ES IST SOWEIT: Der PDSV Cup 2024 hat begonnen! Teilnahmebedingungen: viewtopic.php?f=53&t=58164
Der PDSV Cup dient zur Finanzierung des Pulverdampf Forums. Bitte unterstützt unser Forum, danke!

Eilmeldung WaffG neu!!

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Balistix » Mo 8. Okt 2018, 08:14

silverstar hat geschrieben:habt ihr nicht die "verdoppelung gelesen ? nix is mit nach 5 jahren 5 stk !! 2 dann 4 dann 6 dann 8 !!!!!!!
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Sportschützenvereins eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,


Sinnerfassend lesen wär nicht schlecht. Abs 2 enthält den Automatismus 2 auf 5 und erst DANACH kommt Abs 2b zum tragen.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 426
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von silverstar » Mo 8. Okt 2018, 08:17

D ist abgeschafft! tolle Leistung !!!!
naja dann eben ein fall für die Eisensäge und Alteisentonne !
Reg. werde ich sicher nicht ! Irgendwann ist meine Geduld endenwollend mit dieser EU/ pflanzerei und diversen Idiotenvereinen die uns aus Eigenutz in den Rücken fallen! Randfeuer in dem zusammenhang hab ich auch nicnt gefunden verstehe als unterste grenze aber cal.25 (6.35) denke also die Randzünder bleiben in der alten regelung
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
Halvar
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 676
Registriert: Di 10. Jun 2014, 19:47
Wohnort: Wien

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Halvar » Mo 8. Okt 2018, 08:17

Hab ich irgendwas nicht mitbekommen, was den Verein betrifft?
Soweit ich mich an deren Forderungen von damals erinnere, haben sie explizit versucht, den Begriff Sportschütze ohne Vereinszugehörigkeit zu definieren.
Jetzt wird hier definiert, wie ein Sportschützenverein auszusehen hat und alle schreien, der NVFÖ wars? :confusion-questionmarks:

So, und zu einem der wichtigsten Punkte hat sich noch keiner geäußert und ich bin noch zu verschlafen für juristische texte: hat sich was an der Einstufungspolitik von Halbautomaten geändert?

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Balistix » Mo 8. Okt 2018, 08:20

silverstar hat geschrieben:D ist abgeschafft! tolle Leistung !!!!
naja dann eben ein fall für die Eisensäge und Alteisentonne !
Reg. werde ich sicher nicht ! Irgendwann ist meine Geduld endenwollend mit dieser EU/ pflanzerei und diversen Idiotenvereinen die uns aus Eigenutz in den Rücken fallen! Randfeuer in dem zusammenhang hab ich auch nicnt gefunden verstehe als unterste grenze aber cal.25 (6.35) denke also die Randzünder bleiben in der alten regelung


Öffentlich eine Straftat zugeben und dann auch noch an anderer Stelle hier im Forum mit Klarnamen unterwegs sein. :headslap: Da freut sich die LPD/BH... Wieder ein LWB weniger.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

gewo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 36561
Registriert: Mo 10. Mai 2010, 12:09
Wohnort: Wien
Kontaktdaten:

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von gewo » Mo 8. Okt 2018, 08:23

tja
die sportschuetzendefinition wird damit in oesterreich wohl die strengste europas

ein musterbeispiel fuer golden plating
vor allem wenn man sie mit der definition in der EU richtlinie vergleicht ....
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in Salzburg, Tirol und Kärnten möglich.

Benutzeravatar
Balistix
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3898
Registriert: Mo 30. Jan 2017, 10:53
Wohnort: Wien / Vorarlberg

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Balistix » Mo 8. Okt 2018, 08:24

gewo hat geschrieben:tja
die sportschuetzendefinition wird damit in oesterreich wohl die strengste europas

ein musterbeispiel fuer golden plating
vor allem wenn man sie mit der definition in der EU richtlinie vergleicht ....


Man sollte die Regierung dringend an ihr Versprechen erinnern, von Gold Plating abzusehen.

Ich werde die Begutachtungsfrist für eine entsprechende Stellungnahme nutzen.
ASL - Verein - SSC Stetten

22lr - 9x19 - 38spl - 357mag - 45ACP

Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.

silverstar
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 426
Registriert: So 17. Dez 2017, 06:59

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von silverstar » Mo 8. Okt 2018, 08:25

Öffentlich eine Straftat zugeben ????? sinnentleertes Bla Bla dass die zeit vergeht ! denk mal genau darüber nach was strafbar ist in der übergangszeit nicht meldepflichtiges zeug zu vernichten und entsorgen! Hirn einschalten auch wenns noch früh am tag ist!
Zuletzt geändert von silverstar am Mo 8. Okt 2018, 08:34, insgesamt 1-mal geändert.
Mauser C96 Cal. 7,63mm Sentinel .22 Mag AMT Auto Mag .22 Win Colt Python 4" Mauser C96 Bolo 9mm Mauser 1910/14/34 Mauser HSc 7,65 Mauser WTP 1 WTP 2 Mauser DA 90 Mauser P08 P38 S&W Mod 29 .44 Springfield Cal.45 ACP

Benutzeravatar
Promo
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 2530
Registriert: Mo 30. Aug 2010, 12:50

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Promo » Mo 8. Okt 2018, 08:27

Paragraph 5 Ziffer 1 - Halbautomaten sind kein Kriegsmaterial. Halleluja, dass ich das noch mal erlebe...
A fact is information minus emotion. An opinion is information plus experience. Ignorance is an opinion lacking information. And, stupidity is an opinion that ignores a fact.

_Jack_
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 165
Registriert: Do 12. Apr 2012, 22:49

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von _Jack_ » Mo 8. Okt 2018, 08:27

Halvar hat geschrieben:So, und zu einem der wichtigsten Punkte hat sich noch keiner geäußert und ich bin noch zu verschlafen für juristische texte: hat sich was an der Einstufungspolitik von Halbautomaten geändert?


Ich bitte das jetzt mit Vorsicht zu genießen, da ich sämtliche Änderungen noch nicht wirklich überblicken kann, aber nach diesem Passus:

§ 5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt,

wird die Kriegsmaterialverordnung hinsichtlich der halbautomatischen Waffen wirkungslos. Einstufung somit aus meiner Sicht nicht mehr notwendig, außer es wäre fraglich ob nicht etwa eine verbotene Waffe vorliegen könnte (schnelles Zusammenklappen ect.)

The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 08:33

Halvar hat geschrieben:Hab ich irgendwas nicht mitbekommen, was den Verein betrifft?
Soweit ich mich an deren Forderungen von damals erinnere, haben sie explizit versucht, den Begriff Sportschütze ohne Vereinszugehörigkeit zu definieren.
Jetzt wird hier definiert, wie ein Sportschützenverein auszusehen hat und alle schreien, der NVFÖ wars? :confusion-questionmarks:

So, und zu einem der wichtigsten Punkte hat sich noch keiner geäußert und ich bin noch zu verschlafen für juristische texte: hat sich was an der Einstufungspolitik von Halbautomaten geändert?


Glaubst du, die wären ohne die Verein auf diese überzogene Definition gekommen? Im Gegenteil, wir können uns noch bei der Regierung bedanken, dass es nur 3 statt der vorgeschlagenen 6 Bewerbe geworden sind.

Benutzeravatar
JollyJumper
.223 Rem
.223 Rem
Beiträge: 260
Registriert: Mi 25. Okt 2017, 11:48
Wohnort: Tirol

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von JollyJumper » Mo 8. Okt 2018, 08:37

gewo hat geschrieben:tja
die sportschuetzendefinition wird damit in oesterreich wohl die strengste europas

ein musterbeispiel fuer golden plating
vor allem wenn man sie mit der definition in der EU richtlinie vergleicht ....


Das ist echt krass, da ist ja sogar die bundesdeutsche Festlegung weniger umfassend, und im Norden herrschen allgemein wesentlich strengere Waffengesetze. In Zukunft wird sicher alles an die Erfüllung dieser Definition geknüpft sein. Jetzt wird man quasi gezwungen sein Hobby auszuüben, damit man es ausüben darf. Total krank:

3) Ein Sportschütze übt den Schießsport regelmäßig aus, wenn er als Mitglied eines Schießsportvereins seit mindestens zwölf Monaten durchschnittlich mindestens einmal im Monat den Schießsport ausübt. Ein Sportschütze nimmt regelmäßig an Schießwettbewerben teil, wenn er in den letzten zwölf Monaten zumindest drei Mal an solchen teilgenommen hat.



Einige Vereine werden sich damit wohl auch auflösen können hinsichtlich Mitgliederzahl:

(2) Ein Schießsportverein im Sinne des Abs.1 ist ein Verein nach dem Vereinsgesetz 2002 (VerG), BGBl. I Nr. 66/2002, der über mindestens 100 ordentliche Mitglieder verfügt und regelmäßig, zumindest einmal jährlich, Mitglieder zu nationalen, mindestens fünf Bundesländer übergreifenden, oder internationalen Schießwettbewerben entsendet oder solche selbst veranstaltet.
Zuletzt geändert von JollyJumper am Mo 8. Okt 2018, 08:41, insgesamt 3-mal geändert.

Benutzeravatar
cas81
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 3670
Registriert: Fr 17. Apr 2015, 17:44
Wohnort: Wien

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von cas81 » Mo 8. Okt 2018, 08:39

stahldurst hat geschrieben:Kann es sein, dass keine Unterscheidung "Randfeuer" und "Zentralfeuer" enthalten ist?
Steht das woanders?
Hab's mal flüchtig durchgelesen, aber das Wort "Randfeuer" kommt nur einmal, in anderem
Zusammenhang vor.

Du meinst bezüglich Neuerungen, also Verbot?
Negative Abgrenzung ->
§17
...
7. von halbautomatischen Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung und eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als 20 Patronen aufnehmen kann;

8. von halbautomatischen Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, mit eingebautem oder eingesetztem Magazin, das mehr als zehn Patronen aufnehmen kann;

9. von Magazinen für halbautomatische Faustfeuerwaffen mit Zentralfeuerzündung, die mehr als 20 Patronen aufnehmen können;

10. von Magazinen für halbautomatische Schusswaffen mit Zentralfeuerzündung, soweit sie nicht unter Z 7 fallen, die mehr als zehn Patronen aufnehmen können;
GTRRU - Gumbear Tactical Rapid Response Unit
Beiträge zu rechtlichen Themen entsprechen meiner persönlichen Einschätzung und sind nicht als Rechtsberatung, verbindlicher Ratschlag, oder sachkundige Auskunft zu betrachten.

Benutzeravatar
Atheki
.308 Win
.308 Win
Beiträge: 403
Registriert: Do 8. Jun 2017, 09:02
Wohnort: Wien

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von Atheki » Mo 8. Okt 2018, 08:40

Ist schon jemanden aufgefallen, daß Gewehrscheinwerfer nicht mehr erwähnt werden?

yoda
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5749
Registriert: Do 24. Nov 2011, 20:23

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von yoda » Mo 8. Okt 2018, 08:41

Das ist alles unverständlich geschrieben, unglaublich, damit ist dieses Gesetz wirklich auf EU Level gehoben....

"(4) Gegenstände, auf die sich eine Verordnung gemäß Abs. 2 bezieht und die sich bereits im Besitz
von Personen befinden, gelten ab Inkrafttreten der Verordnung als verfallen und sind binnen 3 Monaten
der Behörde abzuliefern. Die Behörde hat dem Betroffenen auf Antrag für die verfallenen Waffen, soweit
er deren rechtmäßigen Erwerb glaubhaft macht, mittels Bescheides eine angemessene Entschädigung
zuzuerkennen. Ein solcher Antrag ist binnen einem Jahr ab Inkrafttreten der Verordnung nach Abs. 2 zu
stellen"

Etwas Neuartiges dass sich im Besitz von Personen befindet, wer legt das fest was neuartig ist ? Schmeisser Halbautomat ? MP40 Magazin ? Das ist alles sowas von schlecht ausformuliert....

Sobald das durch ist wird die Waffenbehörde einen langen Brief mit Fragen bekommen. Das sollte eigentlich jeder von uns machen...
Zuletzt geändert von yoda am Mo 8. Okt 2018, 08:44, insgesamt 3-mal geändert.

The_Governor
.50 BMG
.50 BMG
Beiträge: 5465
Registriert: Do 29. Jan 2015, 19:09

Re: Eilmeldung WaffG neu!!

Beitrag von The_Governor » Mo 8. Okt 2018, 08:41

Gilt aber "nur" für 30er Mags oder? AUG und AR bleiben weiterhin frei käuflich als Kat. B? Nur wird es entspr. schwierig bis unmöglich eine Genehmigung für Mags zu bekommen. Gibt ja nichtmal eine Sportordnung dafür, da die IV mit dem Ausformulieren von Auflagen gegen unrealistische Zuckerl, von denen nun kein einziges kam, beschäftigt war, anstatt das endlich mal anzugehen.

Gesperrt