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Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von rhodium » So 21. Okt 2018, 12:12

Es gibt ja viele Artikel die in D eine WBK benötigen und bei uns komplett frei (oder an 18 ohne Meldung) sind.

Bsp. Leuchtpistolen
http://egun.de/market/item.php?id=6950654

Schreckschusswaffen ohne PtB-Kennzeichnung

Müssen diese Artikel alle mittels EU Formular nach Ö importiert werden oder kann der deutsche Händler/Besitzer da einen (günstigeren) legalen Weg beschreiten? Gerade die oben aufgeführten Artikel sind ja meist preiswert, da in D der Markt sehr eingeschränkt ist.

bino71
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von bino71 » So 21. Okt 2018, 12:48

Es gibt keine Alternativen, da in D nicht WBK frei.

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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von rhodium » So 21. Okt 2018, 19:57

Und wie belegt man der deutschen Behörde, das dieses Zeug besessen werden darf? Formular von der BH? ... da rentiert wem überhaupt nur ein Sammelimport von mehren Stücken.

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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von gewo » So 21. Okt 2018, 21:24

rhodium hat geschrieben:Und wie belegt man der deutschen Behörde, das dieses Zeug besessen werden darf? Formular von der BH? ... da rentiert wem überhaupt nur ein Sammelimport von mehren Stücken.


wenn sich dein sachbearbeiter juristisch auskennt dann weiss er dass es dir so eine bestaetigung nicht schreiben darf

bescheide die lediglich den inhalt des gesetzes wiedergeben sind unzulaessig
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von Promo » Mo 22. Okt 2018, 10:04

Du kannst eine Importgenehmigung schriftlich beantragen, darauf muss dir deine Behörde dann schriftlich antworten und wenn du das vorher abgesprochen hast, steht da drinnen, dass dafür keine Importgenehmigung notwendig ist. Das Schreiben kannst du dann der dt. Behörde geben und die stellen damit eine Ausfuhrgenehmigung aus.
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von gewo » Mo 22. Okt 2018, 10:30

Promo hat geschrieben:Du kannst eine Importgenehmigung schriftlich beantragen, darauf muss dir deine Behörde dann schriftlich antworten und wenn du das vorher abgesprochen hast, steht da drinnen, dass dafür keine Importgenehmigung notwendig ist. Das Schreiben kannst du dann der dt. Behörde geben und die stellen damit eine Ausfuhrgenehmigung aus.


in den meisten faellen funktioniert das
aber eigentlich ist die waffenbehoerde NICHT adressat eines antrages fuer eine importgenehmigung fuer waren die keine importgenehmigung benoetigen

die behoerde ist nur dann VERPFICHTET dir zu antworten wenn sie der richtige rechtsadressat ist

in der praxis wird dich der bearbeiter anrufen und dir sagen du brauchst keine
und wennst ih freudlich ersuchet stellt er dir evt auch einen bescheid aus
aber er muss nicht und genau genommen darf er auch nicht

das ganze hat einen durchaus realen hintergrund

wenn dir deine behoerde heute einen bescheid ausstellt dass zb du fuer griffstuecke keine importgenehmigung brauchst dann ist dieser bescheid grundasaetzlich ohne zeitliche einschraenkung wirksam wenn er nicht befristet wird.
eine befristung ist aber nicht zulaessig weil das gesetz das derzeit nicht hergibt.

wenn also nach dem 1.1.2019 griffstuecke waffenrelevant werden dann darfst du mit deinem zettel voellig rechtskonform griffstuecke ohne verbringungsgenehmigung einfuehren

wenn also eine behoerde eine bescheid ueber den blossen inhalt eines gesetzes ausfertigt, dann "zementiert" sie die aktuelle rechtslage fuer den bescheidempfaenger ein und er ist von gesetzesaenderungen in der zukunft nicht betroffen

da die meisten waffensachbearbeiter schlichte VBs ohne justische ausbildung sind ist vielen von denen das ned klar und sie stellen trotzdem sowas aus

darf aber eigentlich nicht sein
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Re: Verbringung DE (EWB) -> AT (frei)

Beitrag von Promo » Mo 22. Okt 2018, 15:32

Macht doch das BMI auch, unter Verweis auf Rechtsnormen und "idgF" Formulierung.
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