silverstar hat geschrieben:habt ihr nicht die "verdoppelung gelesen ? nix is mit nach 5 jahren 5 stk !! 2 dann 4 dann 6 dann 8 !!!!!!!
(2b) Beantragt der Inhaber einer Waffenbesitzkarte mehr Schusswaffen der Kategorie B besitzen zu
dürfen, als ihm bislang erlaubt war und liegt kein Grund vor, bereits gemäß Abs. 2 eine größere Anzahl
zu bewilligen, so ist dem Mitglied eines Sportschützenvereins eine um höchstens zwei größere aber
insgesamt zehn Schusswaffen nicht übersteigende Anzahl zu bewilligen, wenn
1. seit der vorangegangenen Festsetzung der Anzahl mindestens fünf Jahre vergangen sind,
Sinnerfassend lesen wär nicht schlecht. Abs 2 enthält den Automatismus 2 auf 5 und erst DANACH kommt Abs 2b zum tragen.