" gebraucht wird

die bandbreite an fehleinschaetzungen, missverstaendnissen, mangelnder fertigkeit usw ist hoch
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