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Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Nein, weil weiter Kriegsmaterial.
Einzige Erleichterung: bei Sportgewehren *dürfte* es keine AT Versionen mehr brauchen.
Einzige Erleichterung: bei Sportgewehren *dürfte* es keine AT Versionen mehr brauchen.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ja eh, kriegen tust trotzdem keins. KMG > WaffG
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
raptor hat geschrieben:Ja eh, kriegen tust trotzdem keins. KMG > WaffG
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Und was soll da geheimnisvolles drinnen stehen?
Das KMG ist nur für den Import und Export relevant!
Wenn es jemand importiert der das darf, kann er in Zukunft jeden HA in Österreich an jemand mit B Platz verkaufen (gehe davon aus, es handelt ich um keinen VA, das ginge natürlich nicht )
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Dass tatsächlich auch "astreines" Km nach der VO nun erhältlich sein wird glaube ich tatsächlich erst wenn es soweit ist. Wie schon öfters gesagt neue, spezifisch hergestellte "Sportgewehre" kann ich mir schon vorstellen nach dem wording. Altes KM? Eher nicht. Aber wie gesagt nur meine Interpretation in einer insgesamt bislang am schlechtesten und mit erheblichen Unschärfen und Unsicherheiten, wenn auch mit teilweise ursprünglich durchwegs guten Absichten die ich unterstellen möchte, formulierten Novelle. Was ich mir bezüglich M1 usw noch vorstellen kann "nachproduzierte" "sporting rifles" aber keine Originale. Aber was weiß man bei dem Entwurf schon wie es tatsächlich gemeint war oder sein soll. Erläuterungen hin oder her.
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Abusus non tollit usum - Mißbrauch hebt den (ge)rechten Gebrauch nicht auf
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
woolf hat recht.
§ 1 KMG regelt den Anwendungsbereich des KMG. Das ist Ein-, Aus-, Durchfuhr, Vermittlung.
§ 2 KMG regelt die Definition von KM und verweist dabei auf die KMV.
§ 2 KMV regelt, was KM ist.
§ 5 WaffG regelt die Definition von KM einerseits durch den Verweis auf die KMV mit der Spezialregelung, dass halbautomatische Gewehre und Karabiner kein KM sind.
§ 1 KMG regelt den Anwendungsbereich des KMG. Das ist Ein-, Aus-, Durchfuhr, Vermittlung.
§ 2 KMG regelt die Definition von KM und verweist dabei auf die KMV.
§ 2 KMV regelt, was KM ist.
§ 5 WaffG regelt die Definition von KM einerseits durch den Verweis auf die KMV mit der Spezialregelung, dass halbautomatische Gewehre und Karabiner kein KM sind.
Ausführlicher Bericht zum neuen Waffengesetz (Entwurf):
https://waffg.info/nachrichten/Das_steht_im_Entwurf_zum_Waffengesetz
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?
Byebye Austria
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
raptor hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??
Theoretisch: ja...praktisch: mal schauen. Ich würd da jetzt aber nicht zuviel diskutieren solange das Gesetz nicht beschlossen.
Schon mit Austria Arms geredet?
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Nordi hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?
So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn reiner HA und nicht mit VA Teilen kompatibel?
"Ich hab hier 6 kleine Freunde, die alle schneller laufen als du ... "
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
Evilcannibal79 hat geschrieben:Nordi hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Bedeutet das jetzt das die Einstufung von HA in Zukunft viel einfacher wird?
So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn reiner HA und nicht mit VA Teilen kompatibel?
So wie ich das verstehe brauchts da keine Einstufung mehr wenn ein reiner HA in den Verkehr kommt!
Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
raptor hat geschrieben:BigBen hat geschrieben:Ich kann bestätigen dass das KMG für den Import/Export der Waffen relevant sind - aber Händler die KM importieren dürfen, dürfen reine Halbautomaten zukünftig auch als Kat. B Waffen verkaufen.
Wait, WHAT!? Heißt das, man kriegt z. B. bei Austria Arms künftig legal ein Garand oder ein SVT??
bei jedem haendler bekommst du sie ab 1.1. ....
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Re: Stellungnahmen ans Parlament/BMI zur WaffG-Änderung
OMG, OMG, psst.