Was ist dann ein Schalldämpfer und war ein Gewehrscheinwerfer???gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
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Gesetzesänderung/ Micro Roni
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Jeder User in diesem Unterforum ist verpflichtet, seine waffenrechtlich relevanten Aussagen nach bestem Wissen und Gewissen zu tätigen und diese soweit möglich sorgfältig mit entsprechender Judikatur, Paragrafen und/oder sonstigen brauchbaren Quellen zu untermauern. Dieses Unterforum gibt ausschließlich Rechtsmeinungen einzelner User wieder. Daher wird von Seiten des Forums keine Haftung für getätigte Aussagen übernommen. Es besteht keine Gewähr auf die Richtigkeit der veröffentlichten Aussagen. Dieses Unterforum kann eine persönliche Beratung durch Rechtsexperten niemals ersetzen. Aus den wiedergegebenen Rechtsmeinungen erwachsen Dritten weder Rechte noch Pflichten.
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- Glock1768
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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Mich hat nur der Teil verunsichert:gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Eine Glock 17 im Triarii System ist über 60 cm lang. Hat man die jetzt dann zu einer Langwaffe umgebaut und hat man dann mit einem 17 Schuss Mag eine Kat. A Waffe?
Wenn es nicht so ist, umso besser. So ganz klar erscheint mir das aber nicht.
- Glock1768
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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Bis jetzt hat ein schaft keine konsequenzen auf die Einteilung gehabt und die Kurzwaffe blieb eine Kurzwaffe ...habe im Entwurf auch nichts anderes oder neues diesbezüglich gefunden ...
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
wenn du eine glock in einen aufsitzrasenmaeher reinsteckst wird der aufsitzrasenmaeher nicht zu kat BeXistenZ hat geschrieben:Mich hat nur der Teil verunsichert:gewo hat geschrieben:keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
(4) Der Umbau einer Schusswaffe hat – ausgenommen im Falle einer Deaktivierung gemäß § 42b – keine Auswirkungen auf ihre Zuordnung zu einer Kategorie. Dies gilt nicht für Schusswaffen, die zu einer höheren Kategorie umgebaut wurden; diesfalls ist die Schusswaffe der höheren Kategorie zuzurechnen.
Eine Glock 17 im Triarii System ist über 60 cm lang. Hat man die jetzt dann zu einer Langwaffe umgebaut und hat man dann mit einem 17 Schuss Mag eine Kat. A Waffe?
Wenn es nicht so ist, umso besser. So ganz klar erscheint mir das aber nicht.
und das ganze zusammen nicht zu kat C oder was auch immer
die anbauteile wie anschlagschaft, vorderschaftgriff usw aendern die kategorie der waffe nicht
haben sie nie geaendert
werden sie nie aendern
das ist eine US-sache die in europa belanglos ist
(nur bei kat A hat das gegolten, kat A teil macht jeden anderen teil zu kat A)
doubleaction OG, Wien
Bitte keine PN, ggf. Email info{@}doubleaction.at oder Tel 0676-5145029
Angebote gültig so lange der Vorrat reicht. Irrtum vorbehalten
Auf Anfrage sind Warenausfolgungen über Partner in OÖ, Slzb., Tirol und der Stmk. möglich.
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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Danke .... Andi
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Sorry dass ich den alten Thread ausgrabe aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen und denke die Frage passt hier ganz gut dazu....
Muss das Micro Roni eigentlich - ähnlich einem Wechselsystem - gemeldet werden, oder nicht?gewo hat geschrieben: Mo 15. Okt 2018, 13:15 keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
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Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
neinNilaT hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 11:16 Sorry dass ich den alten Thread ausgrabe aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen und denke die Frage passt hier ganz gut dazu....
Muss das Micro Roni eigentlich - ähnlich einem Wechselsystem - gemeldet werden, oder nicht?gewo hat geschrieben: Mo 15. Okt 2018, 13:15 keine aenderung
anbauteile sind nicht inhalt des waffengesetzes
die Pistole bleibt rechtlich weiterhin eine Pistole
member the old PD design ? oh I member
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Naja eine Pistole bleibt mit Wechselsystem auch eine Pistole, dennoch muss man das Zubehör melden...
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Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Aber nur das waffenrechtlich relevante Zubehör. Du kannst dir genausogut statt dem Roni einen Besenstiel an die Glock picken, der ist genau so wenig meldepflichtig.
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Aussagen zu rechtlichen Inhalten sind lediglich meine persönliche Einschätzung und weder Rechtsberatung noch kundige Auskunft.
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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Hahahaha genau solche Erklärungen liebe ich, Danke dafür, dann ist das geklärtBalistix hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 11:26Aber nur das waffenrechtlich relevante Zubehör. Du kannst dir genausogut statt dem Roni einen Besenstiel an die Glock picken, der ist genau so wenig meldepflichtig.

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Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Zitat gunlove: Nur weil einem die Antwort nicht passt, ist sie noch lange nicht falsch.
Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Ich warte ja nur auf die Frage, ob eine Glock mit Besenstiel aufgrund der 60cm überschreitenden Gesamtlänge zur Langwaffe wird

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Re: Gesetzesänderung/ Micro Roni
Dann wird's am Ende noch als HA Langwaffe unter 60cm als Kat.A eingestuftMartin_Q hat geschrieben: Do 6. Jun 2019, 15:41Wer auf Nummer Sicher gehen will, nimmt einen Bartwisch.

The society that separates its scholars from its warriors will have its thinking done by cowards and its fighting by fools.