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Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz

Was ist erlaubt, was ist verboten und wie kommt man eigentlich zu einer WBK?
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cas81
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Re: Fastfeuerwaffen 2. Wohnsitz

Beitrag von cas81 » Di 13. Nov 2018, 10:35

Vielleicht noch erwähnenswert, der Vollständigkeit halber, sicher ist sicher:

Wird bei jemandem verwahrt, der selbst eine WBK hat, dann darf Verwahrer seine genehmigte Stückzahl natürlich auch nicht überschreiten:

Verwahrt also die Mama mit eigenen 2 Plätzen auf ihrer WBK die Waffe(n) vom Burli und hat die Mama selbst bereits 2 Kat. B- Waffen, dann darf sie KEINEN Zugriff auf die Waffe(n) vom Burli haben. Also muss zB ein eigener Safe für die Waffe(n) vom Burli angeschafft werden, der zwar bei der Mama steht, doch sie darf den Code nicht kennen -> bezüglich Zugriff auf mehr als 2 Waffen gem den Plätzen auf ihrer WBK ist sie unberechtigt. Die Mama wird also in diesem Fall und im Ergebnis wie jemand ohne WBK behandelt.
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