Scarlover hat geschrieben:Aber dürfen die Waffenhändler in Österreich ihre Automaten auch privat besitzen oder nur in Ihrem Geschäft oder wo auch immer lagern?
Und wie schaut das mit dem Schiessen von privaten Automaten in Österreich aus, wenn man Waffenhändler in Österreich ist?
du musst unterscheiden in eine zilive waffenhandelslizenz oder in einer militaerischen waffenhandelslizenz
zivile waffenhandelslizenz:
A.)
erwerb durch erlernung des lehrberufes waffen- und munitionshaendler,
lehrzeit drei jahre, lehrabschlusspruefung
danach anstellung in einem waffenhandelsbetrieb in leitender funktion fuer mind. 2 oder drei jahre
dann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen
B.)
eigentuemer eines waffenhandelgeschaeftes der mind. 5 jahre lang einen gewerberechtlichen geschaeftsfuehrer fuer den betrieb angestellt hat. (mind. 20 wochenstunden, zur sozialversicherung angemeldet)
ann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen
C.)
ablegung einer befaehigungspruefung ziviler waffenhandel
danach anstellung in einem waffenhandelsbetrieb in leitender funktion fuer mind. 2 oder drei jahre
dann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen
dann:
antragstellung bei der sicherheistdirektion zur personenueberpruefung
abklaerung mit der gewerbebehoerde und betriebsanlagengenehmigung fuer den betrieb
militaerischer waffenhandel:
da gibt es nur einen weg:
ablegung einer befaehigungspruefung fuer militaerischen waffenhandel
egal ob ziviler oder militaerischer waffenhandel:
waffen die gegenstand der geschaeftstatigkeit sind duerfen durch den gewerbeinhaber und sein personal weitgehend reglementierungsfrei gehandhabt werden. fuers fuehren brauchst an waffenpass, klar, und fuer die ein- und ausfuhr eine genehmigung.... aber ansonsten ist diese personengruppe vom fast kompletten waffenrecht (stueckzahl, verwahrung, meldungen ect) ausgenommen SOFERNE es sich um waffen handelt die dem gschaeftsbereich zuzuordnen sind. alterslimit 18 jahre, ausser bei lehrlingen, dort sind es glaub ich 16 jahre.
ob du als berechtigter mit einer serienfeuerwaffe wo schiessen darfst entscheidet der schiesstand
die weitergabe von zivilen waffen dieser art auf einem gewerblich genehmigten schiesstand ist bedeutungslos
die weitergabe militaerischer waffen ist nicht zulaessig (glaub ich) ... sowas kommt aber eh ned vor.