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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Hallo Freunde!
Habe heute den Entwurf zur Waffenrechtsnovelle nochmals eindringlich gelesen.
Habe ich da etwas Missverstanden oder könnte es tatsächlich sein, dass es in Zukunft leichte wird, in Österreich an (sportliche) Halbautomaten zu kommen?
Laut Entwurf soll er neue § 5 - Kriegsmaterial wie folgt lauten:
§5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt, sowie
Ich würde daraus entnehmen, das es zukünftig, dem wohlwollen der zuständigen in den Ämtern vorausgesetzt, sportliche Halbautomaten, (sog. Neukonstruktionen) auf dem österreichischen Markt geben soll.
Liest hier jemand etwas anderes raus?
Im 50 seitigen Thread konnte ich dazu nichts finden.
lg
Habe heute den Entwurf zur Waffenrechtsnovelle nochmals eindringlich gelesen.
Habe ich da etwas Missverstanden oder könnte es tatsächlich sein, dass es in Zukunft leichte wird, in Österreich an (sportliche) Halbautomaten zu kommen?
Laut Entwurf soll er neue § 5 - Kriegsmaterial wie folgt lauten:
§5. (1) Kriegsmaterial im Sinne dieses Bundesgesetzes sind
1. die auf Grund der Verordnung der Bundesregierung vom 22. November 1977 betreffend Kriegsmaterial, BGBl. Nr. 624/1977, bestimmten Waffen, Munitions- und Ausrüstungsgegenstände, soweit es sich dabei nicht um halbautomatische Karabiner und Gewehre handelt, sowie
Ich würde daraus entnehmen, das es zukünftig, dem wohlwollen der zuständigen in den Ämtern vorausgesetzt, sportliche Halbautomaten, (sog. Neukonstruktionen) auf dem österreichischen Markt geben soll.
Liest hier jemand etwas anderes raus?
Im 50 seitigen Thread konnte ich dazu nichts finden.
lg
Glock17, AUG Z A3 SE, Benelli M4
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Kurz: Halbautomaten (Karabiner und Gewehre) sind ab 01.01.2019 keine verbotenen Waffen mehr (korrekte Magazingrößen vorausgesetzt).
Somit ja, es könnte in Zukunft mehr Auswahl geben.
Somit ja, es könnte in Zukunft mehr Auswahl geben.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")
bei Ein- oder Ausfuhr benötigt man eine Bewilligung des BMI,
Händler sollten hierfür aber längerfristige Berechtigungen erhalten können
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
martin hat geschrieben:Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")
bei Ein- oder Ausfuhr benötigt man eine Bewilligung des BMI,
BMI?
wirtschaftsministerium, oder?
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?

Ob das jetzt geht?






Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Bewilligungserteilung
§ 3. (1) Die Bewilligung nach § 1 wird vom Bundesminister für Inneres im Einvernehmen mit dem Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten nach Anhörung des Bundesministers für Landesverteidigung und Sport, soweit keine anderen gesetzlichen oder völkerrechtlichen Verpflichtungen entgegenstehen, unter Anwendung von Artikel 130 Abs. 3 B-VG erteilt. Hiebei ist darauf Bedacht zu nehmen, daß ...
https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassu ... r=10000609
- LordHelmchen
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- Beiträge: 279
- Registriert: So 26. Feb 2017, 12:22
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?
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So das kommeen sollte.........

Free People own Guns, Slaves don't.
Sabatti Urban Sniper .308Win
Glock 45
BUL SAS II Standard
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen. Jedenfalls laut waffen Siegert/Graz.
Ob das jetzt geht?
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Nein!
Erdogan hat die Lieferung nach Europa eingestellt weil er die kapazitäten selber braucht!
Die letzten sind gerade verkauft worden.
Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
M1 Garand .... komm in meine Arme! 

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Ase LOKI hat geschrieben:Bisher konnte man die zivile Version des deutschen Ex Armeegewehres G3 ( auf Halbautomat umgebaut ) bei uns in Ö nicht kaufen.
ein kastrierter/umgebauter Vollautomat (z.B. originales Armee Gewehr) wäre lt. umzusetzender EU Verordnung und auch der bisherigen Rechtsauslegung in Österreich Kat. A bzw. Kriegsmaterial - wobei das im jeweiligen Fall natürlich ein Profi beurteilen wird müssen ...
- Der Stefan
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- Registriert: Mi 30. Dez 2015, 13:27
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Stickhead hat geschrieben:Halbautomaten sind dann zwar Kriegsmaterial iSd Kriegsmaterialverordnung, nicht aber im Sinne des WaffG (arg "Die Regelungen des Kriegsmaterialgesetzes [...] bleiben [...] unberührt.")
Und das heißt jetzt genau? Einerseits sind sie dann Kat B und somit problemlos mit WBK zu erwerben? Oder doch nicht da sie in der Kriegsmaterialverordnung stehen?

The Golden Rule of Tool Use: "If you don't know what you are doing, DON'T." 

Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
STOP! Halbautomaten die Vollautomaten waren bleiben Kategorie A! Die Kategorisierung der Waffe erfolgt immer so, wie sie inverkehrgebracht wurde. Kein werksseitiger Halbautomat = Kategorie A = keine Bewilligung
@Der Stefan
Dass du bei der Einfuhr von Kriegsmaterial eine Bewilligung mehr brauchst (wurde schon erwähnt). Ansonsten wird es sich nicht auswirken, glaube ich.
Vor diesem Hintergrund soll für das österreichische Waffenrecht grundsätzlich jede Schusswaffe jener Kategorie zuzurechnen
sein, der sie beim Inverkehrbringen zuzurechnen war.
@Der Stefan
Dass du bei der Einfuhr von Kriegsmaterial eine Bewilligung mehr brauchst (wurde schon erwähnt). Ansonsten wird es sich nicht auswirken, glaube ich.

Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
- Lindenwirt
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- Beiträge: 2612
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Re: Neues Waffenrecht - mehr zugelassene Halbautoamten?
Was heißt umgebaut? Wenn sie das Werk als HA verlässt ohne die Möglichkeit auf Vollautomatisch umzubauen müsste es ja passen?