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B&T MP9-N Review

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Mi 10. Okt 2018, 22:03

cal22 hat geschrieben:Wiso wie meinst du? Die TMP darf man eh haben. Aber die Full Auto varianten spielts natürlich nicht für Österreich.


Ich verstehe zwar nicht, um was es hier gerade geht aber was ich weiss ist, dass die Steyer TMP eine Seriefeuerwaffe ist und dass die Steyer SPP die Semi-Auto Sportversion ist. :lol:
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von cal22 » Mi 10. Okt 2018, 22:06

Ja hast schon recht, aber TMP hört sich besser als SPP an :P

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Mi 10. Okt 2018, 22:10

cal22 hat geschrieben:Ja hast schon recht, aber TMP hört sich besser als SPP an :P


Ja, da hast Du auch wieder Recht! :lol:
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 00:34

Scarlover hat geschrieben:[quote="rhodium"/quote]

Ja, das glaube ich Dir aufs Wort! :lol:

Wir Schweizer Waffensammler sind der lebendige Beweis dafür, dass man zuverlässigen- und geprüften Zivilisten - !ohne Gefahr! - auch Seriefeuerwaffen anvertrauen kann. Das schleckt keine Geiss weg. Unser System funktioniert einfach.

Heutzutage dieses Privileg zu haben, ist allerdings sehr schön und ich schätze es jeden Tag. Schade nur, hat die heutige Gesellschaft dermassen den realen Bezug zum Thema Legalwaffenbesitz verloren.

Jedoch muss ich noch anfügen, dass meine MP9 sehr günstig war. Allgemein sind SF-Waffen in der Schweiz nicht teuer. In den meisten Fällen, sind die SF-Versionen gar günstiger, als die SA-Versionen. Aber es ist halt ein langer Weg zum Sammler und nur wenige, nehmen diese Prozedur auf sich.[/quote]


ich hab vor laengerem versucht dir eine PN zu schicken
hast du die bekommen .....?
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Do 11. Okt 2018, 07:09

gewo hat geschrieben: ich hab vor laengerem versucht dir eine PN zu schicken
hast du die bekommen .....?


Hallo Gewo

Deine PN, welche Du mir geschrieben hast, empfinde ich als unangenehm. Wenn Du mit Deiner "Militärischen Waffenhandels-Lizenz" eine MP9 erwerben möchtest, warum fragst Du nicht einfach direkt Brügger und Thomet an? Die können Dir sicher weiterhelfen. Aber ich bin nur in diesem Forum angemeldet, um Berichte über einige meiner Sammlerstücke zu schreiben. Nicht um Auskünfte über Schweizer Händler zu erteilen.

LG,
Scarlover
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 09:45

Scarlover hat geschrieben:
gewo hat geschrieben: ich hab vor laengerem versucht dir eine PN zu schicken
hast du die bekommen .....?


Hallo Gewo

Deine PN, welche Du mir geschrieben hast, empfinde ich als unangenehm. Wenn Du mit Deiner "Militärischen Waffenhandels-Lizenz" eine MP9 erwerben möchtest, warum fragst Du nicht einfach direkt Brügger und Thomet an? Die können Dir sicher weiterhelfen. Aber ich bin nur in diesem Forum angemeldet, um Berichte über einige meiner Sammlerstücke zu schreiben. Nicht um Auskünfte über Schweizer Händler zu erteilen.

LG,
Scarlover


???

du schreibst zum wiederholten mal hier wie billig du deine MP9 kriegen konntest und wie guenstig sie dein haendler bekommen hat und dass der eine menge hat davon und ich frag dich ob du mir den haendler nennen kannst...

und ich teile dir der ordnung halber - um missverstaendnisse auszuschliessen - auch gleich mit dass ich zum erwerb berechtigt waere

wo ist der fehler?
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Achim67 » Do 11. Okt 2018, 09:57

Hallo gewo,

vielleicht kann ich Dir weiterhelfen :)
Die MP9 kommen von der Kantonspolizei Basel Land. Meines Wissens sind sie zurück an B&T gegangen.

http://waffen-joray.ch/automaten/automa ... 9-1-detail

850 Franken ....

Gruss,
Achim

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Do 11. Okt 2018, 10:02

Achim67 hat geschrieben:Hallo gewo,

vielleicht kann ich Dir weiterhelfen :)
Die MP9 kommen von der Kantonspolizei Basel Land. Meines Wissens sind sie zurück an B&T gegangen.

http://waffen-joray.ch/automaten/automa ... 9-1-detail

850 Franken ....

Gruss,
Achim


Lieber Gewo

Naja, jetzt ist es raus - war echt ein Schnäppchen wie Du siehst! :lol:

Ich bin einfach sehr vorsichtig, wenn jemand ausserhalb der Schweiz solche Anfragen Stellt. Ich weiss nur, dass in Österreich der Privatbesitz von Seriefeuerwaffen strengstens verboten ist und ob es dort solche "Sonderlizenzen" gibt, weiss ich nicht.. :oops:

War nicht böse gemeint aber ich bin da einfach sehr sehr zurückhaltend - ich hoffe Du hast Verständnis dafür. :mrgreen:

Liebe Grüsse
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Halvar » Do 11. Okt 2018, 10:57

Bei Waffenhändlern schaut das gleich ganz anders aus.
Manche haben so viele davon, die bauen sich glatt Kronleuchter draus :D

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Do 11. Okt 2018, 11:05

Halvar hat geschrieben:Bei Waffenhändlern schaut das gleich ganz anders aus.
Manche haben so viele davon, die bauen sich glatt Kronleuchter draus :D


Das wusste ich leider nicht :lol:

Aber dürfen die Waffenhändler in Österreich ihre Automaten auch privat besitzen oder nur in Ihrem Geschäft oder wo auch immer lagern?

Und wie schaut das mit dem Schiessen von privaten Automaten in Österreich aus, wenn man Waffenhändler in Österreich ist?

Oder kurz gesagt: Sind Österreichische Waffenhändler in Österreich etwa gleich gestellt wie die Schweizer Waffensammler in der Schweiz? :mrgreen:
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von gewo » Do 11. Okt 2018, 12:08

Scarlover hat geschrieben:Aber dürfen die Waffenhändler in Österreich ihre Automaten auch privat besitzen oder nur in Ihrem Geschäft oder wo auch immer lagern?
Und wie schaut das mit dem Schiessen von privaten Automaten in Österreich aus, wenn man Waffenhändler in Österreich ist?


du musst unterscheiden in eine zilive waffenhandelslizenz oder in einer militaerischen waffenhandelslizenz

zivile waffenhandelslizenz:

A.)
erwerb durch erlernung des lehrberufes waffen- und munitionshaendler,
lehrzeit drei jahre, lehrabschlusspruefung
danach anstellung in einem waffenhandelsbetrieb in leitender funktion fuer mind. 2 oder drei jahre
dann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen

B.)
eigentuemer eines waffenhandelgeschaeftes der mind. 5 jahre lang einen gewerberechtlichen geschaeftsfuehrer fuer den betrieb angestellt hat. (mind. 20 wochenstunden, zur sozialversicherung angemeldet)
ann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen

C.)
ablegung einer befaehigungspruefung ziviler waffenhandel
danach anstellung in einem waffenhandelsbetrieb in leitender funktion fuer mind. 2 oder drei jahre
dann kannst um die gewerbeberechtigung (als einzelfirma) an suchen bzw dich bei der gewerbebehoerde als gewerberechtlicher geschaftsfuehrer fuer ein waffenhandelsunternehmen bestellen lassen

dann:
antragstellung bei der sicherheistdirektion zur personenueberpruefung
abklaerung mit der gewerbebehoerde und betriebsanlagengenehmigung fuer den betrieb


militaerischer waffenhandel:

da gibt es nur einen weg:
ablegung einer befaehigungspruefung fuer militaerischen waffenhandel

egal ob ziviler oder militaerischer waffenhandel:
waffen die gegenstand der geschaeftstatigkeit sind duerfen durch den gewerbeinhaber und sein personal weitgehend reglementierungsfrei gehandhabt werden. fuers fuehren brauchst an waffenpass, klar, und fuer die ein- und ausfuhr eine genehmigung.... aber ansonsten ist diese personengruppe vom fast kompletten waffenrecht (stueckzahl, verwahrung, meldungen ect) ausgenommen SOFERNE es sich um waffen handelt die dem gschaeftsbereich zuzuordnen sind. alterslimit 18 jahre, ausser bei lehrlingen, dort sind es glaub ich 16 jahre.

ob du als berechtigter mit einer serienfeuerwaffe wo schiessen darfst entscheidet der schiesstand

die weitergabe von zivilen waffen dieser art auf einem gewerblich genehmigten schiesstand ist bedeutungslos
die weitergabe militaerischer waffen ist nicht zulaessig (glaub ich) ... sowas kommt aber eh ned vor.
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Maddin » Do 11. Okt 2018, 12:15

Die Frage ist auch in einer anderen Dimension interessant. Es gab immer wieder kritische Berichte weil die Privaten bei Veranstaltungen beim Bundesheer mit dem Sturmgewehr handieren und teilweise sogar schießen durften.

Das soll durch die jetzige Novelle ausdrücklich erlaubt werden.

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Do 11. Okt 2018, 12:49

Lieber Gewo

Vielen Dank für diese präziese und ausführliche Erläuterung! Jetzt bin ich voll im Bilde. Das ist ja ein ganzes Stück Arbeit um diese Lizenz zu erhalten! Eine herzliche Gratulation hierzu! 8-)

In der Schweiz gibt es drei Waffenkategorien:

- Meldepflichtig = Ordonnanz Repetierer und Jagdwaffen - zu erwerben durch Vorlage eines Strafregisterauszugs (Auch für den Erwerb von Munition, braucht man lediglich einen Strafregisterauszug)

- Bewilligungspflichtig = Alle Halbautomaten, Pistolen, Revolver und Repetierer mit Klappschaft, welche es auf der Welt so gibt und in der Schweiz erhältlich sind (es gibt hierbei keinerlei Einschränkungen bezüglich Lauflängen, Kaliber oder verbotene Modelle und solchen Mist, ein Halbautomat ist ein Halbautomat) - zu erwerben durch einen Waffenerwerbschein, welchen man bei der Kantonalen Waffenbehörde des Wohnkantons beantragt. Dauert in der Regel 5 Tage nach Einreichung des Gesuches, bis er im Briefkasten liegt. Bei bewilligungspflichtigen Waffen, gibt es noch die Auflage, dass "dritte keinen Zugriff" auf die Waffe haben - dies wird jedoch nur bei Verdachtsfällen kontrolliert.

- Verbotene Waffen- und verbotenes Waffenzubehör = Seriefeuerwaffen, Schalldämpfer, Laserzielgeräte (Waffenleuchten sind frei erhältlich) und Granatwerfer - Verbotene Waffen- und verbotenes Waffenzubehör können nur durch Kantonale Sonderbewilligungen erworben werden.

Kantonale Sonderbewilligungen erhalten nur anerkannte Waffensammler. Die Auflagen um als Waffensammler eingestuft zu werden, sind von Kanton zu Kanton verschieden und auch wenn man die Bedingungen erfüllt, gibt es keine Garantie darauf, als Sammler eingestuft zu werden - sprich Sonderbewilligungen ausgestellt zu bekommen. Dies entscheiden die Behörden eigenständig. (Deshalb ja auch "Ausnahme"bewilligung)

Jedoch kann man als Sammler für wirklich ALLES eine Sonderbewilligung ausgestellt bekommen. Da gibt es keine Einschränkungen, da etwas bereits Verbotenes, ja nicht noch verbotener werden kann.

Es gibt auch noch Aufbewahrungsvorschriften. Der Verschluss muss- wie die Waffe selbst, "diebstahlsicher" aufbewahrt werden und der Verschluss muss abgeschlossen und separiert von der Waffe "diebstahlsicher" gelagert werden. Zudem gibt es periodische Kontrollen der Kantonalen Waffenbehörde, bezüglich der Lagerung der verbotenen Gegenstände. Die Behörde meldet sich jedoch vorher an (ausser bei dringenden Verdachtsfällen).

Für das Schiessen von Seriefeuerwaffen benötigt man immer eine Bewilligung, welche nur für einen Tag- und einen Schiessstand gültig ist. Diese Bewilligung kostet immer 100 Mücken. Jeh nach Schiesskeller kommt aber noch ein saftiger Vollauto-Zuschlag obendrauf. - Ist ne teure Angelegenheit..

Liebe Grüsse!
Zuletzt geändert von Scarlover am Do 11. Okt 2018, 13:23, insgesamt 3-mal geändert.
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5.56 x 45 mm | 5.45 x 39 mm |
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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Achim67 » Do 11. Okt 2018, 13:10

Hallo,

darf ich fragen wie Du auf den Begriff " anerkannter Waffensammler " kommst ?
Habe ich bisher im Zusammenhang mit Kantonalen Ausnahmebewilligungen noch nicht gehört.
Und ich habe auch schon ein paar von denen erhalten.

Gruss,
Achim

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Re: B&T MP9 Maschinenpistole (Seriefeuer)

Beitrag von Scarlover » Do 11. Okt 2018, 13:15

Achim67 hat geschrieben:Hallo,

darf ich fragen wie Du auf den Begriff " anerkannter Waffensammler " kommst ?
Habe ich bisher im Zusammenhang mit Kantonalen Ausnahmebewilligungen noch nicht gehört.
Und ich habe auch schon ein paar von denen erhalten.

Gruss,
Achim


Hallo Achim

Wie gesagt, sind die Auflagen um Sonderbewilligungen zu erhalten, von Kanton zu Kanton anders geregelt. Wenn man Sonderbewilligungen ausgestellt bekommt, hat man die Sammlertätigkeit jedoch bereits nachgewiesen. Das bedeutet, dass Du bereits eine genug grosse Sammlung inne hattest, als Du die erste Ausnahmebewilligung beantragt- und ausgestellt bekommen hast.

Die Sammlertätigkeit ist auch das einzig geltende Bedürfnis, betreffend Sonderbewilligungen. - Jedenfalls "soweit ich weiss". Deshalb nenne ich diesen Begriff "anerkannter Waffensammler".

Oder wie würdest Du das nennen? :lol:

Liebe Grüsse
Zuletzt geändert von Scarlover am Do 11. Okt 2018, 15:06, insgesamt 8-mal geändert.
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