Burgenlandy hat geschrieben:Es ist schön anzusehen wie hier allerhand Rechtsmaterie aufgearbeitet wird.
Ich würde mich da raushalten (Gemeinschaftsräume). AT will nicht das mündige LWB mit WP ausgestattet werden. Fertig. Daher steht jegliche Selbstverteidigung im Rahmen einer WBK nur mir bzw dem verbundenen Umfeld zu (wer sich eben gerade bei mir befindet). Ich kom doch ned auf die Idee für andere den Helden zu spielen, die Mehrheit der Gesellschaft will LWB ned oder zumindest sind ihr deren Rechte egal.
Das andere: Was im Gesetz steht ... ist mal ein schöner Ansatz ...wird es je gelebt?
Denkt mal an unser liebes BVG ... Recht geht vom Volk aus... klar gibt verschiedene Mittel. Aber bspw wieviele Volksabstimmungen seit Ende Hitler gab es denn schon? Das ist gelebtes Recht. Da ist auch egal welches Farbenspektrum ...
Volksabstimmungen sieht unser B-VG nur in wenigen Ausnahmen verpflichtend vor. Dann wenn die Grundprinzipien der Bundesverfassung geändert werden. Das ist selbst bei großen Verfassungsänderungen jedoch kaum erfüllt. Es gab bisher nur eine einzige obligatorische Volksabstimmung und das war beim EU-Beitritt nötig, weil dadurch Grundprinzipien geändert wurden. Die Absstimmung zum Atomkraftwerk war keine obligatorische Volksabstimmung...
Genauso braucht es eine obligatorische Volksabstimmung, wenn man für das Parlament rechtlich verbindliche Volksbegehren einführen würde, also sogar dann wenn man dem Volk mehr Mitspracherecht einräumen möchte. Alles recht komplex und kompliziert. "Das Recht geht vom Volk aus" kann man sehr unterschiedlich interpretieren. So sieht es auch der VfGH.