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Änderung des Zivildienstgesetzes

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Mjoelnir » Mi 17. Okt 2018, 11:52

1. Die Armee unterliegt immer und überall dem Primat der Politik. Nichts Neues.

2. Der an die Wehrpflicht gekoppelte Zivildienst gehört abgeschafft. Österreich ist das einzige Land mit diesem Bullshit auf Kosten der Armee (es fehlen dadurch 50% der Jahrgänge). WENN, dann muss so etwas für ALLE Frauen auch als Sozialjahr gelten, damit die armen Millennials lernen, dass der Dienst an der Gesellschaft auch einen Wert hat.

3. Mit Hilfe des Zivildienstes stossen sich profitorientierte NGOs wie das Rote Kreuz auf Kosten des Staates gesund.

4. Zivildiener hatten bisher KEIN Waffenverbot, nur ein Verbot von erlaubnispflichtigen Waffen (das wird immer vermischt).

5. Mit 18 weiss man noch nicht, was man mit 30 denkt oder wie man dann tickt, ein lebenslanges Waffenverbot lehne ich damit ab.

6. Die Anzahl der zivildienstleistenden Jungs ist bereits bei 50% angelangt - das heisst, dass man die HÄLFTE der kommenden Generation an männlichen Staatsbürgern quasi dauerhaft entwaffnet.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von gewo » Mi 17. Okt 2018, 11:55

traut sich halt keine partei

aber richtigerweise sollte es wohl tatsaechlich verpflichtend fuer maennlein und weiblein eine art "sozialjahr" geben
und die wahlmoeglichkeit wo man da hin will

heer
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was auch immer
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Mi 17. Okt 2018, 12:10

Das sehe ich ähnlich und fände es auch gut. Ich hab es schon mal geschrieben. Damit wäre dann auch der ganze Waffenbezug mit 15jahre usw. erledigt.

Ein kleiner sehr gut ausgebildeter Heimatschutz.
Ein kleiner sehr gut ausgebildetes Katastrophenschutz.

Alle, Frauen und Männer müssen einen verpflichtenden "Heimatdienst" absolvieren. 6 Monate reichen.

Bei diesem "Heimatdienst" können folgende Auswahlmöglichkeiten getroffen werden:
Ausbildung zum Heimatschutz
Ausbildung zum Katastrophenschutz
Ausbildung im Zivildienst
Bezahlung ...einheitlich.

Nach der Ausbildung könnte die Möglichkeit stehen, in den Berufsstand Heimatschutz oder Katastrophenschutz über zutreten. Sofern die entsprechenden Voraussetzungen vorhanden sind.

Wie dies finanziert werden könnte? Nun es es ist eine Wunschvorstellung, bei der die (meine) finanzielle Betrachtungsweise eine untergeordnete Rolle spielt.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von gewo » Mi 17. Okt 2018, 12:19

McMonkey hat geschrieben:Das sehe ich ähnlich und fände es auch gut. Ich hab es schon mal geschrieben. Damit wäre dann auch der ganze Waffenbezug mit 15jahre usw. erledigt.
[/quote]

apropos "erledigt"
egal welche partei vorschlaegt die armen armen maedchen durch gleichbehandlung mit den maennern in der form zu "benachteiligen" ist bei den naechsten wahlen "erledigt"
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Paddy91 » Mi 17. Okt 2018, 12:21

Eichhörnchen hat geschrieben:
cas81 hat geschrieben:
Eichhörnchen hat geschrieben: Ich sehe das temporäre Waffenverbot für Zivis im Gegensatz zu anderen hier sehr wohl als gerechtfertigt an, da man als Zivi Waffen und deren Anwendung in der Regel aus ideologischen Gründen ablehnt.
Auch an dich dieselbe und nach wie vor von allen unbeantwortete Frage:
Was hat die Ablehnung von defacto angeordneter Waffengewalt mit Notwehr oder dem Lochen von Papier zu tun? Warum ist der Zivi iRd Notwehr iSd §3 StGB weniger schutzwürdig als der GWD, wenn doch die Rechtfertigung iSd §22 Abs1 WaffG gilt?

Der Hauptzweck von Waffen ist nicht das Lochen von Papier, auch wenn man das damit machen kann (siehe dazu §1 Z1 WaffG). Wer die Anwendung von Waffen - und zumeist auch physische Gewalt überhaupt - aus ideologischer Sicht ablehnt, und das tun viele Zivis (genau wie ich damals), muss in einer Notwehrsituation eben schauen wie er damit zurecht kommt und wie das mit der Deeskalation so funktioniert. Da kann man seine Ideologie dann auf Praxistauglichkeit testen.
Allerdings kann man die Meinung ändern, weshalb ich gegen ein permanentes und für ein verkürztes temporäres Waffenverbot eintrete.

Unsinn. Meine Begründung für den Zivi war, dass ich bereits nebenbei studieren konnte. Das ist hier aber genausowenig relevant wie der von dir angenommene "Hauptzweck" von irgendwas. Relevant ist die sachlich nicht argumentierbare Rechtslage.

Der Zivi unterschreibt "Ich erkläre hiermit ausdrücklich, dass ich die Wehrpflicht nicht erfüllen kann, weil ich es – von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen – aus Gewissensgründen ablehne, Waffengewalt gegen Menschen anzuwenden und daher bei der Leistung des Wehrdienstes in Gewissensnot geraten würde." Dementsprechend spricht nichts gegen die SV-Glock beim Zivi daheim.
Zuletzt geändert von Paddy91 am Mi 17. Okt 2018, 12:22, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Mjoelnir » Mi 17. Okt 2018, 12:21

gewo hat geschrieben:apropos "erledigt"
egal welche partei vorschlaegt die armen armen maedchen durch gleichbehandlung mit den maennern in der form zu "benachteiligen" ist bei den naechsten wahlen "erledigt"


Nein, siehe Schweden, wo jetzt Frauen zum Wehrdienst müssen und wo es eine sehr starke und gut ausgerüstete Heimwehr (ja so heisst die: (Hemvärnsavtal)) gibt.
Dieses Land ist zwar demographisch am Arsch, aber was das angeht sind sie immer noch Vorreiter!

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von cas81 » Mi 17. Okt 2018, 13:02

McMonkey hat geschrieben:Könnte es sein, dass es doch eine philosophische Betrachtungsweise gibt - ungeachtet der gesetzlichen Paragraphen-Reitere? :shifty:
Da es sich um ein Gesetz mit entsprechenden Rechtsfolgen handelt, steht die Paragraphenreiterei aber absolut im Vordergrund, insbesonders weil das Motiv = Philosophie bereits in das Gesetz mit eingeflossen ist. Nichts desto trotz, wird aufgrund nicht objektiver Gründe eine ganze Bevölkerungsgruppe diskriminiert -> Wie sieht es mit diesem philosophischen Aspekt aus? Und kann und soll der philosophische Aspekt denn wirklich lauten: Du unterschreibst zwar "abgesehen von..." und trotzdem "Pech gehabt, schau halt, wie du im Ernstfall zurecht kommst"? Persönliche Befindlichkeiten haben bezüglich derartiger Normen abseits der Wertung grundlegendster und allumfassender Gerechtigkeitüberlegungen nichts (mehr) verloren. Andernfalls landen wir bei der Willkür und genau das maßt dieses Gesetz amS an. DAS ist ein wesentlicher Punkt aller rechtsphilosophischen Überlegungen (das ist doch tatsächlich ein eigenes Pflichtfach ^^). Also wie lautet nun die Philosophie hinter dieser (scheinbar?) ungerechtfertigten Diskriminierung und der (zeitlich beschränkten) personenbezogenen unterschiedlichen Wertigkeit notwehrfähiger Rechtsgüter? Im Falle von einem Motiv ohne sachliche Rechtfertigung: wie kann so etwas bezüglich derartiger Normen in der heutigen Zeit philosophisch unbedenklich sein?
Ich meine das ernst und stänkere nicht. ich würde es wirklich gerne wissen.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Mi 17. Okt 2018, 13:11

Ich meine auch nicht "die Philosophie" des Gesetzgebers - wenn es denn eine geben sollte und auch nicht die Meinungen hier bei dem das Gesetz zugrunde liegt, sondern die persönliche Meinung außerhalb der "Paragraphen-Reitere" (nicht abwertend gemeint). Hab dich auch nicht als Stänkerer gesehen, liegt mir fern. Ich wollte einfach die Meinungen aus der philosophischen Ecke betrachten haben. Einige Meinungen haben eben den Anschein (aus meiner Sicht). Ich bin sonst ganz bei dir. Über das gesetzl. usw. habe ich meine Meinung ja schon abgegeben.

Anmerkung: nicht jede Meinung basiert auf einer gesetzlichen Grundlage.
Zuletzt geändert von McMonkey am Mi 17. Okt 2018, 13:14, insgesamt 1-mal geändert.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von Maddin » Mi 17. Okt 2018, 13:14

HowlingWolf hat geschrieben:Ich darf in diesem Zusammenhang daran erinnern, dass die Wehrpflicht de facto nur noch wegen des Zivildienstes existiert?

Das war eines der Hauptargumente der Befürworter im Zuge der Volksbefragung (dann könnte der Rettungswagen in Zukunft zu spät kommen)...

Spätestens seither hält sich mein Verständnis für Nachteile durch den Zivildienst jedweder Art in SEHR engen Grenzen... :headslap:



Im Grunde besteht der Zivildienst nur weil sich die meisten vor dem Heer drücken. ;)

Leider zu 90% weils an der Attraktivität fehlt. Zu wenig Sold, zu wenig Übungen, zu wenig Abwechslung. Zumindest in den Monaten nach der Grundausbildung. Allerdings wird ja auch jede Attraktivierung des Grundwehrdienst kategorisch abgelehnt...

Eichhörnchen hat geschrieben:
Maddin hat geschrieben:Ziemlich unlogisch. 1. weil der Zivildiener im Falle der Norwehr Waffengewalt nicht ablehnt (Zivildiensterklärung lesen), 2. weil sich das Waffenverbot nur auf genehmigungspflichtige Waffen beszieht. Kat. C und D war für den Zivi bisher genauso frei wie für alle anderen.

.) Ich weiß was in der Zivildiensterklärung steht. Ich habe mich auch nicht darauf bezogen, sondern auf die Ideologie der meisten Zivis.
.) Der Erwerb und Besitz von Kat C und D ist derzeit erlaubt, sollte meiner Meinung nach aber auch - aber wie gesagt reduziert - temporär verboten sein. Deshalb bin ich auch für die Änderung des §1 Abs1 Z1 ZDG so, dass die Passage "~ von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen ~" rausgenommen wird.



Und wieder eine Spaltung unter den LWB...
Zuletzt geändert von Maddin am Mi 17. Okt 2018, 13:32, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von cas81 » Mi 17. Okt 2018, 13:21

McMonkey hat geschrieben:...
Anmerkung: nicht jede Meinung basiert auf einer gesetzlichen Grundlage.


Verstehe ich soweit. Nur liegt halt eine scheinbar unsachliche Diskriminierung vor und ich frage mich, wie man das gutheißen kann, wenn das auch noch vom GG ausgeht, der eigentlich das exakte Gegenteil schaffen sollte (wesentlicher Aspekt des Rechtsstaates). Darum ist die subjektive Meinung hierzu einfach nicht vom gesetzlichen Aspekt loszulösen. Jetzt klar, warum ich mich so darin verbeisse? Gerade die LWB sind doch bezüglich unsachlicher Diskriminierung etc besonders sensibilisiert... dachte ich zumindest.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von McMonkey » Mi 17. Okt 2018, 13:24

Ja, ja ich kenn mich schon aus bei dir ;)

Wo ich hin wollte, wirst du auch wissen 8-)
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von _Jack_ » Mi 17. Okt 2018, 13:28

Eichhörnchen hat geschrieben:.) Ich weiß was in der Zivildiensterklärung steht. Ich habe mich auch nicht darauf bezogen, sondern auf die Ideologie der meisten Zivis.
.) Der Erwerb und Besitz von Kat C und D ist derzeit erlaubt, sollte meiner Meinung nach aber auch - aber wie gesagt reduziert - temporär verboten sein. Deshalb bin ich auch für die Änderung des §1 Abs1 Z1 ZDG so, dass die Passage "~ von den Fällen der persönlichen Notwehr oder Nothilfe abgesehen ~" rausgenommen wird.


Abgesehen davon, dass die Ideologie der meisten Zivis von dir einfach mal unterstellt wird (und dies meiner Meinung nach einfach unrichig ist):

Du willst also allen Zivis eine Waffenverbot aufs Aug drücken, weil einige nicht wegen des in der Zivildiensterklärung angeführten Grundes Zivildienst machen, sondern weil sie Waffen und Gewalt vielmehr zur Gänze ablehnen? Sehr gscheid, grad diejenigen, die sich ohne Änderung ihrer Einstellung ohnehin nie eine Waffe kaufen würden, sind von dem Verbot nicht betroffen, wohingegen jene die im Sinne der Zivildiensterklärung ausschließlich bei vorliegender Notwehr auf einen Menschen schießen wollen, unsinnigerweise keine Waffe bekommen, weil man ja die andere Gruppe, welche ohnehin keine Waffe will, von deren Kauf abhalten möchte :doh: :clap: :think:

Da hielte ich es für logischer, jedem Grundwehrdiener die private Waffe zu verweigern, immerhin könnte man abstruserweise auf die Idee kommen, dass er kein Problem damit hat auf Menschen zu schießen, ohne dass eine Notwehrsitution vorläge. Wieso unterschreibt er denn die Erklärung sonst nicht, kann ja nur ein Freizeitrambo sein :headslap:

Obiger Absatz entspricht nicht der Meinung des Autors und soll nur die Sinnlosigkeit der bisher vorgebrauchten Argumente für ein Waffenverbot verdeutlichen!!!!

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von cas81 » Mi 17. Okt 2018, 13:43

McMonkey hat geschrieben:Wo ich hin wollte, wirst du auch wissen 8-)

Yessir... glaube ich zumindest. Auch diese Ansicht verstehe ich grundsätzlich sogar bis zu einem gewissen Grad. Bei Notwehr heissts für mich halt "schluss mit lustig", denn da gehts ja immerhin um etwas. Egal wie wahrscheinlich etwas aus Sicht des GG ist, denn genau das ist ja wesentlicher Aspekt der Notwehr iVm der Rechtfertigung nach §22 WaffG. Da fliesst die Philosophie mit ein, dass gerechtfertigte Notwehr immer ok ist und über so ziemlich allem steht. Gut so. Und die Chancen für den gemeinen Täter zu erhöhen kann doch unmöglich in diesem Zusammenhang Anerkennung unter LWB finden... dachte ich halt. Da geht's für mich nicht um "weitere Erschwernisse" und "Spaltung der LWB". Stattdessen geht es amS um Schützenswertes aus Sicht des Angegriffenen, das geht mMn immer vor und steht über jeder - auch meiner - subjektiven Einstellung. Ich hab die 15 Jahre abgesessen, könnt mir also grundsätzlich auch egal sein.
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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von hobbycaptain » Mi 17. Okt 2018, 16:53

gewo hat geschrieben:
McMonkey hat geschrieben:Das sehe ich ähnlich und fände es auch gut. Ich hab es schon mal geschrieben. Damit wäre dann auch der ganze Waffenbezug mit 15jahre usw. erledigt.


apropos "erledigt"
egal welche partei vorschlaegt die armen armen maedchen durch gleichbehandlung mit den maennern in der form zu "benachteiligen" ist bei den naechsten wahlen "erledigt"



dann machen wir halt ein "männervolksbegehren", ist eh schon lang fällig.
überall 100% (und mehr) gleichberechtigt sein wollen aber keinen dienst am vaterland - pfui gagsi, das gehört sich nicht.
eigentlich sollte das in jedem frauenvolksbegehren stehen, dass sie endlich in der beziehung auch gleichberechtigt sein wollen.

zum "waffenverbot" für zivis - ich finde das müsste von fall zu fall betrachtet werden, alle über einen kamm zu scheren und zu verallgemeinern funktioniert nirgends und bei niemandem

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Re: Änderung des Zivildienstgesetzes

Beitrag von 75th » Mi 17. Okt 2018, 19:58

hobbycaptain hat geschrieben:zum "waffenverbot" für zivis - ich finde das müsste von fall zu fall betrachtet werden, alle über einen kamm zu scheren und zu verallgemeinern funktioniert nirgends und bei niemandem

Die Idee wäre gut aber nicht umsetzbar! Gesetze gibt es nur im Gießkannenprinzip siehe Pumpgun: Wenige machen Blödsinn und alle kommen zum Handkuss. Wenn jeder zu dem Blödsinn den er gemacht hat stehen würde gäbe es viele Gesetze nicht!

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