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Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Forumsregeln
Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Interessant wäre, wie man im Falle einer künftigen Kat A Waffe (weil phöses großes Magazin dazu) die Verwahrung bewerkstelligt...
Gelten die gleichen Vorschriften wie für Kat B? Prinzipiell ja schon, nur was ist wenn im Waffenschrank bisher die Waffen der Gemahlin auch drin waren (ist ja unter Eheleuten erlaubt)?
Die aber keine Genehmigung für selbige Kat A Waffe hat?
Beispiel: Meine Glock ist dann Kat A, die 1911er der Gattin Kat B...
LG!
Christoph
Gelten die gleichen Vorschriften wie für Kat B? Prinzipiell ja schon, nur was ist wenn im Waffenschrank bisher die Waffen der Gemahlin auch drin waren (ist ja unter Eheleuten erlaubt)?
Die aber keine Genehmigung für selbige Kat A Waffe hat?
Beispiel: Meine Glock ist dann Kat A, die 1911er der Gattin Kat B...
LG!
Christoph
- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
burggraben hat geschrieben:Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.
Das würde mich auch vor ein Problem stellen, aaaaaber: laut §16 müssen "Schusswaffen und Munition" sicher verwahrt werden. Ein Magazin alleine (nicht an der Waffe), und sogar die zukünftig geächteteten Magazine iSd §17 Abs1 Z9 und Z10, sind weder Schusswaffen noch Munition. Sie werden zwar irgendwann einmal zu verbotenen Waffen, aber sie werden nicht zu Schusswaffen oder Munition.
Das wäre zumindest meine Rechtsansicht.
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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- burggraben
- .50 BMG
- Beiträge: 1477
- Registriert: Di 5. Jul 2016, 17:53
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Stimmt. Die Verwahrungpflicht ist eigentlich nirgendwo explizit festgeschrieben. Ich hatte angenommen dass sich die schlicht und einfach daraus ergeben wird, dass die besagten Magazine zu verbotenen "Waffen" (Zitat Gesetz) werden welche nur aufgrund einer Bewilligung besessen werden dürfen. Ich hab schon damit gerechnet das dann in einer Verordnung drin stehen wird das man dafür Sorge zu tragen hat dass niemand ohne die Ausnahmebewilligung Zugriff auf die Magazine hat. Falls das nicht kommen sollte stört es mich natürlich auch nicht.
Zum Problem im ersten Post: Keine Ahnung, aber jemandem mit einer reinen Kat B WBK wird man vermutlich ausserhalb eines behördlich gewilligten Schießstandes als Kat A Besitzer keinen Zugriff darauf geben können, also ich würde schätzen keine gemeinsame Verwahrung mehr wenn man auf der sicheren Seite sein will. Man kann seine Kat A ja auch nicht jemanden leihen der einen Kat B Platz frei hat.
Zum Problem im ersten Post: Keine Ahnung, aber jemandem mit einer reinen Kat B WBK wird man vermutlich ausserhalb eines behördlich gewilligten Schießstandes als Kat A Besitzer keinen Zugriff darauf geben können, also ich würde schätzen keine gemeinsame Verwahrung mehr wenn man auf der sicheren Seite sein will. Man kann seine Kat A ja auch nicht jemanden leihen der einen Kat B Platz frei hat.
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Yukon hat geschrieben:burggraben hat geschrieben:Die Verwahrung der Magazine selbst stellt für mich das größere Problem dar.
Das würde mich auch vor ein Problem stellen, aaaaaber: laut §16 müssen "Schusswaffen und Munition" sicher verwahrt werden. Ein Magazin alleine (nicht an der Waffe), und sogar die zukünftig geächteteten Magazine iSd §17 Abs1 Z9 und Z10, sind weder Schusswaffen noch Munition. Sie werden zwar irgendwann einmal zu verbotenen Waffen, aber sie werden nicht zu Schusswaffen oder Munition.
Das wäre zumindest meine Rechtsansicht.
Ist beim Thema "sicherer Verwahrung" in der Durchführungsverordnung nicht mehrmals nur von "Waffen" die Rede?
Das ein Magazin, entgegen der Waffendefinition, auf einmal eine verbotene Waffe sein soll, ist naja
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Wird hier nicht einiges durcheinander gebracht?
Ein HA wird erst durch den Besitz (!) von Hi Cap Mags zu Kat A. Wo steht geschrieben, dass Magazine selbst Kat A werden? Oder habe ich das falsch verstanden oder überlesen? Mags bleiben Mags - und werden nicht zu Waffen. Oder?
Ein HA wird erst durch den Besitz (!) von Hi Cap Mags zu Kat A. Wo steht geschrieben, dass Magazine selbst Kat A werden? Oder habe ich das falsch verstanden oder überlesen? Mags bleiben Mags - und werden nicht zu Waffen. Oder?
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
eXistenZ hat geschrieben:Ist beim Thema "sicherer Verwahrung" in der Durchführungsverordnung nicht mehrmals nur von "Waffen" die Rede?
Das ein Magazin, entgegen der Waffendefinition, auf einmal eine verbotene Waffe sein soll, ist naja
Da hast recht, in der 2. WaffV §3 Abs.2 ist lediglich von "Waffen" die Rede...darüber muss ich nocheinmal nachdenken.
Und bei Deinem zweiten Punkt gebe ich Dir uneingeschränkt recht, denn laut §1 WaffG ist ja eine "Waffe ein Gegenstand, der seinem Wesen nach dazu bestimmt ist die Angriffs-/Abwehrfähigkeit eines Menschen herabzusetzen oder bei Jagd/Schießsport damit Schüsse abzugeben."
Mit einem 30er Magazin alleine kann ich niemandes Angriffs-/Abwehrfähigkeit herabzusetzen, noch kann ich mit einem 30er Magazin alleine Schüsse abgeben, insofern erscheint es mir mehr als fraglich, ob ein Magazin die Definition des Begriffs "Waffe" iSd §1 WaffG erfüllen kann, da das 30er Magazin seinem Wesen nach nicht dazu geeignet ist. Aber das wäre dann schon seit Jahrzehnten bei Gewehrscheinwerfern und Schalldämpfern ebenso der Fall, weder mit einem Gewehrscheinwerfer alleine, noch mit einem Schalli alleine können Schüsse abgegeben werden oder die Angriffs-/Abwehrfähigkeit herabgesetzt werden.
Wenn diese Gegenstände nicht die Definition des Begriffes "Waffe" erfüllen, dann frag ich mich, wie sie zu "verbotenen Waffen" erklärt werden können.
Sehr strange das Ganze, aber ich bin auch schon todmüde....
Die gefährlichste Waffe sind die Menschen kleinen Kalibers.
Grün = Mod
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Um einen Vergleich zum Thema "Auto" herzustellen:
Das Kraftfahrgesetz definiert ein Kraftfahrzeug als "ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist".
Und jetzt stellen wir uns vor, dass das KFG ebenso wie das WaffG einen §17 beinhaltet, der "verbotene Kraftfahrzeuge" definiert. Stellen wir uns vor, dass in diesem §17 folgende Kraftfahrzeuge verboten werden:
Ziffer 1: Kraftfahrzeuge die andere Gegenstände vortäuschen
Ziffer 2: Kraftfahrzeuge die ohne Werkzeuge verkleinert werden können
.
.
.
Ziffer 9: Wunderbäume
Ziffer 10: Plüschwürfel am Innenspiegel
.
.
Das geht irgendwie nicht, weder der Plüschwürfel, doch der Wunderbaum entsprechen der Definition eines Kraftfahrzeuges, wie kann ich sie dann als "verbotenes Kraftfahrzeug" bezeichnen wenns gar keine Kraftfahrzeuge sind?
Sollte der Vergleich zu sehr hinken, dann sorry.
Ich geh jetzt wirklich schlafen
Das Kraftfahrgesetz definiert ein Kraftfahrzeug als "ein zur Verwendung auf Straßen bestimmtes oder auf Straßen verwendetes Fahrzeug, das durch technisch freigemachte Energie angetrieben wird und nicht an Gleise gebunden ist".
Und jetzt stellen wir uns vor, dass das KFG ebenso wie das WaffG einen §17 beinhaltet, der "verbotene Kraftfahrzeuge" definiert. Stellen wir uns vor, dass in diesem §17 folgende Kraftfahrzeuge verboten werden:
Ziffer 1: Kraftfahrzeuge die andere Gegenstände vortäuschen
Ziffer 2: Kraftfahrzeuge die ohne Werkzeuge verkleinert werden können
.
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Ziffer 9: Wunderbäume
Ziffer 10: Plüschwürfel am Innenspiegel
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Das geht irgendwie nicht, weder der Plüschwürfel, doch der Wunderbaum entsprechen der Definition eines Kraftfahrzeuges, wie kann ich sie dann als "verbotenes Kraftfahrzeug" bezeichnen wenns gar keine Kraftfahrzeuge sind?
Sollte der Vergleich zu sehr hinken, dann sorry.
Ich geh jetzt wirklich schlafen
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Grün = Mod
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Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
woolf hat geschrieben:nerd hat geschrieben:Wo steht geschrieben, dass Magazine selbst Kat A werden? Oder habe ich das falsch verstanden oder überlesen? Mags bleiben Mags - und werden nicht zu Waffen. Oder?
§ 17 (9) und (10) - auch die Mags alleine sind dann verbotene "Waffen"nerd hat geschrieben:Ein HA wird erst durch den Besitz (!) von Hi Cap Mags zu Kat A.
Das hingegen ist nicht so ohneweiteres klar. Es wird an mehreren Stellen erwähnt, dass das angesteckte Magazin den Ausschlag gibt, nicht das Vorhandensein von Magazinen >10/20 oder die bloße Möglichkeit diese anzustecken.
Im Prinzip muss es auch so sein, sonst ergibt das einen riesen Haufen rechtlicher Probleme.
Danke für deine Erläuterung. Habe mir die Textgegenüberstellung des Entwurfs nun endlich angesehen, das hätte ich mir schon früher gönnen sollen - da hätte sich meine Frage erübrigt. Auch wenn Hicap Mags nicht zu Kat A Waffen werden, so wird der Besitz etc verboten, es sei denn Ausnahme wegen Altbestand oder Sportschütze...
https://www.bmi.gv.at/401/files/waffengesetz/TGUE.pdf
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Interessantes Thema. Vor allem weil ja bein Schalli für die Jäger extra erwähnt wurde dass dieser wie eine Waffe zu verwahren ist. Gab es bisher überhaupt Verwahrvorschriften für Kat A Material? Eine VSRF wäre ja normalerweise auch Kat C. Kommt da die Polizei wegen Kat A. auch regelmäßig kontrollieren?
Tiroler im Herzen - Europäer im Geiste
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Repetierflinten sind Kat B
-
- .223 Rem
- Beiträge: 205
- Registriert: Do 19. Nov 2015, 22:57
- Wohnort: Wien
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
In Österreich sind Vorderschaftrepetierflinten (VSRF) Kat A und Unterhebelrepetierflinten Kat B.
-
- .357 Magnum
- Beiträge: 82
- Registriert: Mi 2. Aug 2017, 15:54
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
75reinhard hat geschrieben:In Österreich sind Vorderschaftrepetierflinten (VSRF) Kat A und Unterhebelrepetierflinten Kat B.
Frage zu dieser Waffe:
https://www.awm.wien/waffen/rossi-puma- ... i-357-mag/
Da steht Kategorie C...ein Fehler?
Re: Verwahrung Kat A (künftig - böse böse Magazine)
Nein, da ja Büchse (und nicht Flinte)