HighPlainsDrifter hat geschrieben:Kenn nur die Algemeine...akmailbox@akwien.at
Überlege mir aber eine Kritik zu senden, da ich mich als angehender Sammler von dieser Aussage zum Thema "Sammeln" persönlich angegriffen fühle. Ist ja wohl die Höhe ^^
Yukon hat geschrieben:daHawk hat geschrieben:Ich find gerade keine E-Mail Adresse um mich bei denen darüber zu beschweren...
Die hab ich zwar auch nicht gefunden, aber dafür wie man von der Chefin Fan auf Facebook wird, vielleicht will ja wer Fan von ihr werden und ihr auf diesem Wege sagen, was er über ihre Stellungnahme denkt...
Hab was gefunden: https://www.arbeiterkammer.at/ueberuns/ ... nderl.html
Hab der Dame mal meine Meinung zu ihrer Stellungnahme geschickt.
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Guten Tag
Ich bin davon überzeugt dass die AK eine wichtige Einrichtung ist um die Arbeitnehmer/innen in allen möglichen belangen zu vertreten. Das Waffengesetz gehört meiner Meinung nach nicht dazu.
Sie sollen auch bedenken dass es unter den AK Mitgliedern auch Waffenbesitzer gibt die ihre Freizeit als Jäger/Sportschützen/Sammler aktiv sind.
Dem Kommentar zu § 11b Definition von Sportschützen und Schießsportvereinen stimme ich zu, die Anforderungen sind vollkommen überzogen.
Einige andere Teile der Stellungnahme sind nicht hilfreich, wie:
" ...zu hinterfragen, ob ein Sportschütze...zehn Schusswaffen zur Ausübung seiner Tätigkeit benötigt."
Für die Teilnahme an Bewerben mit Kurz und Langwaffen in verschiedenen Kalibern ist eine Anschaffung der passenden Waffe auf jedem Fall sinnvoll.
"Sammeln von Schusswaffen... gewisses Gefahrenpotential"
Die Feststellung der Zuverlässigkeit des Sammlers übernimmt die Behörde, alles andere ist Ihre Meinung.
mfg